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The human/animal difference remains caught in a mirror stage, and the humanity that is exorcized from humans is simply transferred onto animals, which now appear as the better humans. -- Siegert, Cultural Techniques
Mixer
Helga Lutz und Bernhard Siegert über Klapp- und Faltobjekte: Toll!
Rediktionen/ Rückschläge
1.
An kleinen Tischen kann man auch Tennis spielen, das nennt man Tischtennis. In der juristischen Version namens 'Tu-Quoque' gibt es die Strategie wechselseitiger Vorwürfe des Reduktionismus. Das hochfokussierte Spiel besteht darin, sein Gegenüber auf sein Reduzieren zu reduzieren. Das geht so lange, bis einer entnervt oder entkräftet aufgibt.
2.
2016 veröffentlichte Karl-Heinz Ladeur einen Text über die Textualität des Rechts. Das ist ein Buch, dessen Literaturverzeichnis alleine schon 29 Seiten à ca. 30 Quellen umfasst. Will man die alle nur finden und nur die Stellen unterstreichen, braucht man vermutlich (schon/nur) halb so lange wie Ladeur dieses Buch geschrieben hat. Es bleibt also noch etwas Zeit übrig, nachzudenken. Harun Maye aus Weimar und Basel hat dazu einer besonderen Kulturtechnik Aufmerksamkeit geschenkt, die er Zapping oder Stellenlektüre nennt. Egal wie lange oder wie kurz ein Text ist, unabhängig davon sogar, ob er ganz, in der richtigen Reihenfolge oder irgendwie verkehrt herum gelesen gelesen wird, er wird auch stellenweise gelesen. Ob Tolstoi oder ein Nichtannahmebeschluss, solche Texte können stellenweise gelesen werden. Ohne den Sinn von Ladeurs Buch total zu ändern, könnte man es auch 'Das Zapping des Rechts' nennen, denn so können Juristen Texte lesen und aus vielen unterschiedlichen Texten neues Wissen generieren, indem sie zum Beispiel aus vielen Texten einen Text machen.
Lesen kann sogar selbst Stellen sein. Passagen passieren, und ihnen passiert es, dass sie verkehrt werden. Stellen sind in dem Sinne sogar kleine Polobjekte, man kann die kehren, drehen, wenden, kippen. Sie sind vage, weil sie dem Verschlingen zur Verfügung stehen. Es ist unwägbar, was aus ihnen wird. Vorteil davon ist, dass man jedem Kritiker vorwerfen kann, Stellen aus dem Kontext gerissen zu haben. Seitdem es die AfD gibt, gibt es noch einen Vorteil: Die Figur des Beifalls von der falschen Seite hat sich aufgebläht und beste konjunkturelle Bedingungen, seitdem müssen Autoren etwas mehr schwitzen, ist doch nicht nur schlecht.
3.
Ladeur behauptet in dem Text von 2016, es gäbe eine "verbreitete Sichtweise", die Medien auf Medientechnik reduzieren würden. Man kann die Passage so lesen: jemand, der sogar verbreitet und gewichtig ist, reduziert etwas und dieses reduktionistische Subjekt reduziert sogar den Thomas Vesting, siehe oben. Was Ladeur dort Sichtweise nennt, kann eine Sichtweise auf Vesting sein, eine Lektüre dessen Bücher. Ladeur legt nahe, dass nicht Vesting die Medien auf Medientechnik reduziert, aber dass das 'verbreitete anonyme Subjekt' namens Sichtweise entweder den Autor der Medien des Rechts reduziert oder aber überhaupt jemand die Medienwissenschaft reduziert.
Nachweise für diesen Satz liefert Ladeur stellenweise. Das heißt erstens, dass er nur stellenweise nachweist, was er sagt und dass er es nur mit Stellen macht. Dass die Sichtweise verbreitet sei, weist er nicht nach. Es kann sein, dass das Literaturverzeichnis voll war. Bei mir ist es noch leer, ich würde darum für den insoweit lückenhaften Nachweis folgende Stelle vorschlagen. Sie kommt von einem verbreiteten und gewichtigen Autor sowie einem schmalen, gewichtslosen Autor. Zwei haben den Text signiert, Bernhard Siegert und Lorenz Engell Vermutlich ist die Passage, die ich jetzt zitiere, nur von einem der beiden geschrieben worden, obschon sie auch von Lorenz Engell unterschrieben wurde. Eventuell ist sogar Siegert verbreitet und unverbreitet, es kommt auf die Breite der Sichtweise und den Begriff des Gewichtes an. Die Stelle lautet:
"Recht, das war Cornelia Vismanns Überzeugung, besteht nicht nur aus Normen und deren Vollzug. Mit Thomas Vesting [...] teilte sie die Auffassung, daß "Recht als Medienkonstellation begriffen und analysiert werden muss" (Vesting). Aber während Vesting aus der Einsicht in die "fundamentale Abhängig rechtlicher Regeln und Werte" (Vesting) von einer "an Medien gebundenen Rechtskultur" die Konsequenz zieht, Rechtstheorie in einer traditionellen Schrift und Sprachontologie zu begründen, sprach Vismann nicht von Schrift oder Sprache an sich, sondern von ihren operativen Realisierungen, von Akten, Protokollen, Mikrophonen, Kopfhörern oder Filmvorführungen im Gerichtssaal. [...] Den Medien des Rechts kommt man nicht mit essentialistisch-normativen Bestimmungen bei, was Schrift als solche, Sprache als solche, das Bild, der Film als solche sind, sondern nur durch die geduldige und gelehrige Erforschung der machnmal unscheinbaren Praktiken und Dinge, die das Recht einrichten."
4.
Das ist eine Sichtweise, die verbreitet und gewichtig oder unverbreitet und ungewichtig sein kann, die man als Reduktion von Thomas Vesting verstehen kann. Immerhin wäre das aber keine Reduktion von Medien auf Medientechnik, es wäre dann eine Reduktion auf immerin nicht weniger als die Literatur einer traditionellen Sprach- und Schriftonotologie. Das wäre ja nicht wenig, es wäre zudem vielleicht der Name für die Literaturquellen, auf die Vesting sich beruft. Was traditionell ist, ist strittig. Anders gesagt: Die Aussage wäre auch großzügig denkbar, und großzügig lesbar, keine Reduktion, Vesting so zu beschreiben. Ich würde ergänzen: Anders als Vismann schließt Vesting an ein Schema an, das zwar keine traditionelle Ontologie aufruft, aber zur auch Evolutionstheorie von Niklas Luhmann gehört, das ist auch nicht wenig. Das Schema der Unterteilung in Sprache, Schrift, Buchdruck und Computernetzwerk taucht auch bei Luhmann auf. Man kann die vier Bände von Vesting auch als einen gigantischen Kommentar zu Niklas Luhmann Kapitel über die Evolution in seinem Buch über das Recht der Gesellschaft lesen. Vestings Arbeiten so zu beschreiben, kann klein- oder großzügig sein. Das muss kein Problem sein, Vesting stellt sich an die Tradition von Theorien des System, der Ausdifferenzierung, der Selbstorganisation und der Evolution an, in die Schlange, die man Tradition nennt. Vismann kritisiert diese Tradition nicht allgemein, aber im Hinblick auf die "Widerstände der Systemtheorie". Sie kritisiert, dass dort die "Inkommensurabilitäten des Rechts nur auf der Aussenseite des Rechts verortet" würden. Als würde man den Westen nur freundlich und den Osten nur feindlich schildern, oder als würde man nur von der Kultur sagen, sie sage alles und nichts, nicht aber vom Recht auch. So würde man nur die Freundlichkeit für freundlich und die Disziplin nur für Disziplin halten, statt beides zu verschlingen. So kann man sich Vismanns Kritik vorstellen, die sie mit Koschorke in einem Band veröffentlicht hat.
Vismann Kritik an der Systemtheorie würe ich so umformulieren: Die Systemtheorie ist nicht verschlungen genug und verschlingt nicht genug, sie ist sogar nicht vage und nicht porös genug. Zu sauber liniert. Aber natürlich kann man das alles nachholen, man kann das beste daraus machen. So würde ich eher auch auf Literaturen zur Rhetorik oder zur Kulturtechnik zurückgreifen, auf eine Geschichte und Theorie des decorum und der Musterungen etwa. Darum interssieren mich die Weimarer mit ihrem Faible für die symmetrische ANT so, wie die Brasilianer mit ihrem Faible für die Anthropofagie und eine symmetrische Anthropologie. Ich würde ergänzen: Die Vorstellung von Selbstorganisation wird nicht grundsätzlich kritisiert, sie wird erstens im Detail kritisiert und zweitens daraufhin, inwiefern in 'Selbstorganisation' mit heterogenen und heteropoietischen Vorgängen und Fremdreferenzen umgegangen wird. Nicht dass, sondern wie homogenisiert wird, nicht dass, sondern wie etwas zu eigen gemacht wird, dass ist Gegenstand der Kritik, das wird gefragt und die Antwort der Kritik kann auch lauten, einmal sei es gut gelaufen, ein andern mal schlecht.
Vielleicht habe ich die falsche Stelle herangezogen, es ist aber die einzige von mir entdeckte Stelle aus dem Umfeld von Siegert, die man überhaupt irgendwie Kritik an Vesting deuten könnte. Soweit darin eine Kritik an Vesting oder eine Stellungnahme in einem immer auch artifiziell konstruierten Streit Vesting ./. Vismann liegt, würde ich mich sogar dieser Stelle anschließen. Die Kritik an Vesting würde sich nicht daran entzünden, dass er am Anfang der Medien des Rechts sich selbst an anfänglichen Autor einer Medientheorie des Rechts präsentiert. Das macht er zwar und sagt, er habe seine Recherche wenig Literatur mit seinen Fragestellungen gefunden. Das ist aber eine rhetorische Floskel, das macht man so. Das Argument, dass Siegert vorbringt, würde ich dennoch verlängern. Vesting scheibt, dass es sich "in der Tradition von Harld Innis und Friedrich Kittler einer gewissen Beliebtheit erfreue, Medientheorie mit Machtfragen zu fusionieren" und dass es ihm, Vesting, darum ginge, das nicht zu tun. Wenn es ihm darum geht, dann gelingt ihm das nicht immer, wie etwa in seinen Ausführungen zu konstitutiven Sinnbildern und Leitbildern. Und außerdem bezweifel ich, dass sich so eine Fusionierung einer gewissen Beliebtheit erfeut. Besser so: Die Beliebtheit ist ungewiss, und soweit sie gewiss ist, ist sie unerheblich, wenn man nicht Medientheorie mit Machtfragen fusionieren will.
Das Argument von Siegert würde ich noch weiter führen: Vesting schreibt in einer Kritik an einem "Dreieck" aus Souveränität, Disziplin, und gouvernementaler Verwaltung", es gäbe in der Literatur eine "zu enge Verklammerung von politisch-militärischen Machtstrategien undi nformationstechnologischer Entwicklung, wie sie bereits im Werk Friedrich Kittlers eine zu große Bedeutung erfährt, etwa wenn die Genese des Computers dort eng an die Militärgeschichte des zweiten Weltkrieges gekoppelt wird." Das Argument lautet hier, dass hier Vesting entweder die Literatur und Kittler reduziert, oder aber gar keinen Maßstab für die Kritik "des zu großen" liefert. Souveränität ist Effekt, der historisch zwar durch Staaten gelaufen ist, aber nicht nur durch Staaten. Disziplin kann Höflichkeit und Produktivität bedeuten, Gouvernementalität kann auch Selbstverwaltung sein. Das ist ehrlich gesagt ein Riesendreieck. Gekoppelt wird, geklammert wird, Verhältnisse werden hergestellt, aber doch relativ und vor allem werden die Theorien doch weiterentwickelt, bei Siegert und Vismann über die Akteur- Netzwerktheorie zum Beispiel. Aber schon bei Foucault sind alle diese Begriffe nicht nur negativ, sie sind auch positiv besetzt, in ihrer Produktivität. Vesting hat auch geschrieben, Vismanns Ausführung zum pomerium, zur Furche im Acker, sei politisch. Kann sein, aber doch nicht nur. Das Gegenargument lautet, dass Vesting Vismann entweder reduziert oder einen vielleicht zu engen und zu ausdifferenzierten Begriff von Politik unterstellt. Vesting grenzt sich immer wieder von etwas ab, von dem er nicht abgrenzen müsste. Er kann es tun. Und Ladeurs Zapping besorgt sich ein bisschen um Gegenüberstellungen, deren Fronten vermutlich doch eher wendig sind.
5.
Ich glaube trotzem, dass Ladeur entweder Siegert reduziert oder aber maßstablos behauptet, Siegert würde "jede Selbstorganisation von Mustern, Serien, Experimenten vernachlässigen." Ich halte diese Bemerkung für so maßstäblich wie Thomas Vestings Behauptung, "Rußland sei bis heute eine Gesellschaft, der jedes Verständis für Freiheit" fehle. Das ist so mit Nachdruck gesagt und verpufft doch ein bisschen, wenn man sich Siegert und Rußland anschaut.
Wenn man sich an solchen Stellen aufhängt, gerät man wie von selbst in einen reaktionären Imperativ. Tischtennis forever. Das kann Vesting nicht ernst meinen und Ladeur kann das auch nicht so ernst meinen. Vielleicht reduzieren sie nicht. Rhetorisches decorum: Sie messen, skalieren, schichten und mustern, um ihren Texten Plausibilitätsdruck zu verleihen. Was dem Vesting sein Rußland ist dem Ladeur sein Siegert. Am besten macht man Witze darüber. 'Bevor isch misch uffresch, isses mer liewer egal ist' für Polarforscher sowie Bild- und Rechtswissenschaft leider keine Option, schön wäre es. Bisher habe ich mit Ladeur nie über die Texte zur Rhetorik und Schichten/ Mustern gesprochen, weiß gar nicht. ob er die kennt, Warburgs Staatstafeln habe ich mal vorgestellt. Ich spekuliere: er ist da eher ratlos. Das kann daran liegen, dass ich anders als er nicht daran glaube, das man eine "netzwerkgerechte" Lösung für Auseinandersetzungen und Experimente findet. Eine Theorie der Planlosigkeit, toll fände ich es natürlich, würde mitmachen. Eine Rechtswissenschaft, die ihre Probleme selbst löst? Wer es glaubt wird selig. Ich löse die auch nicht, darum geht es auch nicht. Es geht darum, Differenzen zu operationalisieren. d.h. Probleme formulierbar und wahrnehmbar zu machen. Wissen generieren, so nennen Vesting und Ladeur das.
Während Fischer-Lescano die Formel für das Ausdifferenzierungsgerechte entwickelt hat, spricht Ladeur von dem Netzwerkgerechten. Ich glaube weder daran noch dass die Formel Selbstorganisation, die doch auch als Sauce über etwas gegossen werden kann, uns oder sonst jemanden jemals davon erlösen wird, was getan werden muss und was Siegert doch treffend die "geduldige und gelehrige Erforschung der manchmal unscheinbaren Praktiken und Dinge" nennt. Etwas als gerecht zu deklarieren ist unegfähr so wie Texte, die von sich selbst sagen, sie seien offene Briefe. Das Schöne an dem Wort Selbstorganisation ist zum Beispiel, wie es eingesetzt wird, um Linien von dort nach da zu ziehen, wie überhaupt auch ohne Wörter Linien von dort nach da ziehen und wie Assoziationen organisieren und organisieren, wie Eigenheiten und Fremdheiten entstehen. Wenn man mit Selbstorganisation auch Fremdorganisation meint, und das ist ja möglich, ist es vielleicht der Begriff ein gar nicht so schlechtes Gewand. Selbstorganisation ist vielleicht der generische Begriff, bei dem die Fremdorganisation mitgemeint ist, so wie beim Manager die Sekretärin mitgemeint ist.
Tabellen
"Dennoch verändert die standardisierte Tabelle radikal die Seinsweise der Dinge; weil sie durch sie fehlen können. Sie können in einem ganz anderen Sinne nicht da sein, als es zum Beispiel keine Palmen am Ostseestrand gibt. Denn Palmen an der Ostsee fehlen dort nicht [str. Anm. FS]. In der Welt der inquisitiones dagegen ist ein jedes Ding, insofern es an einem Platz ist, an dem es auch fehlen kann. Die inquisitio widerlegt den Prediger Salomo: "Krumm kann nicht gerade werden, noch was fehlt gezählt werden." Die Dinge sind abzählbar, sobald die descriptio das zu Zählende vom Gezählten trennt. Seitdem kann und wird auch was fehlt gezählt werden." (Bernhard Siegert)
The empire is a postal system, and the postal system is a war.
Bernhard Siegert, Relays: Literature As an Epoch of the Postal System