„Social Car Sharing“: Vom Teilen profitieren - Rechtssicherheit muss garantiert sein
Beim „Social Car Sharing“ bündeln mehrere Organisationen aus dem Bereich Gesundheit und Soziales ihre Mobilitätsressourcen und öffnen damit neue Handlungsspielräume. Dazu braucht es einen geeigneten gesetzlichen Rahmen, der damit verbundene Risiken berücksichtigt. Ich unterstütze zusammen mit meinen Landtagskollegen Magdalena Amhof und Oswald Schiefer das „Social Car Sharing“-Pilotprojekt und lege diese Woche dem Südtiroler Landtag einen entsprechenden Beschlussantrag vor.
Eine schnelle Bestandsaufnahme in nur drei gemeinnützigen Verbänden (Lebenshilfe, La Strada – der Weg und Arbeitsgemeinschaft für Behinderte) hat ergeben, dass deren Fuhrpark aus insgesamt 80 Fahrzeugen besteht. In Stoßzeiten reicht dieser Fuhrpark nicht aus. Und in den restlichen Tageszeiten stehen die Fahrzeuge herum und verursachen Kosten. Im „Social Car Sharing“ nutzen die beteiligte Organisationen Fahrzeuge und Fuhrparke gemeinsam. Sie sparen damit an Kosten, können durch Neu-Budgetierung effizienter arbeiten und schonen nebenbei noch die Umwelt.
Allerdings werden dafür neu organisierte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen benötigt. Eventuelle Risiken und Hindernisse müssen beachtet werden wie z.B. die Einhaltung von Sozialstandards oder die tatsächliche Reduzierung des ökologischen Fußabdruckes.
In unserem Beschlussantrag fordern wir deshalb die Landesregierung dazu auf, den rechtlichen Rahmen für „Sharing Economy-Projekte“ überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso soll die Finanzierung des Projektes „Social Car Sharing“ unterstützt und der rechtliche Rahmen dahingehend abgeändert werden, dass die Unterstützung gewährleistet werden kann.