Das Techniktagebuch erscheint als richtiges Buch und digitales Dokument. Als einer von 329 Autoren fühle ich mich gebauchpinselt, einen bescheidenen Teil beigetragen zu haben.
Weil ich selbst blogge, kommt mir der Gedanke, das Buch auf meinem Blog in die “Publikationsliste” aufzunehmen. Doch sofort zucke ich zusammen: “Darf ich das?”
In den vergangenen Jahren (geschätzt: Ab 2005) gab es zahlreiche Gerichtsverfahren über rechtswidrig verwendeten Content. Für viele Menschen war (und ist) beispielsweise die Google Bildersuche die Primärquelle für Bilder schlechthin – erst in den letzten Jahren ist langsam ein Bewusstsein dafür entstanden, dass die Bilder jemandem gehören könnten. Auch sein eigenes Essen im Restaurant zu fotografieren und online zu stellen, kann unter Umständen eine teure Urheberrechtsverletzung darstellen, da bei aufwändig gestaltetem Essen allein der Urheber (also der Koch) darüber entscheiden darf, was da wie geteilt wird.
Auf der Webseite des Techniktagebuchs steht nur, dass ich meine Beiträge mit Absenden völlig freigebe, nicht aber, ob ich mich mit dem letztlichen Gesamtwerk schmücken und vor meinen Freunden angeben darf. Aus Angst verschweige ich meine Tätigkeit lieber.
(Jan-Martin Klinge)
Anmerkung der Redaktion: Wir finden diese Sorge traurig, aber gerade darum dokumentierenswert. Ja, jeder darf auf das Techniktagebuch verlinken, es steht außerdem unter einer Creative Commons Lizenz. Und wir freuen uns jederzeit über Beiträge.
Fotoshooting & Bildrechte: So planst du rechtssicher von Anfang an - Praxis-Tipps von Expertin Barbara Burghard Teil 2
Ein erfolgreiches Fotoshooting beginnt nicht erst hinter der Kamera, sondern mit klaren Absprachen. Gerade beim Thema Bild- und Nutzungsrechte entstehen in der Praxis viele Unsicherheiten, sowohl bei Fotograf*innen als auch bei Kund*innen.
Im zweiten Teil unseres Interviews teilt Barbara Burghard, Expertin für Bildrechte, wertvolle Einblicke aus ihrem Berufsalltag. Sie erklärt, worauf Fotograf*innen bereits bei der Planung eines Shootings achten sollten, welche Fragen im Vorgespräch unverzichtbar sind und wie sich Bildrechte ganz selbstverständlich und professionell in den eigenen Workflow integrieren lassen. Ein praxisnaher Leitfaden für alle Fotograf*innen, die rechtlich sicher arbeiten möchten.
🗓️ Worauf es bei der rechtssicheren Planung eines Fotoshootings wirklich ankommt
Alisa von Pictrs: Worauf sollte man bereits bei der Planung eines Fotoshootings achten, um spätere rechtliche Probleme bei der Nutzung der Bilder zu vermeiden?
Barbara: Schon in der Planungsphase eines Shootings sollte klar sein, wofür die Fotos später genutzt werden sollen. Das klingt banal, ist aber einer der häufigsten Gründe für Missverständnisse. Kund*innen gehen oft davon aus, dass sie mit Bezahlung der Bilder „alles damit machen dürfen“, doch die Urheberrechte bleiben immer beim Fotografen beziehungsweise bei der Fotografin. Deshalb ist eine eindeutige Vereinbarung über die Nutzungsrechte notwendig.
Wichtig ist außerdem zu klären, wer auf den Bildern zu sehen sein wird und ob man eine Einwilligung von diesen Personen benötigt. Das gilt zum Beispiel auch für Freunde oder Bekannte, die für ein Shooting verpflichtet werden. Für professionelle Models und Statist*innen ist ein Model-Release unerlässlich. Und natürlich sollte frühzeitig geregelt werden, ob und in welchem Umfang die Fotografin oder der Fotograf die entstandenen Bilder für die eigene Werbung nutzen darf – ein Punkt, der erstaunlich oft vergessen wird. Kurz gesagt: Ein Shooting ist nicht nur ein kreativer Prozess, sondern erfordert immer auch eine klare rechtliche Grundlage. Wer das frühzeitig berücksichtigt, erspart sich im Nachhinein viele Diskussionen oder sogar rechtliche Risiken.
🗣️ So klärst du im Vorgespräch alle relevanten Punkte zur Bildnutzung
Alisa von Pictrs: Welche Fragen sollte man seinen Kundinnen idealerweise vor dem Shooting stellen, um die Bildnutzung möglichst klar abzustimmen?
Barbara: Ich empfehle Fotograf*innen immer, im Vorgespräch ganz konkrete Fragen zu stellen und zwar bevor die Kamera überhaupt in die Hand genommen wird:
Wo sollen die Fotos genutzt werden? (Website, Social Media, Print, Presse, Broschüre, Buch, Werbekampagne …)
Wie lange sollen die Bilder genutzt werden dürfen?
Dürfen die Fotos bearbeitet werden? Wenn ja: Wie weit darf die Bearbeitung gehen?
Handelt es sich um ein kommerzielles Projekt? Das hat Auswirkungen auf die Rechte und das Honorar.
Brauchen die Kund*innen exklusive Nutzungsrechte? Oder reichen einfache Nutzungsrechte?
Darfst du als Fotograf*in die Bilder anschließend selbst zu Werbezwecken nutzen? Auch das sollte im Vorfeld abgesprochen werden.
Werden Personen sichtbar sein, und wenn ja: Liegen deren Einverständnisse vor?
Viele Kund*innen wissen gar nicht, dass diese Fragen relevant sind. Umso mehr schätzen sie es, wenn Fotograf*innen sie professionell durch diesen Prozess führen. Eine klassische Formulierung, die ich gern empfehle, ist: „Damit Sie die Bilder genau so nutzen können, wie Sie es brauchen, klären wir vorher kurz die Nutzungsrechte.“
Das öffnet das Gespräch und sorgt für Transparenz – ohne kompliziert zu wirken.
⚠️Typische Stolperfallen bei Bildrechten vermeiden
Alisa von Pictrs: Gibt es typische Stolperfallen bei der Kommunikation mit Kund*innen rund um Bildrechte, die du aus deiner Praxis kennst? Wie kann man diese vermeiden?
Barbara: Die häufigste Stolperfalle ist das berühmte „Wir hatten doch besprochen …“ – also unklare oder nicht dokumentierte Absprachen.
Viele Fotograf*innen verlassen sich auf mündliche Vereinbarungen, und Kund*innen haben oft ein völlig anderes Verständnis davon, was sie mit den Bildern dürfen.
Ein weiterer Klassiker: Kund*innen glauben, sie seien Eigentümer*in der Bilder, weil sie diese ja bezahlen. Das führt dann zu Diskussionen, wenn zusätzliche Nutzungen anstehen – etwa, wenn ein Bild plötzlich in einer Broschüre oder Werbeanzeige auftauchen soll, obwohl vorher nur die Veröffentlichung auf der Website vereinbart war. Auch bei der Eigenwerbung der Fotograf*innen kommt es häufig zu Missverständnissen. Manchmal sind Kund*innen überrascht oder verärgert, wenn ihre Fotos plötzlich im Portfolio oder auf Instagram auftauchen – obwohl das für viele Fotografinnen ganz selbstverständlich ist. Nicht alle Kund*innen sind damit einverstanden!
Meine Erfahrung: Offene Kommunikation und ein individueller, schriftlicher Vertrag lösen einen Großteil aller potenziellen Konflikte, bevor sie entstehen. Je klarer die Rahmenbedingungen festgelegt sind, desto professioneller wirkt der gesamte Prozess und desto entspannter wird die Zusammenarbeit für beide Seiten.
📝 Bildrechte selbstbewusst in den Workflow integrieren
Alisa von Pictrs: Welche Tipps hast du für Fotograf*innen, um das Thema Bild- und Nutzungsrechte so in die Shooting-Planung einzubetten, dass es von Anfang an als professioneller Teil des Prozesses wahrgenommen wird?
Barbara: Mein wichtigster Tipp lautet: Sprich frühzeitig darüber und zwar selbstverständlich. Wenn Fotograf*innen das Thema Bildrechte selbstbewusst und klar ansprechen, wirkt es nicht „kompliziert“, sondern professionell. Ein paar praktische Empfehlungen:
Baue das Thema Nutzungsrechte in dein Vorgespräch ein, genauso selbstverständlich wie Location, Outfits oder Moodboard.
Nutze klare und einfache Formulierungen, keine juristischen Fachbegriffe. Deine Kund*innen können damit wenig anfangen – sie müssen sich aber gut abgeholt fühlen und verstehen, dass auch die Regelung von Nutzungsrechten sehr wichtig ist.
Arbeite mit einem kurzen, individuellen Vertrag. Er muss kein Roman sein! Wichtig ist nur, dass die Nutzung eindeutig festgelegt wird.
Erkläre kurz, warum Nutzungsrechte wichtig sind. Viele Kund*innen wissen darüber schlicht nichts – und sind dankbar für Orientierung.
Bleib freundlich, aber klar. Das vermittelt Sicherheit und Kompetenz.
Gib Beispiele, etwa: Website ja, Print nein / Social Media ja, aber bitte mit Nennung des Fotografen oder der Fotografin / Kommerzielle Nutzung möglich, aber nur für die nächste Kampagne
Wenn Fotograf*innen Bildrechte als festen Bestandteil ihres Workflows betrachten, empfinden Kund*innen das Thema nicht mehr als „Hindernis“, sondern als Service. Sie fühlen sich gut abgeholt und bei der heiklen Thematik Bildrechte bestens betreut.
Und genau so sollte es sein.
Liebe Barbara, vielen Dank für deine klaren Einblicke und die praxisnahen Erklärungen. Gerade beim Thema Bildrecht zeigt sich, wie wichtig verständliche Aufklärung und realistische Beispiele sind. Deine Antworten helfen Fotograf*innen dabei, Unsicherheiten abzubauen und mit mehr Vertrauen und Klarheit zu arbeiten.
Barbara Burghard bietet praxisnahe Onlinekurse an, in denen sie genau erklärt, wie man als Fotograf*in seine Bildrechte schützt.
Wer die Bildrechte von Anfang an klar regelt, arbeitet nicht nur rechtlich sicher, sondern schafft auch Vertrauen bei seinen Kund*innen. Genau das ist der Ansatz, den Pictrs verfolgt: Mit einem eigenen Onlineshop kannst du deine Bilder unkompliziert verkaufen, die Nutzungsrechte eindeutig festlegen und gleichzeitig deine Arbeit professionell präsentieren. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – das Fotografieren – während du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
PS: In unseren kostenlosen Vorlagen findet ihr auch ein Muster für eine Nutzungsvereinbarung, die ihr individuell anpassen und verwenden könnt.
🗣️ Hier findest du Teil 1 unseres Interviews
📸 Du möchtest Pictrs selbst ausprobieren?
>> Jetzt kostenfrei Account anlegen!
Kontakt zu Pictrs | Facebook | Instagram | LinkedIn | FAQ | Tutorials | Fotografen-Vorlagen
Keine Angst vor Nutzungsrechten: Praxis-Tipps von Expertin Barbara Walter
Für viele Fotograf*innen, besonders Quereinsteiger oder Hobbyfotograf*innen, ist das Thema Bildrechte oft ein Minenfeld: Was darf ich mit den Fotos aus einem Kundenauftrag eigentlich machen? Wie formuliere ich Lizenzvereinbarungen, ohne meine Kundschaft zu verschrecken? Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir mit Barbara Walter, zertifizierter Expertin für Bildrechte, gesprochen. Sie begleitet seit über 30 Jahren Menschen, die mit Bildern arbeiten, und gibt ihr Wissen verständlich, praxisnah und ohne Juristendeutsch weiter – sei es in Seminaren, Onlinekursen oder auf ihrem Instagram-Kanal.
Im Interview erklärt Barbara, wie Fotograf*innen sicher und fair mit Kund*innen über Nutzungsrechte verhandeln können, welche Stolperfallen es gibt und worauf man unbedingt achten sollte. Ein Gespräch voller praktischer Tipps, die alle Fotograf*innen kennen sollten.
Alisa von Pictrs: Viele Fotograf*innen scheuen sich davor, mit ihren Kund*innen über Nutzungsrechte zu sprechen, aus Angst, als „kompliziert“ oder zu teuer zu wirken. Wie kann man das Thema professionell und verständlich ansprechen?
Barbara: Vor Kurzem stellte mir ein Fotograf in einer Beratung genau diese Frage. Er hatte die Sorge, einen Auftrag zu verlieren, wenn er seinen Kund*innen nicht sämtliche Nutzungsrechte an seinen Bildern überlassen würde. Mit diesem Problem stehen viele Fotograf*innen nicht allein da – besonders Quereinsteiger*innen ins Fotobusiness, die bisher wenig oder gar keine Erfahrung mit dem Thema Nutzungsrechte haben. Häufig herrscht Unsicherheit, wie man Kund*innen gegenübertritt, wenn es um die Verwendung von Fotos geht.
Gerade weil Bildnutzung ein sensibles Thema ist, empfehle ich, es frühzeitig und offen anzusprechen. Es ist völlig legitim, mit Auftraggeber*innen klar zu besprechen, wofür die Fotos aus einem Shooting später eingesetzt werden dürfen. Viele Kund*innen wissen kaum etwas über Bildrechte und sind dankbar für Informationen. Damit Fotograf*innen souverän auftreten und fair verhandeln können, brauchen sie ein solides Grundwissen über Bildrechte. Wer hier unsicher ist, riskiert Missverständnisse, Konflikte und ein angespanntes Verhältnis zu Auftraggeber*innen.
Offene und transparente Kommunikation ist daher entscheidend und zwar vor dem Shooting. Ein Vorgespräch, in dem auch die geplante Nutzung der Bilder geklärt wird, ist unverzichtbar. Eine einfache und kund*innenfreundliche Formulierung könnte zum Beispiel lauten: „Damit Sie die Bilder genauso nutzen können, wie Sie es brauchen, klären wir kurz die Nutzungsrechte.“ Wichtig ist, Kund*innen in verständlichen Worten zu erklären, was Nutzungsrechte sind und warum es sinnvoll ist, sie vertraglich festzuhalten. Denn klare Absprachen schützen beide Seiten und verhindern spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
❓Häufige Missverständnisse bei Bildnutzung
Alisa von Pictrs: Was sind typische Missverständnisse, die bei Kund*innen in Bezug auf Bildnutzung und Lizenzvereinbarungen auftreten?
Barbara: “Ich habe die Bilder doch bezahlt, dann darf ich auch alles damit machen“. Dies ist der häufigste Satz, den ich in meiner beruflichen Laufbahn von Bildnutzer*innen gehört habe, wenn es um das Thema Nutzungsrechte ging.
Viele Kund*innen glauben zu Unrecht, dass sie mit dem Kauf von Bildern alle Rechte daran erworben haben. Sie gehen davon aus, dass die Fotos aus einem Shooting ihnen gehören und sie diese für alle Zwecke einsetzen können. Wenn sie hören, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist und man als Kund*in auch nicht automatisch jedes denkbare Nutzungsrecht besitzt, sind sie meist sehr erstaunt und oft sogar empört.
Begriffe wie lizenzfrei oder lizenzpflichtig sorgen ebenfalls oft für Missverständnisse. Lizenzfrei heißt nicht, dass Bilder kostenlos und ohne Regeln nutzbar sind. Ein Beispiel: Wer ein Bild von einer Bildagentur kauft, darf es meist beliebig oft einsetzen, muss sich aber trotzdem an bestimmte Nutzungsbedingungen halten. Wer diese ignoriert, riskiert rechtliche Probleme.
Ein weiteres verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass man den Urheber oder die Urheberin eines Fotos bei einer Veröffentlichung nicht nennen müsse. Tatsächlich ist die Urheber*innennennung jedoch gesetzlich vorgeschrieben und das Ignorieren dieser Pflicht kann schnell zu teuren Abmahnungen führen. Deshalb ist es sinnvoll, Kund*innen vor einer Veröffentlichung noch einmal freundlich darauf hinzuweisen. Leider tragen falsche Informationen, gerade in sozialen Medien, dazu bei, solche
Missverständnisse am Leben zu halten. Mich überrascht immer wieder, wie viele Irrtümer und Halbwahrheiten im Netz kursieren.
📱Kund*innenaufträge & Social Media: Was Fotograf*innen beachten müssen
Alisa von Pictrs: Was darf ein Fotograf oder eine Fotografin eigentlich mit Bildern aus einem Kund*innenauftrag machen, zum Beispiel für die Eigenwerbung auf der Website oder auf Social Media?
Barbara: Wenn nichts zwischen Fotograf*in und Kund*in verabredet wurde: Leider gar nichts!
Das Recht am eigenen Bild schützt Menschen umfassend vor unerlaubter Nutzung von Fotos, auf denen sie abgebildet sind. Und das sollte man sehr ernst nehmen. Bedauerlicherweise gibt es einige Fotograf*innen, denen das nicht bewusst ist. Sie glauben, dass es doch nicht so schlimm sei, wenn sie Bilder aus einem Shooting auf ihrem Social Media-Kanal veröffentlichen.
Ich empfehle einen besonders respektvollen und einfühlsamen Umgang mit solchen Fotos. Zwar sind Fotograf*innen weiterhin Urheber*innen ihrer Bilder, auch wenn diese verkauft wurden. Das bedeutet aber auf keinen Fall, dass Fotograf*innen das Recht haben, Bilder aus einem Fotoshooting ohne Einverständnis als Werbung für sich selbst zu nutzen. Ich habe schon von einigen Fällen gehört, in denen es genau um diesen Punkt Streit und unschöne Auseinandersetzungen gab.
📄Sicher fotografieren: Wichtige Punkte im schriftlichen Vertrag
Alisa von Pictrs: Welche Rolle spielt ein schriftlicher Vertrag in der Praxis, und was sollte darin zu Nutzungsrechten auf jeden Fall geregelt sein – auch wenn man „nur“ hobbymäßig fotografiert?
Barbara: Meine Instagram-Community weiß es längst: Ich bin eine große Verfechterin von Fotoverträgen! Denn nur so sind Fotograf*innen wirklich auf der sicheren Seite. Eigentlich sollte das im Profibereich Standard sein – ist es aber leider nicht, wie ich immer wieder feststelle. Und auch Hobbyfotograf*innen sollten eine schriftliche Vereinbarung treffen, besonders wenn ein Honorar fließt – selbst wenn es noch so klein ist. Egal ob Profi oder Amateur: Bildrechte gelten für alle.
Oft werde ich gefragt: „Reicht es nicht, wenn ich die Nutzungsrechte einfach in meine AGB oder in die Auftrags-Mail schreibe?“ Da ich keine Juristin bin, darf und will ich diese Frage nicht rechtsverbindlich beantworten. Was ich aber nach über 30 Jahren bildredaktioneller Erfahrung sagen kann: Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten. Dabei muss es gar kein seitenlanges Dokument sein. Entscheidend ist, dass für jeden Auftrag individuell geregelt wird, wie die Bilder genutzt werden dürfen. Allgemeine Formulierungen in den AGB reichen dafür in der Regel nicht aus, weil sie nicht auf jeden Auftrag passen.
Besonders wichtig ist zum Beispiel die Frage: Für welche Zwecke dürfen Auftraggeber*innen die Fotos einsetzen – nur auf der Website oder auch für eine große Werbekampagne? Ebenso gehören in den Vertrag der genaue Umfang der eingeräumten Rechte, das Honorar und die Regelungen zur Bildbearbeitung.
Vielen Dank für die spannenden Einblicke Barbara! Wer von euch beim Lesen dieses Interviews gemerkt hat, dass das Thema Bildrechte doch komplizierter ist als gedacht, kann sich Schritt für Schritt Sicherheit holen. Barbara Walter bietet dazu praxisnahe Onlinekurse an, in denen sie genau erklärt, wie man als Fotograf*in Lizenzvereinbarungen richtig aufsetzt, Bildrechte schützt und Bilder rechtssicher nutzt – egal ob beruflich oder hobbymäßig.
Für Nutzer*innen von Pictrs kann das besonders hilfreich sein: Wer seine Bilder über das Shopsystem verwaltet oder verkauft, profitiert davon, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und von Anfang an sauber zu dokumentieren, welche Nutzungsrechte vergeben wurden. So bleibt die eigene Arbeit geschützt und die Kund*innenbeziehung klar und transparent.
PS: In unseren kostenlosen Vorlagen findet ihr auch ein Muster für eine Nutzungsvereinbarung, die ihr individuell anpassen und verwenden könnt.
📸 Du möchtest Pictrs selbst ausprobieren?
>> Jetzt kostenfrei Account anlegen!
Kontakt zu Pictrs | Facebook | Instagram | LinkedIn | FAQ | Tutorials | Fotografen-Vorlagen
Es lief vor 2 Tagen eine ältere Folge bei der @klinikamsuedring auf @sat.1 =>> http://markusboehm.net/galerie/gallery/173-klinik-am-suedring-oma-leni 😍 war echt lustig und hat spass gemacht. Super Team super Kolleginnen 😘☘ #Bildrechte #sat1 danke für die Bilder @mauschen_2019 #kas #klinikamsüdring #filmfigur #film #serie #markusböhmoffiziell (hier: Troisdorf, Germany) https://www.instagram.com/p/B6VYlRxqTOw/?igshid=1jadpzx7vak0k
Das schwere Leben einer rechtschaffenen Bürgerin mit Kameraequipment
Am Wochenende waren wir im Wildpark Anholter Schweiz in Isselburg. Ich habe mich schon vorher auf der Webseite informiert und erfahren, dass man fotografieren darf, die nicht-kommerzielle Veröffentlichung der Bilder allerdings mit einigen Auflagen versehen ist.
Weil ich jetzt eine Auswahl der Bilder tatsächlich im Netz veröffentlichen will, schaue ich mir die Anweisungen des Wildparks noch mal genauer an. Man findet sie auf dieser Seite und so lerne ich, dass ich nicht nur einen Quellennachweis hinterlegen muss, sondern die Bilder auch mit maximal 800 Pixeln und 72 dpi veröffentlichen darf.
Ich lade die Bilder also in ein Bildverarbeitungsprogramm, rufe den Menüpunkt “Größe ändern” auf, ändere die Breite auf 800 Pixel und die dpi auf 72 und speichere ab. Das wiederhole ich für eine ganze Reihe Bilder und lade dann alles auf Flickr hoch. Wie erwartet ist das Ergebnis eher enttäuschend. Der Instinkt, das Bild in der vollen Größe zu sehen, prallt sofort an der harten Realität ab. Das ist schon die volle Größe, größer geht nicht, alles ist furchtbar.
Aber na ja, denke ich, so ist das eben, wenn man sich als rechtschaffener Bürger an irgendwelche Wildparkregeln hält. Es ist keine Freude, aber irgendwie geht es dann doch.