Auftragserteilung nicht bewiesen: Nachunternehmer geht leer aus!
1. Macht ein (hier: Nach-)Unternehmer Werklohn für von ihm ausgeführte Bauleistungen geltend, hat er im Streitfall dazulegen und zu beweisen, dass zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Besteller ein wirksamer Bauvertrag zu Stande gekommen ist. 2. Behauptet der (Nach-)Unternehmer, es sei konkludent zum Abschluss eines (Nachunternehmer-)Vertrags gekommen, hat er hinreichend substantiiert…













