Kulturtechniken und Kontext I
Die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken reiht sich ein in jene Rechtstheorien und Rechtsgeschichten, die etwas zum Kontext des Rechts sagen wollen.
Kontext ist so 'ne Sache. Während ich hier schreibe, liegt Wackelkontakt auf meinem Tisch, 'na und? Die Tinte ist immer limitiert, immer limitierend. Ihr ist aber auch immer schon was eingegraben. Wenn der Kontext in kleiner Entfernung liegt (immer noch im Umkreis des Details) und wenn er subversiv und pervers sein kann, dann rede ich allerdings auch von Kontext. Ich gehe nicht davon aus, dass das Recht in der Kultur verankert ist. Ich gehe also nicht davon aus, dass es außerhalb des Rechts tiefere Gründe für dasjenige gibt, was dann ein rechtlicher Grund sein soll. Wenn ab und zu die Rasenmäher von Sils Maria vor der Wohnung vorbeifahren oder einmal nicht Verteidigung der Missionarstellung von Wolf Haas, dafür aber Die Wurzeln Brasiliens von Sergio Barque auf dem Tisch liegt, dann falle ich automatisch in die Routine, von dem zu erzählen, was rast und reizt. Zum Beispiel das Menschenbild und das Bild der Gesellschaft. Diese Bilder sind nicht gründlich, sie sind vollständig und zeigen Wesen, die unbeständig sind, sie ruhen nicht und stillen nichts. Nihil est sine ratione würde ich so übersetzen: alles rennt und rinnt, rast und reizt, und reist und reisst und rasiert und rationiert und räsoniert, reiht, reicht und reigt und richtet und reihert. Alles ist alles das, was entweder vom Blitz angestoßen wurde oder einem Blitz seine Anstössigkeit verdankt. Alles ist aus dem, wo alles Sinn macht und alles die Sinne berührt. Alles ist das, was sich wie Rhea verhält. Alles ist das, was nicht verstanden werden muss, was aber geliebt werden sollte. Das Recht kommt auch vom Regen.
Das Recht ist 'verhäkelt'. Das bedeutet, dass sich außerhalb des Rechts die Konflikte wiederholen und dass rechtliche Konflikte die Wiederholung außerrechtlicher Konflikte sind. Cornelia Vismann spricht in Kulturtechnik und Souveränität von einer Kette von Substituierungen, bei denen das eine etwas anderes übersetzt. Das scheint mir passend dafür gesagt,dass das Recht nichts gründlicher begreift, Konflikte nicht gründlicher löst als etwas Anderes. Warum es dann überhaupt Recht gibt, das weiß ich nicht, denn das war schon da, bevor sich mir Fragen stellten - und dazu war es noch wechselhaft da, also nicht einfach gegeben, damit vorliegend und fertig.
Wenn es für das Recht Gründe gab, waren das eventuell teils gute, teils schlechte Gründe und vermutlich war die Erfindung von Recht Gewinn und Verlust. Für mein Spezialgebiet gilt wiederum, dass die Bildwissenschaft auch keinen gründlicheren Begriff vom Bild hat als die Rechtswissenschaftler. Gründlich sind alle immer bis zum Anschlag. Dass alle bis zum Anschlag gründlich und niemand gründlicher ist (das mir das Wahrheit ist), das hat wohl damit zu tun, dass ich zwischen Bild- und Rechtswissenschaft zwar einen Unterschied mache, das aber ein Unterschied ist, der keinen Unterschied macht. Der Unterschied, der das Recht von anderem als Recht trennt, der ist für mich nicht größer als der Unterschied, der ein Recht von einem Recht trennt. Ich kenne das Dogma großer Trennung, folge dem aber nicht. Ich arbeite nicht zur Geschichte und Theorie der Ausdifferenzierung und nicht zur Geschichte und Theorie des Westens, sondern zur Geschichte und Theorie von Gegenständen (das können Personen, Sachen und Handlungen sein) die pendeln, und zwar durch Raum und Zeit, durch Gesellschaft und Psyche. Für mich ist die Kuratoriumssitzung der KBW im August 1929 wichtiger als die Erscheinung von Luhmanns Sozialen Systemen im Jahr 1982. Ich betreibe keine allgemeine Wissenschaft, habe nur eine besondere Perspektive. Darum kann ich auch nicht die Thesen widerlegen, dass in allgemeiner Hinsicht doch andere Dokumente für die Rechtstheorie und die Rechtsgeschichte wesentlich wichtiger seien als diejenigen, die aus Anlaß einer kleinen, zumal privaten Kuratoriumssitzung im Sommer 1929 entstanden. Es kann sein, dass ich Warburg 'überschätze', solange ich an ihm arbeite, danach hat man aber auchr genug Zeit, um sich um andere Dinge zu kümmern.
Eine Reihe von Rechtswissenschaftlern erwecken zwar den Eindruck, die Rechtswissenschaft wüßten bisher nicht, was ein Bild sei, aber es gäbe in einer anderen Diszplinen Wissenschaftler, die genau das wüßten, und dort würde dann der Streit um die Frage, was ein Bild sei, gelöst - dieses Wissen müsse man nur endlich einmal importieren. Auch in Bezug auf Medien gibt es das: Autoren, die behaupten, Juristen wüßten bisher nichts von Medientheorie und Mediengeschichte, man müsste das Wissen jetzt nur einmal sammeln, systematisieren und den Juristen wie in einem Handbuch zur Verfügung stellen. So sehe ich das nicht. Juristen geben Bilder, indem sie Bilder bestreiten - und sie unterscheiden sich in meiner Perspektive insoweit auch nicht von Bildwissenschaftlern oder Künstlern.
Es ist kein Zufall, dass Vertreter der Ansicht, andere wüßten mehr über die Wirklichkeit als Juristen, dann so operieren, dass sie 'die Hälfte der Bildwissenschaft' importieren oder die Hälfte der Medienwissenschaft importieren. Interdisziplinäre Forschung heißt manchmal, dass man diejenige einlädt, die einem passen. Die einen Autoren importieren zum Beispiel die Vertreter einer Geschichte und Theorie westlicher Medien, die wiederum die Vorstellung einer permanenten Reformation stützen, in der die westliche Gesellschaft dank Sprache, Schrift, Buchdruck und Computer Großes leistet, ihre Abstraktion und ihr Vermögen im Umgang mit Komplexität vergrößern soll und in der das Dogma der großen Trennung dann auch die Vorstellung stützt, in ihrer Gesellschaft komme vor, was in anderen Gesellschaften fehlen würde, wie etwa die Vorstellung, dass es in ihr Freiheit gäbe, während schon in Russland der Gesellschaft angeblich jedes Verständnis für Freiheit fehlen soll. Getunkt ins heiße Bad des kalten Krieges, auch so was kommt vor.
Man importiert Kossmanns Buch über die Stimme und den Souverän und deutet dieses Buch so, als habe die Toronto School im Wissen über Medien einen Vorsprung und könne damit auch den Vorsprung bestimmter Gesellschaftsformen oder sogar bestimmter Gerichtsurteile erklären. Schlechte Rechtsprechung ist dann plötzlich sekundäre Oralität, gute Rechtsprechung ist dann Schriftlichkeit und Textualität. Strange Coincidence. Bei den Bildern ist simpel: Man präsentiert eine Gruppe von Wissenschaftlern, denen wichtig ist, wie schnell Informationen im Kopf ankommen und sagt dann, Bilder würden schneller im Kopf ankommen als Begriffe, darum seien sie anders, angeblich würden sie mehr sagen und das auch noch auf eher austauschbare oder verwechselbare Weise; in ihrer Schnelligkeit und Flüchtigkeit würden Bilder auch eher entdifferenzieren. während Schrift schon kein Bild sei, dafür aber langsamer und differenzierender. Was der Hinweis auf sie Schnelligkeit und die Ankunft von Information heißen soll? Da muss man mich nicht fragen, ich zweifel schon an der Messmethode, die dort mit wiederum bildgebenden Mitteln zum Einsatz kommt. Ich glaube nicht, dass man messen kann, wann ein Wort oder Bild irgendwo ankommt. Wahrnehmung ist nicht so, also würde man sich eine Brot in den Mund stecken oder Wein schlucken. Nicht total so. Wann der Satz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, in meinem Kopf angekommen ist, weiß ich nicht mehr (muss irgendwann zwischen 1976 und 1990 gewesen sein), nur, dass er seitdem immer noch laufend seine Bedeutung ändern kann. Das Recht findet in der Neurophysiologie keine feste Grundlage, nur weitere Unruhe, nur weitere Verhäkelung, nur weitere Kontraktion und Distraktion, aber keine Verankerung, keinen stabilen Grund, der nicht Stab wäre.
Ich traue keiner Wissenschaft, die so arbeitet: importierend. Wenn einer sagt, er würde eine andere Disziplin nutzen und zitiert dann lauter Stimmen und allen Stimmen wird zugestimmt, nirgends ein Streit um dieses Wissen geführt, dann stimmt was nicht. Wer widerspricht Walter Ong? Niemand? Dann stimmt etwas nicht mit Walter Ong. Wer widerspricht Jack Goody? Keiner? Dann ist Goody Odysseus.
Wenn die Rechtswissenschaft ohnehin zu allem etwas sagt /und das tut sie seit grob gesagt 1000 Jahren), dann muss sie beim Wissen kooperieren - und kann nichts importieren. Sie muss dann schon das Wissen verantworten. Sie muss wie immer das Wissen limitieren. Das Recht ist unbeständig, sein Bestand also durchgehend und anhaltend wechselt. Wenn Kommunikation zum Bestand gehört, dann ist das der Effekt einer Übersetzung und darum auch einer Verhäkelung . Die Kommunikation ist von der Operation getrennt, ihr aber auch assoziiert und so erscheint Kommunikation durch ein Austauschmanöver. Man bewegt einen Wechsel, fuchtelt mit der Hand und dem Schein auf der Stelle, damit etwas als Kommunikation erscheint, was eben noch etwas anderes als Kommunikation war und der nächste Sekunden auch etwas anderes als Kommunikation sein kann. Das Recht und die Rechtswissenschaft operieren rekursiv, mithin selbstrefrentiell, aber durch das Selbe geht das Andere und Fremde.
Im Begriff der Kulturtechnik ist es der Begriff der Kultur, den ich als Verweis auf Reproduktion verstehe. Kultur ist das, was reproduziert/ reproduzierbar ist. Der Begriff der Technik ist der Begriff, den ich als Hinweis auf zwei Begriffe verstehe, erstens auf den den Begriff 'detour', das heißt Umweg. Die Technik ist umwegig, weil man mit ihr handelt oder etwas händelt, indem man nicht spontan jedes Element der Handlung im Moment der Handlung entwickelt. Die Technik geht nicht in Gegenwart auf, sie ist ein Element des Distanzschaffens. Man überlässt die Handlung teilweise einer Fertigkeit, einer Routine und Objekten, die nicht aus Anlaß der aktuellen Intention auftauchten. Wer sich morgens wecken lässt, baut nicht an dem gleichen Morgen einen Wecker, der einen wecken soll, um dann durch den Bau des Weckers wach zu werden. Wenn ich eine Rede halte, erfinde ich nicht Worte und Gesten dafür. Wenn ich Fahrrad fahren will, dann erfinde ich nicht das Rad. Wenn ich Fußballspielen will, erfinde ich nicht den Ball, nicht das Feld und nicht die Regeln, dann doch lieber brechen und biegen. Technik ist Einlassung auf Fertigkeiten, die bereits Verhäkelungen sind. Ob ich die Technik im Sinne ihres Erfinders gebrauche oder nicht, das ist egal. Ob ich die Sprache spreche, um menschlich zu klingen oder unmenschlich, das ist technisch betrachtet einerlei. Ob ich ein Tafelbild verwende, um jemanden darin einzuwickeln oder ihm zu imponieren, das ist dem Objekt einerlei. Ob ich ein Dekret verwende, um es zu lesen, vorzulesen oder aber dem Findling Nicolo, nachdem ich sein Hirn an der Wand eingedrückt habe, in den Mund zu stopfen, das ist dem Zettel einerlei, solange er das Dekret trägt. Der Gebrauch und der Mißbrauch von Technik ist der Form nach identisch, die Operationsketten sind verkehrbar, sie können instituieren und substiuieren und das auch noch zur selben Zeit an der selben Stelle und mit der selben Richtung.
In der Umwegigkeit (detour) liegt das Beschreibungspotential für die Rechtstheorie und Rechtsgeschichte, aus dem heraus die Fragen kommen, die sich mir stellen, denn das sind die Fragen nach Kontext, aber nach kleinem und dazu noch teils subversivem, teils perversem, immer auch verkehrenden Kontext.
Bei Savigny würde ich nicht gleich nach den Freiheitskriegen fragen, bei Esser nicht nach der Kuba Krise (weil andere das viel besser machen). Im Detail stellen sich Fragen, aus welchen Widerständen und Insistenzen heraus Leute machen, was sie machen, wenn sie 'irgendwas mit Recht machen'. Detour, die Umwegigkeit der Technik, das nennt Latour unter anderem eine black box. Ich würde das auch mit dem Begriff Dogmatik assoziieren, aber nicht weil das Dogma darin aufgeht, umwegig und eine black box zu sein. Am Dogma interessieren Techniken der Wahrnehmung und Erfahrung, und die sind nicht direkt, nicht unmittelbar. Schon Medien sind nicht das, was man herausschälen muss, um zu wissen, was am Recht unmittelbar ist (quasi Medien als die erste Front, hinter der dann alles weitere wie etwas der Sinn, die Absichten und Zwecke, die Entwicklung und die Gesellschaft, der Mensch und sein Haushalt liegen). Die Technik ist das Dogma, weil da die Umwegigkeit einsetzt, mit ihr das Recht auf den Schirm kommt und damit das Recht wahrgenommen wird. Man spricht auch von der Ausübung des Rechts, wenn man diese Wahrnehmung meint. Mit Aby Warburg kann man in der Wahrnehmung, die Ausübung sein soll, die Züge, die Träger und Trachten sehen.
Im Hinblick auf Aby Warburg muss man auch sagen, dass die Umwegigkeit dem affin ist, was zu rhetorischen Manualen und Institutionen gehört. Das sind Manuale und Institutionen, deren Umwegigkeit schon darin liegt, dass sie uns in einer toten Sprache und in der Antike formuliert wurden. Man muss doch erst einmal auf die Idee kommen, seine Spontanität und Reaktionsfähigkeit und seine Gestaltungsmöglichkeiten dadurch auf Trab zu bringen, dass man sich mit etwas beschäftigt, was schon so lange zirkuliert und 'rumliegt' wie Quintilians Schreiben.
Man muss erstmal auf die Idee kommen, ein lebendiges Bild zu zeichnen, indem man auf eine Technik zurückgreift, die Alberti vor 500 Jahren in alten Sprachen beschrieb. Der ganze Umstand mit Zentralperspektive, velum oder im Falle des Sprechens mit simulatio/ dissimulatio,: Das ist alles sehr umwegig, nahezu abwegig. Und es stellt Fragen, weil es doch auch so faszinierend ist, wie alles, was kompliziert gestellt und im Alltag dann doch Alltag ist.
Kann man sich nicht einfach, statt einen Umweg über die Antike, Rom, Quintilian, Florenz und Leon Battista Alberti zu machen, einen Apparat schnappen, der irgendwo in Asien zu unbekannten Arbeitsbedingungen aus Rohstoffen hergestellt wurde, die unter ebenfalls unbekannten Arbeitsbedingungen herbeigeschafft wurden? Kann man also nicht einfach ein Foto machen (Handys sind doch heute nicht mehr sooo teuer) oder einen Anwalt beauftragen (gibt doch Rechtsschutzversicherungen!), der vor Gericht für einen spricht, bevor man sich auf solche Umwege einlässt, nur um Recht zu bekommen? Klar, das geht auch. Meine Forschung ist alles andere als zwingend oder notwendig oder unverzichtbar. Sie ist frei. Sie stellt sogar die Möglichkeit zur Verfügung, den Rückgriff auf Antike der Nutzung von Handys affin oder verwandt zu sehen. In allen Fällen gilt es die Operationsketten, ihre Trennungen, Assoziationen und Austauschmanöver zu beschreiben.
Der zweite Begriff, der für mich die Attraktivität des Begriffes Technik füttert, das ist derjenige des Künstlichen oder Artifiziellen. Ich komme aus der Geschichte und Theorie des Kontrafaktischen, nämlich aus der Rechtswissenschaft und Kunstgeschichte. Da ist das Interesse an Kontrafakturen, Fiktionen, künstlichen Welten oder an der normativen Kraft des Kontrafaktischen quasi in die Wiege gelegt, eines jener Objekte, die kippen können.