Das Rasenmäher-Verbot in der Garage
Landkreis: „…Schwäbische.de hatte vor wenigen Tagen über die sogenannte Garagenverordnung berichtet, die nur wenigen Menschen bekannt ist. Sinngemäß heißt es darin: Neben Kraftfahrzeugen dürfen in der Garage grundsätzlich nur Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Reifen, Dachgepäckträger, etwas Benzin und dergleichen. Nicht jedoch Dinge, die das Einparken eines Fahrzeugs erschweren oder…













