Beschluss zum Erhalt der Gräber von NS-verfolgten Sinti und Roma
Beschluss zum Erhalt der Gräber von NS-verfolgten Sinti und Roma
Betr.: Übernahme der Kosten durch Bund und Länder
Vom Bundesfamilienministerium erreicht mich folgende Mitteilung:
Die Kosten der Grabstätten von den im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma werden künftig zu je 50 Prozent von Bund und Ländern übernommen. Manuela Schwesig begrüßte den Entschluss. Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin…
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