Abmahngefahr fehlende Datenschutzerklärung
Webseiten, Analysetools und Apps speichern zahlreiche Daten über die Besucher. Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben deshalb vor, dass die Nutzer informiert werden müssen, welche Daten gespeichert werden. Dies betrifft auch Tools und Funktionen von externen Diensten wie Google Analytics, Facebook oder Twitter. Jetzt hat das OLG Hamburg entschieden, dass eine fehlende oder fehlerhafte…
View On WordPress












