Vertragsunterzeichnung | Teil 2
§5 Strafen und Züchtigungen
1. Es wird einvernehmlich vereinbart, dass die Sub für ihre Fehler stets bestraft wird. Dies geschieht um die Unterwürfigkeit zu fördern und sie weiter abzurichten. Insbesondere gehören
zu den Fehlern Widerwillen oder mögliche Aufmüpfigkeit der Sub.
2. Der Dom kann die Sub nach eigener Willkür und freiem Ermessen zusätzlich züchtigen.
3. Der Dom kann jederzeit durch Befehle, Anlegen von Fesseln oder Fixierungen die Bewegungsfreiheit der Sub einschränken. Das Tragen kann Teil eines Strafvollzugs sein.
4. Die Sub kann bei Züchtigungen um Gnade flehen, weinen oder winseln, ohne dass dies Auswirkungen auf das Strafmaß oder -vollzug hat.
5. Der Dom kann regelmäßig die Schmerzgrenzen der Sub durch Verwendung unterschiedlicher Schlaginstrumente und Hiebstärke überprüfen. Die Sub hat dem Dom jeweils offen und ehrlich eine Einstufung des Schmerzes auf einer Skala von 1 (sehr leicht) bis 10 (Schmerzgrenze) zu benennen. Die Sub hat so über mit fortgeschrittener Zeit nachlassende Schmerzgrenzen des Körpers Auskunft zu geben und sich für optimale Züchtigungen regelmäßig kalibrieren zu lassen. Der Dom ist dabei frei in seiner Entscheidung und kann dann nach eigenem Ermessen die Sub zu neuen Belastungsgrenzen heranführen.
6. Nach jeder Züchtigung bedankt sich die Sub ausdrücklich bei ihrem Dom. Bedankt sich die Sub nicht deutlich genug, kann dies zu weiteren Strafen führen.
1. Dom und Sub vereinbaren, dass im Extremfall das Safeword „Erdbeertörtchen“ zur Begnadigung der Sub führt.
2. Die Sub hat das Recht, ein anderes Safeword zu wählen.
3. Die Sub darf des weiteren während der genannten Laufzeit des Vertrages ihre Gedanken, Gefühle, Wünsche und Ängste durch die Ampelworte zum Ausdruck bringen:
a) grün: Ja, dies gefällt mir, weiter so, ich vertrage noch mehr,. . .
b) gelb: Vorsicht, ich weiß noch nicht, mal abwarten,. . .
c) rot: Halt, stopp, das geht zu weit, aufhören, dazu bin ich nicht bereit,. . .
4. Als weiteres Codeword wird „Rosa” vereinbart, welches dem Dom signalisiert, das die Sub einen Übergang zum gleichberechtigten Sex wünscht. Diesem muss der Dom aber nicht nachkommen, und die Entscheidung obliegt allein beim Dom. Hat die Sub ihren Wunsch mit Nennung des Wortes „Rosa” bekanntgegeben, darf sie das Codewort „Rosa” für die Dauer dieses Spieles kein zweites mal erwähnen.
5. Der Dom ist verpflichtet, das Safeword jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
6. Sollte die Sub in eine Lage versetzt werden, in der sie ihr „Safeword“ nicht aussprechen kann, wird sie von Ihrem Dom einen Gegenstand erhalten, den sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand loslässt hat dies die selbe Bedeutung, wie das Aussprechen des „Safewords“.
7. Die Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.
8. Die Sub verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem „Safeword“, und vertraut inständig darauf, dass ihr Dom den Einsatz des „Safewords“ respektieren wird.
9. Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sub ihr „Safeword“ nutzt, wird der Dom dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.
10. Durch die Verwendung des Safewords verliert sie nicht den Status als Sub ihres Dom und dieser Vertrag bleibt dadurch unberührt.
1. Die Sub muss zum Gefallen ihres Dom ihren Körper nach seinen Anweisungen und Vorschriften pflegen. Insbesondere muss sie täglich ihre Körperhaare entfernen und den Intimbereich glatt rasieren.
2. Der Sub ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Dom zum Orgasmus zu kommen. Sie wird bis auf ihre Funktion als Sexsklavin ihres Dom keusch gehalten und darf ihre Geschlechtsteile nur für die Hygienereinigung berühren.
3. Sie hat regelmäßig Dehn- und Fitnessübungen zu absolvieren um ihren Körper geschmeidig zu halten. Mit Sport- und Dehnübungen trainiert sie um ihrem Dom mit exotischen Sexstellungen und erotischen Tänzen oder Lapdance zu gefallen.
4. Die Sub hat auf verlangen ihres Dom ihren Körper zur Inspektion zu präsentieren: splitternackt, nur mit schwarzen Strümpfen und Strapse, Highheels, Ledermanschetten an Händen und Füßen und Lederhalsband bekleidet. Mit beiden ausgestreckten Händen präsentiert die Sub ihrem Dom dabei eine Reitgerte oder Peitsche, so dass der Dom eine möglicherweise nötige Züchtigung für kleinere Verfehlungen praktischerweise gleich vornehmen kann.
5. Zur Führung der Sub kann der Dom Leine, Ketten oder Zügel verwenden, die mit dem Sklavenhalsband verbunden sind.
6. In Anwesenheit des Dom bittet die Sub um Erlaubnis, falls sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte.
1. Die Sub hat stets eine unterwürfige Stellung gegenüber ihrem Dom einzunehmen d.h. im Regelfall vor ihm zu knien.
2. Es werden folgende Grund- und Bestrafungsstellungen definiert, die die Sub auswendig kennen und auf Befehl des Doms einnehmen muss:
a) Stehend: Die Sub stellt sich aufrecht hin, die Beine leicht gespreizt. Die Finger beider Hände werden hinter dem Kopf verschränkt. Die Ellenbogenspitzen werden möglichst weit nach hinten gedrückt. Die gesamte Haltung ist gespannt, die Brust und der Po wird möglichst weit hinaus gedrückt.
b) Kniend: Die Sub kniet sich zunächst auf den Boden hin, setzt sich sodann auf ihre Fersen und spreizt die Knie etwa dreißig Zentimeter auseinander. Die Hände sind so hinter dem Rücken gefasst, dass jede Hand, den Oberarm der anderen umfasst. Der Oberkörper ist aufrecht, der Kopf gesenkt. Der Blick richtet sich demütig auf die Knie.
c) Gebückt: Die Sub stellt die Füße schulterbreit auseinander, umfasst mit den Händen ihre Knöchel. Den Oberkörper lässt sie vornüber fallen. Die Kehrseite wendet sie ihrem Dom zu. Während dieser Haltung ist darauf zu achten das die Beine maximal durchgestreckt werden um so die Haut am Po unter Spannung zu halten. Bei härteren oder längeren Bestrafungen kann der Dom erlauben die Hände z.B. an einem Tisch abstützen.
d) Hündin: Die Sub ist auf Händen und Knien, hat die Beine gespreizt, Kopf und Schultern berühren den Boden, die Hände sind hinten und spreizen Pobacken und Muschi auseinander. Der Rücken ist nach unten durchgedrückt, der Po hoch erhoben.
e) Bereitschaft: Die Sub legt sich auf den Rücken. Dann werden die Knie soweit angezogen, dass die Oberschenkel etwa im rechten Winkel zum Körper stehen und damit die Beine im rechten Winkel in die Höhe gehalten werden. Die Knie sind dabei etwa 60 cm auseinander. Die Hände greifen in die Kniekehle.
f) Gespreizt: Die Sub liegt auf dem Rücken und spreizt Arme und Beine weit vom Körper ab. Die Beine werden soweit es geht nach außen gespreizt. Diese Haltung sieht zwar unheimlich einfach aus, doch erfordert sie von der Sub eine sehr hohe Konzentration, da die Sub sich fortwährend um die größtmögliche Spreizung und Dehnung bemühen muss.
3. Es steht dem Dom frei, neu Stellungen zu definieren, die die Sub umgehend lernen muss.
§9 Kleiderordnung der Sub
1. Die Sub unterwirft sich einer strengen erotischen Kleiderordnung, zum Zeichen ihrer Unterwürfigkeit, insbesondere dem Tragen eines festzulegenden Accessoires (z.B. Sklavenhalsbandes).
2. Der Dom bestimmt, ob und zu welchen Anlässen außerdem weitere devote Accessoires wie Halsband, Ringe, Fußkette, Armreif oder Hand- und Fußfesseln anzulegen sind.
3. Der Sub ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen:
a) Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch den Dom
b) Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind
c) Hosen, außer zu besonderen Gelegenheiten nach vorheriger Erlaubnis durch den Dom
d) Schuhe, deren Absatzhöhe weniger als 6 cm beträgt.
e) Röcke oder Kleider, die knielang oder länger sind.
4. Hat der Dom keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie beim Spiel folgende Kleidungsstücke anzulegen:
5. Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.
6. Die Sub darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
7. Die Sub wird, nachdem sie nach Hause gekommen ist, sofort die von ihrem Dom zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen.
8. Auf Anordnung hat die Sub jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Slip, BH, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, sich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder sich ganz zu entkleiden und splitternackt zu präsentieren.
1. Die Sub erklärt sich einverstanden mit:
d) Masturbation auf Befehl
k) leichtes Würgen mit den Händen
n) nicht Stimulieren der Muschi
o) Tunnelspiele (Brennnesseln, Peperoni oder Pfefferminze)
2. Die Sub erlaubt die Verwendung von:
3. Die Sub willigt ein bei Fesselungen mit:
4. Die Sub stimmt folgenden Fesselungsarten zu:
a) Hände vor dem Körper gefesselt
b) Hände hinter dem Rücken gefesselt (insbesondere Bunny-Ohren, Boxtie, Reverse Pray-
c) Handgelenke am Knöchel gefesselt
d) Gespreiztes fixieren der Beine
e) Fesseln und fixieren an den Brüsten
f) Festbinden und spannen der Nippel
g) Fesselung an festen Gegenständen, zum Beispiel Möbel
5. Die Sub ist bereit die folgenden Formen von Schmerz und Bestrafung zu erleiden:
a) Schläge mit der flachen Hand
c) Schläge mit dem Paddel
d) Schläge mit dem Flogger
e) Schläge mit der Peitsche
f) Schläge mit dem Rohrstock
g) Für Schläge sind alle Körperstellen erlaubt, insbesondere Po, Brüste und Muschi
h) Eis darf am gesamten Körper eingesetzt werden
i) Heißes Kerzenwachs darf auf den gesamten Körper sowie in die Vagina getropft werden
j) Brustwarzenklemmen und Gewichte
k) Genitalklemmen und Gewichte
l) leichte Elektroschocks
m) sterile Nadeln in Brustbereich
n) sterile Nadeln in Genitalbereich
6. Nicht erlaubt ist die Anwendung folgender Toys und Praktiken:
a) Kein Knebel oder Mundspreizer
b) Keine Harnröhrenstimulation
d) Keine Messer, Schnitte oder Blut
e) Keine Handlungen mit Kindern oder Tieren
f) Keine Handlungen, die dauerhaft Spuren auf der Haut hinterlassen
7. Bei hier nicht aufgeführten Praktiken oder Toys ist vor der Durchführung oder Verwendung
eine mündliche Vereinbarung zu treffen.
8. Kennzeichnung als Sub: Nach bestehen des Vertrages von mindestens eines Jahres, darf die Sub mittels Branding oder Tattoo an einer nicht öffentlich sichtbaren Körperstelle
§11 Zeitliche Begrenzungen des Vertrags
1. Das Leben als Sub endet mit dem Verzicht durch den Dom.
2. Es wird eine Probezeit von 14 Tagen vereinbart. Kündigt die Sub den Vertrag nach 14 Tagen nicht, so ist die Probezeit abgelaufen und der Vertrag gilt unbegrenzt.
3. Die Paragraphen §3 bis §10 finden ausschließlich Anwendung wenn ein zu vereinbarenden Accessoires (z.B. Halsband, Ring) von der Sub getragen wird. Es ist der Sub untersagt das Accessoire eigenmächtig zu entfernen. Die Paragraphen §1,§2, §11,§12 gelten hingegen immer.
4. Der Dom erteilt der Sub Freizeit, zum Beispiel um ihrer beruflichen Tätigkeit oder familiären Verpflichtungen nachzugehen. Die Sub hat ihre beruflichen Termine oder anderen Verpflichtungen dem Dom soweit im Voraus wie möglich bekannt zu geben. Während dieser Zeit ruhen die Pflichten der Sub (§3 bis §10).
5. Dieser Vertrag folgt der römischen Tradition, wobei einmal im Jahr für einen Tag zu Fastnacht die Rollen von Dom und Sub getauscht werden. Die Bestimmungen und Regeln dieses Vertrages und seiner Anhänge gelten dann für diese Zeit für die jeweils andere Person.
6. Der Dom räumt der Sub ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von der Sub mit dem Wort „Mayday“ bekanntgegeben und vom Dom bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert damit seine Gültigkeit.
§12 Diskretion und Gericht
1. Es wird absolute Diskretion vereinbart. Der Inhalt dieses Vertrages und seine Vereinbarungen sind streng vertraulich.
2. Filmaufnahmen und Bilder auf denen Personen wiedererkannt werden können, sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht in fremde Hände gelangen, sowie nach vorheriger Absprache. Sollte dieser Vertrag jemals beendigt werden, so vereinbaren beide Parteien jetzt schon, dass sämtliche Bild- und Film-Dokumentation restlos zu vernichten ist.
3. Bei nachhaltigen oder deutlichen Verstößen gegen die Tabus oder andere Vereinbarungen dieses Vertrags durch den Dom ist die Sub berechtigt Rat bei Frauenberatungsstellen einzuholen oder BDSM-Notfalltelefone wie Mayday zu kontaktieren.
4. Beide Parteien verzichten auf ihr Recht und die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrages bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen gilt besonderes die Verpflichtung, moralisch den Vertrag so genau wie irgend möglich einzuhalten.
Dieser Vertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte, in gegenseitiger Liebe und
Anerkennung sowie ohne jeglichen Zwang geschlossen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen
Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.
Datum und Unterschrift der Sub
Datum und Unterschrift des Dom