Anna Koch ermordete eine Nebenbuhlerin und schob die Tat ihrem ehemaligen Geliebten in die Schuhe. Illustration von Marco Heer
Lügen, Folter, Tod: der Fall Anna Koch
Patrik Süess
1849 wird Johann Mazenauer des Mordes an seiner Freundin verdächtigt. Die Appenzeller Behörden wollen ein Geständnis. Dazu ist ihnen fast jedes Mittel recht. Doch sie scheitern, denn die Frau wurde von einer ehemaligen Liebhaberin des Angeklagten getötet.
Hätte sie nicht gleich nach der Tat versucht, den Schmuck der Getöteten zu verkaufen, wäre Anna Koch aus Gonten (AI) mit dem Mord wahrscheinlich davongekommen, zumal man zunächst von einem Unfall ausging. Wer hätte auch annehmen können, dass sie, ein hübsches, blondes Mädchen von noch nicht einmal ganz 18 Jahren, aus Eifersucht und Habgier am 7. Juni 1849 Magdalena Fässler, ihre Nebenbuhlerin um die Gunst von Johann Baptist Mazenauer, nach der Fronleichnams-Vesper im unweit der Kirche gelegenen Teich eigenhändig ertränkt hatte? Auch die Zeitungen zeigten sich schockiert über das «weibliche Ungeheuer».
Als der Verdacht auf sie fiel, bezichtigte Anna Koch ihren ehemaligen Schwarm des Verbrechens – denn, wie dieser Jahrzehnte später meinte: Wenn «ein armer, wüeschter Bueb und ein schön, jung Maitli vor Gericht müssen, so lassen sie das schön jung Maitli laufen — und der arm wüescht Bueb wird eingesperrt». Mazenauer, ein Maurer und Kaminkehrer, war eine Zeit lang mit Anna Koch liiert gewesen, doch da diese ihn des Öfteren betrogen hatte, wandte er sich Magdalena Fässler zu, was Koch offenbar, trotz ihres eigenen Verhaltens, tief in ihrem Stolz verletzte. Ausserdem hatte sie sich beim Kauf einer neuen Silberkette für ihre Festtagstracht verschuldet.
Gonten auf einer Druckgrafik von Johann Jakob Rietmann, um 1850.
Zuerst sagte Koch nur aus, Mazenauer habe den Schmuck Fässlers bei der Toten gefunden und ihr zum Verkaufen gegeben. Dann erweiterte sie ihre Geschichte: Mazenauer habe Fässler getötet, ja er habe ihr den Mordplan schon vor der Tat erklärt. Der 21-Jährige sei ihr Verlobter und sie hätten das Geld gebraucht, um im Herbst heiraten zu können. Zudem gab sie an, von ihm schwanger zu sein.
Das Gericht glaubte Anna Koch und nahm an, dass Johann Baptist Mazenauer bald gestehen würde. Doch da er im «gütlichen Verhör» im Appenzeller Rathaus jede Beteiligung an einem Verbrechen hartnäckig abstritt, griff der Verhörrichter bald zum Mittel der «peinlichen Frage»: Mazenauer wurde auf den Bock gebunden und mit dem Ochsenziemer traktiert. Tagelang. Wochenlang, wie ein Blick ins Verhörprotokoll zeigt:
«Ich habe es gewiss nicht gethan. Ich nehme es auf Leib und Sehl… - Beschluss: Wurden 6 Stockstreiche gemessen. - Ich kann es gewiss nicht bekennen… - Beschluss: Wieder 6 Stockhiebe gemessen. - Ich habe es gewiss nicht gethan… - Beschluss: 24 Stockstreiche wurden ihm aufgemessen. - Ich habe es nicht gethan, Gottsnamen, ich kann es nicht bekennen. Ich wett gern, Gott der Allmächtige thäte ein Einsehen… - Beschluss: Mazenauer soll in eine härter Gefangenschaft gelegt werden bei Wasser und Brod.»
Während die ebenfalls arretierte Anna Koch zu Hause beim Landweibel wohnte und mit dessen Familie am Tisch essen durfte, kam Mazenauer ins «Verlies», in einen aus Balkenstücken gezimmerten Kasten auf dem Dachboden des Rathauses, in dem er nicht aufrecht stehen konnte und der nur über eine kleine Öffnung zum Durchreichen der Speisen und für etwas Luft verfügte.
Ein Ochsenziemer ist ein getrockneter und verdrehter Stierpenis, der auch zum Auspeitschen von Tieren und Menschen verwendet wurde.
Die Appenzeller Behörden gingen nach altem Rechtsverständnis davon aus, dass das Geständnis die «Königin der Beweise» sei, und sein Vorliegen unabdingbar, um jemanden verurteilen zu können – und dass, um ein solches Geständnis zu erhalten, auch die Zufügung körperlicher Schmerzen legitim sei. Tatsächlich war die Folter vom 13. bis ins 19. Jahrhundert in West- und Mitteleuropa ein anerkanntes «strafverfahrensrechtliches Mittel zur Wahrheitsfindung im Verhörprozess».
Für die Bewegung der Aufklärung hingegen wurde die Folter zum Hauptangriffsziel im Kampf um ein humaneres Strafrecht. Die Folter sei einerseits nicht funktional (die Gefangenen gestehen falsche Dinge, nur um den Qualen zu entkommen) und andererseits sei sie mit der Menschenwürde unvereinbar. Die Regierung der Helvetik schaffte zum ersten Mal in der ganzen Schweiz jede körperliche Peinigung zur Erzwingung eines Geständnisses ab. Allerdings wich man bald auf Prügel als «Ungehorsams- und Lügenstrafen» aus, denn nach wie vor galt der Geständniszwang. Und was zählte überhaupt als Folter? Nur die alten Methoden wie das «Aufziehen» oder die Streckbank? Oder auch Stockschläge während der Verhöre? «Disziplinierende Strafen» wie Prügel und verschärfte Haft wurden, wo die Folter offiziell untersagt war, zu einem «Foltersurrogat».
Karikatur der Ermittlungen im Mordfall des 1845 getöteten Luzerner Politikers Josef Leu. Die Behörden gingen in diesem Fall ziemlich rabiat zur Sache.
Nach der Helvetik kehrten die konservativen Landkantone, aber beispielsweise auch Zürich bis zur Regeneration, wieder zur alten Strafrechtspraxis samt Folter in schweren Fällen zurück. Schwyz praktizierte noch 1820 die reguläre Tortur, unter anderem mit der Beifügung von Brandwunden. Und Zug kannte noch 1869 die Daumenschrauben und das «Aufziehen»!
Auch in Appenzell Innerrhoden war die Prügelbank, auf der Mazenauer 1849 leiden musste, noch in den 1860er-Jahren in Gebrauch. Denn es gab etliche Juristen, die befürchteten, dass die Abschaffung der Folter eine Einbusse der Rechtssicherheit und der Effektivität des Strafverfahrens zur Folge haben könnte. Das konservative Zuger Volksblatt bemerkte 1861 zur Überführung eines Mörders in Schwyz trotzig, dass «Confrontationen» kein Resultat gebracht hätten, wohingegen, allen modernen Anwürfen zum Trotz, «die von Zeit zu Zeit angewandten ‹territiones reales›, diese ‹argumenta ad hominem› ihre alte Wirksamkeit bewährt haben.» Sprich: Wirksamer als eine verbale Konfrontation war laut der Zeitung die Folter.
Diese Ansicht war zu jener Zeit weit verbreitet, denn wenn das Geständnis als oberster Beweis, der unbedingt vorliegen musste, wegfiel, was blieb dann? Worin bestand der neue oberste Beweis? Der Kampf um die Abschaffung der Folter war auch ein Kampf um die Aufwertung des Indizienbeweises im Gerichtsprozess beziehungsweise um die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung durch das Gericht, das auch ohne ein Geständnis zu einem Urteil gelangen konnte.
Ausschnitt aus dem Zuger Volksblatt vom 1. Mai 1861.
Trotz aller Stockschläge auf der Prügelbank: Johann Baptist Mazenauer bestritt noch immer, irgendetwas mit dem Tod von Magdalena Fässler zu tun zu haben. Als Anna Koch dann plötzlich aus der Gefangenschaft entwich, kamen den Appenzeller Behörden erste Zweifel an ihrer Version der Geschichte. Koch, offenbar gequält vom schlechten Gewissen, floh bis ins vorarlbergische Rankweil, wo sie beichten wollte. Doch der dortige Pfarrer verweigerte ihr die Absolution, solange sie sich nicht öffentlich zu ihrem Verbrechen bekannte.
Anna Koch kehrte daraufhin zurück, stellte sich dem Gericht und gestand nach mehr als fünf Monaten die Tat. «Rache» an Magdalena Fässler sei das Motiv gewesen. Im Protokoll steht dazu Folgendes: «Ist er (Mazenauer) also in der That schuldlos? – Ja, das ist er. – Ihm ist somit die ganze Geschichte unbekannt? – Er wusste nichts. – Warum klagtet Ihr ihn denn an? – Weil er mir lieb war.» Sie habe geglaubt, er würde den Mord «ihr zuliebe» auf sich nehmen.
Das Gericht verhängte am 29. November die Todesstrafe über Anna Koch. Vier Tage später wurde es vom Grossen Zweifachen Landrat von Appenzell Innerrhoden mit 92 zu 6 Stimmen bestätigt. Der Landrat sah keine Milderungsgründe, zumal Koch «mit verwegener Böswilligkeit eine Zeit lang die That geleugnet und mit den ausgedachtesten Lügen auf eine andere Person, nämlich Joh. Baptist Mazenauer wälzen wollte.»
Henkerschwert von Johann Baptist Bettenmann. Mit diesem Schwert wurde Anna Koch im Dezember 1849 in Appenzell hingerichtet.
Die Hinrichtung der Anna Koch am 3. Dezember 1849 war ein grausiges Spektakel. Die 18-Jährige wehrte sich in panischer Angst und musste auf den Schlitten gebunden werden, der sie zur Richtstätte führte. Die Verlesung des Todesurteils vor der riesigen Volksmenge ging in ihrem verzweifelten Schreien unter. Da sie auf dem Richtstuhl den Kopf einzog, liess der Scharfrichter schliesslich ihre Zöpfe an eine Latte binden und emporziehen, um sie enthaupten zu können. Ein deutsches Journal bemerkte dazu angewidert: «Welche Roheit muss dazu gehören oder dadurch erzeugt werden, wenn einem Todeskampf (…) während anderthalb Stunden zugeschaut werden kann? Gehört das vielleicht zur sittlichen Erziehung des Volks oder kann ein derartiger Auftritt dazu dienen, seinen Abscheu vor dem Verbrechen zu vermehren?»
Es war die letzte Hinrichtung in Appenzell Innerrhoden – und ein lange anhaltendes Trauma. Allein zwei Theaterstücke wurden im 20. Jahrhundert über den Mordfall Koch-Fässler geschrieben. Es gibt auch einen Anna Koch-Jodel.
Kein Schadenersatz für Mazenauer
Mazenauer vergab Koch ihre Missetat an ihm. Auf die Frage des Landrates: «Ihr werdet ihr nichts nachtragen, ihr verzeihen und keinen Regress verlangen?» antwortet er feierlich: «Ich will ihr gerne zeitlich und auf ewig vergeben.» Ohne es zu wissen, hatte Mazenauer mit dieser Aussage auf Schadenersatz durch den Kanton verzichtet – was ein «Regress» ist, war ihm unbekannt. Als wäre die Folter nicht genug gewesen, haben die Appenzeller Behörden ihn als krönenden Abschluss auch noch betrogen. «Dies nennt man im Kanton Appenzell I. Rh. Kriminalverfahren», meinte die St. Galler Zeitung sarkastisch dazu.
Gebrochen: Johann Baptist Mazenauer auf einem Bild von 1897.
Dass solche rechtlichen Zustände auch im jungen Bundesstaat noch möglich waren, war eine Folge der rein kantonalen Regelung des Strafrechts. Viele der konservativen Kantone verfügten noch lange über keine geschriebene Strafprozessordnung; Appenzell Innerrhoden verfuhr noch 1897 ausschliesslich nach alter Herkunft. Erst 1942 gab es erstmals ein gesamtschweizerisches Strafrecht. Körperstrafen wurden zwar schon 1874 durch die Bundesverfassung verboten, aber als Disziplinarmassnahmen dürften sie wohl noch jahrzehntelang hie und da vorgekommen sein.
Johann Baptist Mazenauer hat sich von den Folgen der Misshandlungen während seiner 24 Wochen in Gefangenschaft nie mehr ganz erholt. Sein ganzes restliches Leben hatte er mit chronischen Schmerzen und anderen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Er starb im Alter von 74 Jahren 1902 in Gonten.
Lügen, Folter, Tod: der Fall Anna Koch – Blog zur Schweizer Geschichte - Schweizerisches Nationalmuseum
Das Ausserrhoder Richtschwert über einem Kartenausschnitt von 1834, rot eingekreist der Richtplatz bei Trogen. (Bild: Illustration: Silvana Hügli; Quelle: Staatsarchiv AR)
Das staatliche Töten findet ein Ende
Am 1. Juli 1862 kam es in Trogen zur letzten Hinrichtung im Appenzellerland. Zu jener Zeit vollzog sich hierzulande und europaweit ein Diskurs über die staatliche Bestrafungspraxis und das Recht des Menschen über den eigenen Körper. Eine lokalhistorische
Spurensuche von Roman Hertler., 14.12.2013,
TROGEN. «Wie zankten noch; ich sah mich verrathen; und nun – nahm ich das in der Brusttasche meines Ueberhemdes versorgte Stilet, schob es innen am Ueberhemde hinter dem Rücken durch und steckte ihm dasselbst in die Brust.» Mit diesen Worten gestand Metzger Johann Ulrich Schläpfer aus Grub, wohnhaft im Speicher, den Raubmord, den er am 14. Mai 1862 am Bauern Bartholome Zürcher im Speicherer Weiler «an den Blatten» beging. Noch am selben Tag wurde der Verdächtige in seinem Haus festgenommen und in Trogen eingekerkert. Zunächst leugnete er die Tat. Man erzwang kein Geständnis. Man wollte abwarten, ob sein Gewissen ihn in der Einsamkeit seiner Zelle nicht zu einem Geständnis bewegen mochte. Drei Tage, an einem Sonntag, knickte er ein, als das Läuten der Totenglocken aus Speicher bis nach Trogen herübergetragen wurde. «Ich bin der Thäter! Bei dem Grabgeläute des Zürcher, das ich so eben höre, durchschauert's mich; ich will das Bekenntnis ablegen», soll er gesagt haben.
Hinrichtungen waren im Appenzellerland bis Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchlich. Auf Innerrhoder Gebiet war es 1849 Anna Koch vom Hüttenberg ob Gonten, die als Letzte ihr Leben unter der scharfrichterlichen Klinge liess. Aus Eifersucht ermordete sie ihre Nebenbuhlerin Magdalena Fässler, mit der sie sich um die Gunst des Johann Baptist Mazenauer vom Gschwendli unter dem Kronberg stritt. Im Verlaufe der Untersuchungen ergaben sich diverse Theorien über den Tathergang. Zwischenzeitlich wurde gar der Mazenauer verdächtigt. Doch selbst die Folter brachte kein Geständnis hervor. Nach einer Flucht und dem gescheiterten Versuch, von einem Vorarlberger Pfarrer Absolution zu erhalten, stellte sich Anna Koch und legte ein Teilgeständnis ab. Dabei verwickelte sie sich in Widersprüche und gestand schliesslich. Mazenauer war entlastet, doch trug er lebenslange körperliche Schäden von der Folter davon. Am Tag des Blutgerichts, dem 3. Dezember 1849, wurde Anna Koch auf dem Galgenring, der Appenzeller Richtstätte nahe der Ziegelhütte, der Kopf abgeschlagen.
Der Fall des letzten Hingerichteten in Appenzell Ausserrhoden war anders gelagert. Der Metzger Johann Ulrich Schläpfer tötete aus Geldnot und Verzweiflung. Der Schläpfer sei schon als Kind ein «Hitzkopf» gewesen, wird berichtet. Immer wieder lieferte er sich «Balgereien» mit den Mitschülern. Er hatte keine eigentlichen Jugendfreunde gehabt, sondern sich bald diesem, bald jenem angeschlossen. Von seinem Stiefvater war er streng behandelt worden. Einmal misshandelte er mit einem Mitschüler seinen Lehrer, als dieser ihn in der Schule zurückbehalten wollte. Sein Metzger-Lehrmeister schätzte ihn dann aber wegen seines Arbeitseifers, wenngleich er noch nie einen so «spröden» Lehrling gehabt habe. Aufgrund seines schwächlichen Körperbaus brachte man ihn in eine Weberfamilie. Doch die Arbeit im dunklen Keller behagte dem jungen Schläpfer nicht. Er entlief. Nachdem er sich mit einigen Meistern überworfen hatte, wanderte er 1843 nach Algier aus und trat kurz darauf in den neapolitanischen Söldnerdienst ein. 16 Jahre dauerte sein Soldatenleben fernab der Heimat. Nach seiner Rückkehr scheiterte er beim Versuch, ein eigenes Metzgereigeschäft aufzubauen. Den Lebensunterhalt für sich, seine Frau und seine beiden Kinder verdiente er sich mit Hausieren. Immer mehr ergab er sich «dem Wirthshausleben und dem Trunke». Seine finanzielle Lage verschlechterte sich zusehends. So begab sich Schläpfer am 14. Mai 1862 zu Bartholome Zürcher, wo er zum Mörder und damit zum letzten Opfer des Ausserrhoder Blutgerichts wurde.
Mit dem gesellschaftlichen Wandel der «Sattelzeit» (also um 1800), den Europa im Zuge der Aufklärung und der vom Bürgertum getragenen Umwälzungen erlebte, brach auch für die Strafjustiz ein neues Zeitalter an. Erste «moderne» Gesetzesbücher mit vereinheitlichten Verfahrensregelungen wurden bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert abgefasst. Der französische Philosoph, Historiker und Soziologe Michel Foucault (1926 bis 1984) zählt die Abkehr von öffentlichen Martern, sogenannter «peinlicher Strafen» zu den wichtigsten Veränderungen in der Strafjustiz. Er schreibt, der geschundene, zum Spektakel dargebotene Körper als Zielscheibe der strafenden Repression sei binnen weniger Jahrzehnte verschwunden. Das «düstere Fest der Strafe» sei, trotz einigen letzten grossen Aufflackern, im Begriff zu erlöschen. Man wandte sich allmählich davon ab, die Zuschauer an eine Grausamkeit zu gewöhnen, vor der man sie fernhalten wollte.
Schläpfer gestand seinen Mord und schilderte den Tathergang in allen Einzelheiten. Das Stilett hatte er am Morgen des besagten 14. Mai 1862 ganz bewusst eingesteckt, als er sich auf den Weg zum Hof von Zürcher machte. Er hatte den Plan gefasst, von der Waffe Gebrauch zu machen, wenn der Bauer ihm nicht 20 Franken leihen wollte. Da ausser Zürcher noch dessen Untermieter zugegen war, zog Schläpfer zunächst weiter und hielt sich in mehreren Schankstuben auf. Zurück bei Zürcher traf er diesen im Stall. Unter dem Vorwand, Spiessholz zu kaufen, verwickelte er den Bauern in ein Gespräch. Dann bat er ihn um das Darlehen. Erst nach langem Hin und Her willigte der Bauer schliesslich ein. Er nahm die Treppe ins obere Stockwerk des Wohnhauses, wo er das Geld aufbewahrte. Schläpfer stieg ihm nach, was Zürcher gar nicht passte. Das sei unverschämt, so könne er das Darlehen vergessen, sagte Zürcher zu Schläpfer. Es kam zum Streit. Die Rauferei gipfelte schliesslich im Mord am Landwirt. Schläpfer suchte anschliessend nach dem Geld, brach mit einem Beil ein Kästchen auf und entnahm daraus 34,60 Franken. Darauf begab er sich wieder in die Schankstuben in Speicher. Als die Leiche Zürchers gegen Mittag entdeckt wurde und sich die Kunde über die blutige Tat im Dorf verbreitete, versammelte sich eine Menschenmenge auf dem Hof des Ermordeten. Unter den Schaulustigen befand sich auch der Mörder. Bevor die Untersuchungen richtig anliefen, machte sich Schläpfer aus dem Staub.
Der europäische Diskurs über körperliche Strafen vollzog sich auch in Appenzell Ausserrhoden. Doch kam er für Hans Ulrich Schläpfer zu spät. Nach seinem vollumfänglichen Geständnis wurde er zum Tode verurteilt und schliesslich am 1. Juli 1862 auf dem Richtplatz im Gfeld bei Trogen, wo alle Hinrichtungen des Kantons stattfanden, enthauptet. Die Appenzeller Zeitung berichtete damals ausführlich über den Fall. In einem Aufsatz in der Ausgabe vom 28. Juli vertritt der anonyme Verfasser die Ansicht, dass der Staat ausser im Kriegsfall nicht das Recht habe, ein Menschenleben zu zerstören. Rhetorisch fragt er: «Wen will man mit dem Schwert abschrecken? Den Enthaupteten? Die gaffende Menge? Wenn es hülfe, brauchte man jetzt, nach den Hunderttausenden von Hinrichtungen, die Todesstrafe nicht mehr.» 1878 folgte der Kanton dem europäischen Trend und strich die Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch.
Das staatliche Töten findet ein Ende
Fotografie der Uraufführung der Dialekt-Tragödie 'Anna Koch' durch die Theatergesellschaft Appenzell. Die Veranstaltung fand am 5. November 1959 im Saal des Hotels Säntis am Landsgemeindeplatz statt. Das Bild zeigt die Verhörszene. Die Mörderin Anna Koch (Heidy Fischli-Signer, Appenzell) beschuldigt fälschlicherweise ihren Liebhaber Johann Baptist Mazenauer (Hans Sutter, Saul/Gehrenberg), Magdalena Fässler umgebracht zu haben. In der Nebenrolle des Gerichtsdieners wirkte Albert Koller, Appenzell.
Das Stück war ein Riesenerfolg und wurde nicht weniger wie 28 Mal aufgeführt. Der Verfasser des Textes, der Innerrhoder Volksdramatiker Alfred Fischli (1921-2007) führte selbst Regie und begründete damit seinen Ruf als Theatermacher. "Uneingeschränktes Lob" erhielt auch seine begabte Ehefrau Heidy Fischli-Signer, welche die Hauptrolle spielte: "Mit einem ebenso kraftvollen Talent im Wort wie in der Mimik wird hier die Hauptfigur mitreissend gestaltet. Beim ersten Wort der Anna Koch spürt man, dass ein Stück Leben auf die Bühne gebracht wird. Sie treibt mit fast elementarer Kraft den Ablauf des Geschehens auch über die teilweise langatmigeren Stellen hinweg und sie vermag sogar seelische Vorgänge überzeugend darzustellen ..." [Appenzeller Volksfreund Nr. 175, 7. Nov. 1959]
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Protokoll der Sitzung des Grossen Rates des Kantons Appenzell Innerhoden vom 3. Dezember 1849. Der Grosse Zweifache Landrat trat an jenem Tag unter dem Vorsitz von Landammann Johann Baptist Dähler (1805-1879) zu einer Sondersitzung als "Blutgericht" zusammen. Appenzell Innerrhoden kannte damals noch keine Gewaltenteilung. Justiz und Parlament bildeten erst ab der Kantonsverfassung von 1873 separate Gremien. Appenzell Ausserrhoden vollzog diesen Schritt in der Kantonsverfassung von 1858.
Nachdem sich die Grossräte nochmals den Hergang der Aufsehen erregenden Mordtat von Gonten hatten schildern lassen, verurteilten sie Anna Maria Koch mit 92 gegen 6 Stimmen zum Tod durch das Schwert. Koch wurde gleichentags auf der Appenzeller Richtstätte, dem sogenannten Galgenring unweit der Ziegelhütte mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten vom Scharfrichter geköpft. Damit war sie die letzte Person im Kanton, an der ein Todesurteil vollzogen wurde.
GESCHICHTE:
Anna Koch vom Hüttenberg ob Gonten (1831-1849, ‘Riedsennegnazis Nann’) war nach zeitgenössischen Darstellungen eine etwas verzogene, hoffärtige Person, die eine starke Wirkung auf die Männerwelt ausübte und sich dessen wohl bewusst war. Sie hatte eine Liebesbeziehung zu dem aus ärmlichen Verhältnissen stammenden Johann Baptist Mazenauer vom Gschwendli unter dem Kronberg (1828-1902, 'Gerersbisch’). Da sie diesen des öfteren betrog, wandte sich Mazenauer der Magdalena Fässler vom Gschwend ob dem Jakobsbad (1831-1849, 'Chromme Bisches’) zu. Die im Stolz verletzte Koch folgte ihrer Nebenbuhlerin an Fronleichnam 7. Juni 1849 und ermordete sie. Die Leiche fand man wenige Tage später in einem künstlichen Weiher, der Teuchelrose von Josef Zürcher unweit der Ortschaft Gonten. Wertvolle Trachtbestandteile wie die Brüechlikette und das Halsnoster waren mit Gewalt entfernt worden, die Kleidung zerrissen. Da keine weiteren Gewaltspuren erkennbar waren, gingen die Behörden davon aus, die Tote sei ohne äussere Einwirkung in den Weiher gefallen und ertrunken. Auf Nachfrage erinnerte sich Goldschied Jakob Anton Fässler (1812-1866), dass ihm die Koch die vermissten Schmuckstücke zum Kauf angeboten habe. Deshalb wurden Koch und Mazenauer zunächst verdächtigt, die Leiche gefunden und beraubt zu haben.
Im Untersuchungsverfahren suchte die eifersüchtige Koch nach Kräften, den behördlichen Argwohn auf ihren ehemaligen Liebhaber zu lenken. Sie behauptete, sie sei schwanger und Mazenauer sei daran schuld. Den fraglichen Trachtenschmuck habe sie von diesem erhalten, um damit ein Hochzeitskleid zu kaufen. Diesen dreisten Lügengeschichten wehrlos gegenüberstehend, geriet der unbeholfene Mazenauer unter Verdacht, die Magdalena Fässler nicht nur beraubt, sondern auch ermordet zu haben. Koch und Mazenauer wurden verhaftet. Die Koch stand unter Hausarrest bei der Familie von Landweibel Johann Baptist Peterer (1803-1870), während man Mazenauer in die “Kiste” sperrte, eine hölzerne Zelle auf dem Dachboden des Appenzeller Ratshauses. Diese war so niedrig, dass es dem Verdächtigten unmöglich war, darin aufrecht zu stehen. Da der zu Unrecht Beschuldigte selbstverständlich alles leugnete, griffen die Behörden zum Mittel der “peinlichen Befragung”. Johann Baptist Mazenauer war der letzte Mensch, der im Kanton Appenzell Innerrhoden im Namen der Gerechtigkeit die Folter erlitt.
Die Geschichte nahm eine Wende, als sich Anna Koch am 1. September 1849 durch Flucht weiteren Untersuchungen entzog. In Rankweil wollte sie beichten. Der Vorarlberger Priester verweigerte ihr jedoch die Absolution, solange sie ihre Schuld nicht öffentlich bekannt habe. Darauf stellte sie sich der Appenzeller Justiz. Nach einem Teilgeständnis verwickelte sie sich immer mehr in Widersprüche und gestand schliesslich die volle Wahrheit. Die eigentlich tragische Figur war jedoch Johann Baptist Mazenauer. Er trug von der Folter bleibende körperliche Schäden davon. Mit seinen Rechten unvertraut, brachten ihn die Behörden sogar dazu, auf eine Entschädigung für die erlittene Pein zu verzichten.
Autor: Stephan Heuscher, Appenzell
TRANSKRIPTION:
Grosser zweifacher Landrath und Blutgericht abgehalten den 3ten Christmonat 1849. Sub Präsidium Tith. Herr Landammann Dähler
Art. 1 Der Präsident eröffnete die Sitzung mit den tiefsten Ausdrüken des Bedauerns, kaum seien 4 Monate verflossen, als die gleiche Behörde sich versammeln musste, um über Leben und Tod zu urtheilen. Die zu beurtheilende Anna Maria Koch, 18 Jahre alt, habe eine schauderhafte Morithat an der Magdalena Fässler verübt. Mangel an Religions-Unterricht, eitle Gefallsucht, Hang nach schönen Kleidern, um eine baldige Braut zu werden, seien die Hauptursachen dieser schauerlichen Mordthat. Nachdem der Präsident um den Beistand des göttlichen Geistes gefleht, wurde zu den weitern Verhandlungen geschritten.
Art. 2 Die sämtlichen Rathsmitglieder wurden durch Namensaufruf nach dem Verzeichniss der Rhoden verlesen, wobei es sich ergab, dass 5 Mitglieder fehlten.
Art. 3 Der 129te Articel der Rathsverschwiegenheit im Alten Landbuch wurde verlesen und zu halten neüerdings bestättet.
Art. 4 Der Präsident der Verhörkommission erstatte einen umfassenden Bericht über die erwähnte Mordthat der Anna Maria Koch, welcher von den übrigen Mitglieder der Verhörkommission bestättet und folgendermassen lauttet: Am 12ten Juni dieses Jahres Nachmittags 3 Uhr wurde in der Teüchelrose in der Weid des Josef Zürcher in Gonten ein Leichnam gefunden, welcher sogleich als die Tochter von Johann Baptist Fässler (Krommenbisches) erkannt und seit dem Frohnleichnamsfeste als vom 7ten Juni vermisst wurde. Das Resultat der am 13ten gleichen Monats vorgenommenen arztlichen Obduction war, dass besagte Fässler wahrscheinlich im Dunkel der Nacht vom Wege sich verirrt und durch einen Fehltritt in den Graben gestürzt und durch Ermattung und Gehirn-Affection ihren Tod gefunden habe, ohne dass Spuren von einer gewaltsamen Todesart konnten wahrgenommen werden. Anna Maria Koch, welche laut Anzeige die Unglückliche am Frohnleichnamsfeste gesehen haben solle, benahm sich schon in Gonten furchtsam und sehr verdächtig. Schon am 10ten Juni, zwei Tage vor der Auffindung des Leichnams, hatte Anna Maria Koch als Brüchliketten vorallen, Eicheln und Schloss von einem Halsnoster an hiesige Goldarbeiter verkauft, welche alsobald als der Unglücklichen angehörende Waare erkannt wurde. Anna Maria Koch wurde hierauf gefänglich eingezogen und hat in dem mit ihr unterm 14ten Juni vorgenommenen Verhör auf die Frage, woher sie diese Silberwaare bekommen? folgendes abgegeben:
Am Sonntag nach dem Frohnleichnamsfeste habe sie den Johann Baptist Mazenauer (Gerersbischenbub) in dem Aker vom Baptist Manser (Mällis-Bischelis) getroffen. Derselbe habe ihr da die benannte Waare, welche er gefunden zu haben vorgab, übergeben mit der Erklärung, sie solle die Waare an 3 Orten verkaufen, damit es weniger Aufsehen errege, den Erlös von der Waare solle sie in ein Geldsäkeli bringen, selbes an einen Ort hinlegen, dann mit einem Zeügen an dieser Stelle vorbeigehen, das Geldsäkele aufnehmen und sagen: sie habe es gefunden. Später möge sie dann aus diesem Gelde ein Hochzeitkleid kaufen, im Herbst wollen sie sich mit einander verehlichen.
In Folge dieser Umfrage wurde Mazenauer eingezogen. Die Koch beharrte lange auf diesen Aussagen, obschon Mazenauer alles in Abrede stellte; selbst bei der Confrondation am 6ten Juli unter Stokstreichen bestätigte sie das Gesagte, wobei dem Mazenauer die wichtigen Worte entfielen, sich gegen Anna Maria Koch wendend: “Wann soll ich die Mordthat begangen haben?”
Der Verhörrichter, welcher bis zur Stunde auf keine Mordthat denken konnte und einzig von der Ansicht ausgieng, die benannten Gegenstände seien der Verunglükten ohne Mord entwendet worden, musste nun durch die Aussage Mazenauer auf den erschrekenden Gedanken fallen, es habe hier eine Mordthat stattgefunden. Anna Maria Koch erklärte sich nach langem hin- und herzaudern endlich auf das Bestimmteste, Johann Baptist Mazenauer sei der Mörder der todt gefundenen Maria Magdalena Fässler. Diese That habe sie deswegen nicht anfangs angezeigt, weil sie dem Mazenauer als ihrem Liebhaber verschonen wollte. Anna Maria Koch hatte anfänglich über die Art und Weise, Ort und Zeit von dieser Mordthat sehr schwankende und wieder sprechende Worte geführt, dann aber später unter Schreken Examen sich folgend erklärt:
Mazenauer sei der gewisse Mörder dieser Unglüklichen, er habe ihr am Frohnleichnamsfeste auf dem Heimwege nach dem vormittägigen Gottesdienst das Vorhaben entdekt, dass er Nachmittags die That vollführen werde; sie (Koch) soll circa 6 Uhr auf dem Plaz bei der Teüchelrose eintreffen. Diesem Rufe habe sie gefolgt und als sie zur fraglichen Stelle gekommen, sei Mazenauer, die Unglückliche an den Kleidern herbeischleppend, vom nahe gelegenen Walde herbeigekommen und habe selbe, da sie nun schon todt war, bei der Roose niedergelegt; die Silberwaare habe er in der Hand getragen und ihr selbe zum Verkauf übergeben; mit dem Leichnam [ging] er wieder in den Wald zurück, indem er gesagt, er liege hier nicht am rechten Ort. Diese nun falschen Aussagen hatte Anna Maria Koch dem Mazenauer wiederholt und kek ins Gesicht gesprochen: “Du kannst und darfst es nicht läugnen.” Mazenauer betheüerte dagegen immer, selbst unter einer starken Zahl Stokstreichen, dass er an dieser That keinen Theil genommen habe und Anna Maria Koch die Unwahrheit rede. Mazenauer behauptete, diese That habe gewiss ein Fremder gethan.
Am 13ten vorigen Monats ist endlich Anna Maria Koch von ihren bisherigen falschen Aussagen und Behauptungen durch Antrieb von Gewissensbissen zurückgetrethen und hat in dem Verhör die bestimmteste Erklärung abgegeben, sie selbst habe einzig den Mord an Magdalena Fässler begangen und Mazenauer habe keinen Theil an dieser That, deswegen sie ihn als schuldlos erkläre. Die verübte That erzählte sie mit folgenden Umständen. Sie habe zur Zeit von der Kreüzwirthin in Gonten eine Halskette gekauft, welche sie am letzten Frohnleichnamsfeste bezahlen sollte. Weil sie aber nirgendwo Geld zu erhalten vermochte, habe sie den unseligen Gedanken und Entschluss gefasst, die besagte Magdalena Fässler zu morden, dann ihr die Silberwaare zu rauben, wodurch sie das nöthige Geld erhalte, um damit die Kette zu bezahlen. Am Frohnleichnamsfeste habe sie die Fässler Anfangs der Vesper auf dem Kirchhofe in Gonten getroffen, selbe angehalten, mit ihr zu gehen unter Vorgabe, sie habe ihren Rosenkranz verlohren, Fässler möchte ihr doch denselben suchen helfen; als sie zur erwähnten Teüchelrose gekommen, habe sie der Fässler einen Stoss versezt, so dasselbe ins Wasser und unter die Teüchel gefallen sei; die Fässler habe sich nochmals erhoben, da sei sie (die Koch) selber in die Roose hineingestiegen und der mit dem Tode Kämpfenden noch den Mund von einander gerissen und unters Wasser gehalten, darüber habe die Ertrinkende noch ein paar Mal geschlukt und sei darauf geschwind erstikt. Bei dieser Gelegenheit habe ihr die Fässler noch die Brüchleketten zerrissen. Nachdem habe sie ihr den Schmuk (die Silberwaare) von den Kleidern gelöst. Jezt sei in ihr (Koch) auf einmal der Gedanke aufgestiegen, was sie nun verübt habe; alsdann habe sie sich weit in den Hüttenberg Wald geflüchtet und sich nachher nach Gonten begeben.
Art. 5 Nachdem die üblichen Formen und die gestellten Bittgesuche beendigt waren, wurde von Mitglied zu Mitglied zur Umfrage geschritten und:
In Betracht, dass Anna Maria Koch mit Vorbedacht und absichtlich einen Mord an Magdalena Fässler verübt habe.
In Betracht, dass sie mit verwegener Böswilligkeit eine lange Zeit die That geleugnet und mit den ausgedachtesten Lügen auf eine andere Person, nämlich Johann Baptist Mazenauer wälzen wollte.
In Betracht, dass die Anna Maria Koch (obschon jung von Jahren) mit voller Ueberlegung und Kraft auf die frechste Weise den Mord vollführt und endlich in Erwägung, dass keine rechtliche Milderungsgründe hervorgehoben werden können, wurde mit 92 gegen 6 Stimmen zum Recht erkannt und gesprochen: Es solle Anna Maria Seraphina Koch das Urtheil auf offener Strasse anhören, dann auf die Richtstätte geführt und allda durch den Scharfrichter mit dem Schwerth vom Leben zum Tod hingerichtet werden.
Art. 6 Am Ende wurde noch die Anzeige gemacht, dass Johann Baptist Mazenauer, welcher von der Anna Maria Koch als schuldlos erklärt, von Wochenrath und Zuzug entlassen worden, obschon derselbe vielfach der Mitwisserschaft vielfach verdächtiget war, nachdem Mazenauer vorher aus freien Stüken der Anna Maria Koch von ganzem Herzen verzogen, mit der weitern Erklärung, dass er auf keine Art und Weise irgend mit einer Reclamation einkommen werde.
Ende des Rath
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Hörspiel zum Fall Anna Koch «Walser Seelig Koch. Ein Mädchen wird ermordet.»:



















