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Alles war für immer
Bis es nicht mehr war. Everything was forever until it was no more ist der Titel eines Buches, mit dem der Anthropologe Alexei Yurchak eine sowjetische und postsowjetische Erfahrung der Neunziger Jahre beschreibt, die sich seit den fünziger Jahren aufgebaut haben soll. Auf russisch hat Yurchak das Buch noch einmal geschrieben. Это было навсегда, пока не кончилось. Wenn diese langfristig aufgebaute und dann schwuppdiwupps kippende, quasi (auf-)türmende Erfahrung tatsächlich gemacht wurde, dann kann es sein, dass die Leute, die sie gemacht haben, anderen Leuten, die sie nicht gemacht haben, etwas voraus haben. Rechtsanwälte, die früher eine OLG-Zulassung hatten oder heute am OLG tätig sind, machen solche Erfahrung öfters, immer dann, wenn eine Meinung geändert wird und damit etwas aus alltäglicher Undenkbarkeit sich in alltägliche Denkbarkeit verwandelt.
Wann, wenn nicht jetzt, zur Geschichte und Theorie der Unbeständigkeit und der Polarität forschen? Wann, wenn nicht jetzt, zu juridischen Kulturtechniken forschen, die etwas kippen, kehren oder wenden oder aber mit einem Kippen, Kehren oder Wenden umgehen lassen? Michel Friedmann ist übrigens aus der CDU ausgetreten. Zu sagen, dass er bei Aby Warburg gelernt hat, so weit würde ich nicht gehen.
Wozu Anfängerübung?
1.
Alle reden von Ausdifferenzierung. Wir nicht. Wir reden vom Wetter (Meteorologie), von Fußball, Atlas oder Fortuna. Da gilt: Nach der Differenzierung ist vor der Differenzierung.
In ihrem Aufsatz über die Macht des Anfangs schreibt Cornelia Vismann, gelungene Gründungen kämen immer zwei mal vor. Sie bezieht das dort auf die zwei Institutionen des römischen Rechts, die man einmal mit dem Namen Gaius und einmal mit dem Namen Iustinians assoziiert. Die zwei Institutionen des römischen Rechts ähneln den zwei Körpern des Königs, von denen später die Rede sein wird. Diesen zwei Institutionen sind zwei Namen angehängt, von denen einer ein kleine Name und einer ein großer Name ist. Wer ist nochmal Gaius? Iustinian ist immerhin Iustinian I. und Kaiser. Vismann bezieht ihre Geschichte und Theorie des Anfangs auf die Geschichte und Theorie der Referenz. In dem erwähnten Aufsatz verweist sie insoweit auch auf Albrecht Koschorkes Aufsatz zu den Grenzen des Systems und zur Rhetorik der Systemtheorie. Anfang kann sein, was zur Referenz taugt, weil durch seine Stelle eine Wiederholung gehen kann. Der Anfang wäre dann das, was zitierbar, erzählbar und vorzeigbar oder vorbildlich ist. Die Referenz kann eine Wiederholung sein, sie kann wiederholt sein und wiederholt werden. Ich lese Vismanns Idee der zweifachen Instituierung als Beitrag zu einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, die sich mit juristischer Methode zu einer Aporie verdichten können, aber auch Passagen bilden könne. Mit jurstischer Methode und juridischen Kulturtechniken können sich Paradoxien verdichten, da können Parasiten wimmeln. Anfänge erscheinen bei Vismann als Einlassungen und Reproduktionen. Ich glaube, dass sie da einen Sinn für Phänomenologie und Subjekte und Objekte hatte. Wie weit sie im Leben etwas akzeptiert hat, kann ich nur in Bezug auf wenige Punkte sagen, die tun hier nichts zur Sache.
2.
In Bildregeln komme ich auf den Anfang des deutschen Bildrechts zu sprechen, genauer gesagt auf den Teil des Bildrechts, der mit dem Recht am eigen Bild und mit Persönlichkeitsrechten assoziiert wird. Das Bild wird im 19. Jahrhundert dank und durch subjektive Rechte zwei Personen eigen, die nennt Keyssner den Urheber und das Urbild. Insofern komme ich in Bildregeln auf die Hälfte des eigenen Bildes, die Hälfte des Urbildes zu sprechen. In der Literatur heißt es, bis ans Ende des 19. Jahrhunderts habe es keine Literatur dazu gegeben. Das ist glatt gelogen, in den meisten Fällen haben diejenigen, die es behaupten, gar nicht nachgeschaut. De Geschichte und Literatur dazu beginne mit dem Bismarckfall. Das ist glatt gelogen, da haben diejenigen, die das behaupten in der Regel aus anderen Texten abgeschrieben und nicht länger als einen Nachmittag drüber nachgedacht. Kommentare, Dissertationen wimmeln von solchen Passagen, sogar Rechtschreibefehler werden abgeschrieben, legendär im Bildrecht sind die Asta-Nielsen- Entscheidung (Asta Nielsen war nicht beteiligt) und die Astra-Nielsen-Entscheidung (selbe Entscheidung, diesmal nur noch sorgloser abgeschrieben). Auch nachdem diese Erzählung gründlich widerlegt ist, wird sie von der juristischen Literatur aufrechterhalten. Nicht nur, dass diese Geschichte in der Literatur längst widerlegt ist, man muss auch sagen, dass so eine Widerlegung nichts zur Sache tut, solange der Anfang auch so passt. Anfänge kommen bis heute wie ein konstantinisches Geschenk, wie eine Geste daher, man nimmt sie mit der Dankbarkeit desjenigen an, der weiß, was gemeint ist, weil er die Worte nicht nur wörtlich, die Bilder nicht nur bildlich nimmt und weil er dem Geschenk nicht so genau ins Maul, nicht genau auf dessen Interieur schaut
Wie Vismann und Koschorke gehe ich davon aus, dass die Grenze, an der etwas anfängt, etwas mit juridischen Kulturtechniken zu tun hat, die man mit der Rhetorik assoziieren kann. Man kann von einer Technik der Musterung, Musterbildung oder Mustererkennung sprechen, in lateinischen Texten ist von decorum die Rede. Der Anfang des deutschen Bildrechts lässt ein Muster erkennen, das ist das Muster eines Subjektes, das ein erstes Subjekt sein soll und in seinem Lebensraum durch den Tod und durch Eindringlinge bedroht wird. Auch wenn es nicht zur Sache tut, wird der Bismarckfall mit Einzelheiten geschildert, die musterhaft sind und so den Fall vor Augen stehen lassen.
Der Anfang ist musterhaft und angemessen, das ist ein dogmatischer Anfang. Ihn Fiktion zu nennen wäre seltsam, er hat sich ja zugetragen. Von Fake-News zu sprechen wäre seltsam, erfunden ist die Geschichte ja nicht, nur weil sie nicht alle Geschichten und nicht die gesamte Geschichte ins Licht rückt. Anfänge teilen doch nur den Blick und das Bild ins Sichtbare und ins Unsichtbare auf, in das, was nun zählen und was nicht zählen soll. Normen kommen ohnehin nie vollständig in die Welt, das sind Operationen der Trennung, der Assoziation und der Austauschmanöver, die auf Operationsfeldern und immer nur insoweit vorkommen, wie sie Referenzen bilden können. Zugespitzt ausgedrückt existieren die Anfänge nicht, sie referentieren. Es sind Daten mit Dativ. Anfänge werden bestritten, so, wie man Bilder bestreitet oder wie man einen Haushalt bestreitet. Es gibt Leute, die wollen es weniger ambigue gesagt bekommen, denen kann ich nicht dienen. Wenn es einmal ein Recht gibt, das nicht mit ersten Personen, nicht in der Fürst-Person-Perspektive beginnt und nicht einen Raum beansprucht, dessen Innen- und Aussenraum wie durch ein den heiligen, römischen Linienzug, das pomerium getrennt ist, auch nicht mit der Drohung Leben oder Tod kommt, dann kann der Bismarckfall unpassend und unagmessen werden, dann wird das Bildrecht anders angefangen haben, etwa mit den Streitigkeiten um Frauen und erotische Aufnahmen, die damals bei Gericht landeten und in denen auch ein Recht am eigenen Bild anerkannt wurde.
3.
Damit ist die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken Geschichte und Theorie der Kooperation, die nicht verträglich oder konsensual sein muss, sie kann parasitär und auch blutsaugend sein. Sie ist Geschichte und Theorie von Schichten und Differenzierungen, die auch stratifiziert und stratifizierend sind. Was angeblich an sein Ende gekommen sein soll (die Vormoderne, die Rhetorik, das decorum, die Moral, die Religion, die Kunst, der Mythos) oder gar durch Apokalypse weggekommen, verschwunden sein soll (eine ganze Welt), lauert, lungert oder liegt ganz freundlich auf einer Schicht, die anders entfernt ist als jene Schicht, die ihre Gegenwart behauptet, ihre Aktualität oder ihre Position auf der Höhe der Zeit. Juridische Kulturtechniken kommen mit einem Hintergrundrauschen und Untergrundrauschen daher, sie sind und bleiben immer auch daneben. Sie bedienen nicht unbedingt den Stolz, dem Recht, dem Gesetz und der Gerechtigkeit exklusiv reserviert zu sein und diese drei garantieren zu können, wirken manchmal auch korrupt und korrumpierend, servil oder aufdringlich hilfsbereit, wie Fremde an fremden Bahnhöfen so, als wollten sie nur was. Das kann gut sein, nämlich dass sie das Begehren kanalisieren oder rinnen lassen.