Achtung Instagram-Nutzer: Frommer Legal mahnt jetzt auch Musik auf Instagram ab!Viele kennen die Kanzlei FROMMER LEGAL vor allem aus dem Bereich der Filesharing-Abmahnungen. Doch die Kanzlei erweitert ihr Tätigkeitsfeld und nimmt nun auch verstärkt die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Social-Media-Plattformen wie Instagram ins Visier. Für Unternehmen und Influencer, die Musik in ihren Instagram-Reels oder Stories verwenden, bedeutet das: Erhöhte Vorsicht ist geboten! Als Ihr erfahrener Partner im Urheber- und Medienrecht steht Ihnen die Kanzlei Kramarz zur Seite.Was ist neu an den Abmahnungen von Frommer Legal?Bisher waren Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram eher die Ausnahme. Doch ein aktuelles Schreiben von FROMMER LEGAL zeigt, dass sich dies ändert. Die Kanzlei vertritt nun beispielsweise die Interessen des Songwriters und Musikproduzenten Kris Steininger. Im konkreten Fall geht es um die unberechtigte Nutzung seiner Tonaufnahme "Dario Lessing - Elfe" in einem gewerblich genutzten Werbevideo auf Instagram. Der konkrete Fall: Abmahnung wegen "Dario Lessing - Elfe" von Kris SteiningerIn dem uns vorliegenden Abmahnschreiben wirft FROMMER LEGAL einem Unternehmen vor, die bekannte und populäre Tonaufnahme "Dario Lessing - Elfe" – produziert von ihrem Mandanten Kris Steininger – zur Untermalung eines Werbevideos auf Instagram genutzt zu haben. Durch die Verwendung der Musik, so die Argumentation, sollte die Reichweite und Attraktivität des Werbevideos gesteigert werden. Das Video wurde laut FROMMER LEGAL bereits seit November 2024 öffentlich zugänglich gemacht und über 390 Mal aufgerufen.Die rechtlichen Hintergründe: Warum ist die Musiknutzung auf Instagram oft ein Problem?Viele Instagram-Nutzer glauben fälschlicherweise, dass Musik, die in der Instagram-Musikbibliothek verfügbar ist, oder auch nur kurze Musikschnipsel, frei für jegliche Zwecke verwendet werden dürfen. Das ist ein gefährlicher Irrtum, insbesondere für gewerbliche Accounts!Synchronisationsrechte: Die Verbindung von Musik mit Bildern (wie in einem Video) greift in das sogenannte Synchronisationsrecht ein. Dieses Recht liegt sowohl bei den Urhebern des Musikstücks als auch bei den Herstellern der Tonaufnahme (Tonträgerhersteller, § 85 UrhG). Recht der öffentlichen Zugänglichmachung: Das Hochladen eines Videos mit Musik auf Instagram stellt zudem eine öffentliche Zugänglichmachung dar (§§ 85, 19a UrhG), die ebenfalls der Zustimmung der Rechteinhaber bedarf. Bearbeitungsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht: Oft werden nur Ausschnitte oder bearbeitete Versionen von Songs verwendet. Auch dies kann Urheberrechte (§ 23 UrhG a.F.) und sogar Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 11, 14 UrhG) verletzen, da die Nutzung für Werbezwecke einen neuen Sachzusammenhang herstellt, den der Urheber nicht dulden muss. Keine pauschale Lizenz durch Instagram für kommerzielle Nutzung: Auch wenn Musik über die Instagram-Musikbibliothek angeboten wird, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Lizenz für die gewerbliche Nutzung vorliegt. Die Musik-Richtlinien von Instagram/META weisen explizit darauf hin, dass für kommerzielle oder nicht-private Zwecke entsprechende Lizenzen eingeholt werden müssen. GEMA/GVL decken nicht alles ab: Die Lizenzen von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder GVL decken die kommerzielle Nutzung von Musik in Werbevideos auf Social Media in der Regel nicht ab. FROMMER LEGAL betont, dass die Klärung der Rechte direkt mit den Tonträgerherstellern erfolgen muss. Auch kurze Ausschnitte sind geschützt: Der Irrglaube, kurze Musikschnipsel seien unproblematisch, ist falsch. Selbst kleinste wiedererkennbare Teile eines Songs sind urheberrechtlich geschützt. Sogenannte "geringfügige Nutzungen" greifen bei kommerziellen Zwecken ohnehin nicht. Was fordert FROMMER LEGAL in der Abmahnung?Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Das Unternehmen soll sich verpflichten, die Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Die beigefügte Erklärung ist auf die konkrete Verletzung beschränkt. Schadensersatz: FROMMER LEGAL berechnet den Schadensersatz nach der Lizenzanalogie. Dabei wird gefragt, was vernünftige Vertragsparteien für eine solche Nutzung vereinbart hätten. Für die Nutzung des Songs "Elfe" wird eine übliche Lizenzgebühr von mindestens 20.000 EUR für kommerzielle Social-Media-Werbung angesetzt. Im Rahmen eines Vergleichsangebots wird die Schadensersatzforderung im konkreten Fall auf 5.000,00 EUR reduziert. Ersatz der Rechtsverfolgungskosten: Diese werden auf Basis eines Gegenstandswertes von 15.000 EUR (10.000 EUR für Unterlassung, 5.000 EUR für Schadenersatz) berechnet. Fristen beachten: Notieren Sie sich die gesetzten Fristen.Keine Kontaktaufnahme ohne Anwalt: Treten Sie nicht unüberlegt mit FROMMER LEGAL in Kontakt.Holen Sie anwaltlichen Rat ein: Lassen Sie die Abmahnung von Rechtsanwalt Kramarz prüfen.Lizenzfreie Musik nutzen: Es gibt Datenbanken mit Musik, die Sie nach Erwerb einer entsprechenden Lizenz auch kommerziell nutzen dürfen. Achten Sie hier genau auf die Lizenzbedingungen!Eigene Musik produzieren lassen: Beauftragen Sie Musiker, individuelle Musik für Ihre Marke zu erstellen.Instagram Sound Collection für Unternehmen: Prüfen Sie, ob die von Instagram für Business-Accounts angebotene Sound Collection die passende Lizenz für Ihre Werbezwecke enthält. Die Nutzungsbedingungen sind hier entscheidend.Direkt Lizenzen bei Rechteinhabern erwerben: Dies ist der sicherste, aber oft auch aufwendigste und teuerste Weg.FazitDie neue Abmahnwelle von FROMMER LEGAL wegen Musiknutzung auf Instagram zeigt, dass Rechteinhaber ihre Ansprüche nun auch hier konsequent verfolgen. Gerade für Unternehmen ist es unerlässlich, die Urheberrechte bei der Musikverwendung genau zu prüfen und Lizenzen korrekt einzuholen. Sollten Sie bereits eine Abmahnung von Frommer Legal oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter. Read the full article













