Bundesrat verzichtet auf die Reform der Militärversicherung
Am 8. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Militärversicherung doch nicht zu reformieren – ein Erfolg für die Personalverbände.
Die im Jahre 2018 angekündigte Optimierung ...
Am 29. August 2018 kündigte der Bundesrat strukturelle Optimierungen in der Bundesverwaltung an. Das Eidgenössische Departement des Innern prüft sowohl den Verzicht auf die freiwillige Versicherung als auch den Verzicht auf den Versicherungsschutz bei Krankheit der beruflich Versicherten durch die Militärversicherung. Es wird dem Bundesrat zu Beginn der nächsten Legislatur (2020 –2023) eine Vernehmlassungsvorlage dazu unterbreiten.
... wird von allen Personalverbänden bekämpft ...
Die VKB und auch alle anderen Personalverbände haben diese Reform von Anfang an bekämpft, weil damit das militärische Berufspersonal an Vorteilen verlieren würde. Die geplante Reform würde die bisherigen Anstellungsbedingungen verschlechtern und den Beruf unattraktiv machen.
... und bringt nur geringfügige Einsparungen
im Bericht zur Staatsrechnung 2020 führte der Bundesrat im Ab- schnitt «Strukturelle Reformen der Bundesverwaltung» zur Reform der Militärversicherung folgendes aus:
«Es haben diverse Sitzungen zwischen dem GS-EDI und GS-VBS stattgefunden, anlässlich welchen insbesondere die finanziellen Auswirkungen eines Systemwechsels sowie mögliche flankieren- de Massnahmen analysiert worden sind.
Dabei hat sich gezeigt, dass sich für den Bund nur geringfügige Einsparungen realisieren lassen, weil es teilweise bloss zu Verschiebungen von bisherigen Leistungen der Militärversicherung an das Departement VBS kommt und der Bund letztlich in der Pflicht bleibt.
Auf der anderen Seite resultiert eine Mehrbelastung der Kantone, insbesondere wegen der Kostenbeteiligung an den stationären Behandlungskosten und im Bereich der Prämienverbilligung.»
Angesichts dieser Verhältnisse hat der Bundesrat am 8. September 2021 beschlossen, auf die Umsetzung der Massnahme zu verzichten.
Damit bleibt der geltende Versicherungsschutz sowohl für die aktiven als auch für die pensionierten Berufsmilitärs bestehen.











