Gericht setzt öffentlichen Protestaufrufen von Amtsträgern Grenzen
JF: Amtsträger dürfen künftig nicht mehr zu öffentlichem Protest aufrufen, wenn sie dabei in unzulässiger Weise den Meinungsbildungsprozeß beeinflussen. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Es hatte am Mittwoch die öffentlichen Aufrufe des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) gegen die „Dügida“-Bewegung für rechtswidrig erklärt. http://dlvr.it/Pmxfb9













