Eine Lücke in der Einfriedungssatzung oder gestalterische Freiheit?
(Quelle: zugeschicktes Foto vom Siebenquelleweg)
Aus der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Starnberg (https://www.starnberg.de/assets/downloads/buergerservice-verwaltung/Satzungen_und_Verordnungen/Gruenordnung-Gestaltungssatzung_Final.pdf)
"§2 Ziel der Satzung, Die Satzung bezweckt die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und baulichen Anlagen, ... im Weiteren zu einer positiven Wirkung auf das Ortsbild und ..."
Wie gehen wir mit derart baufälligen Gartenzäunen in Starnberg um? Wird durch sie das Ortsbild zu negativ geprägt, so dass hier etwas geändert werden sollte oder ist das dann schon ein zu starker Eingriff in die Freiheit des Eigentümers?
Ich persönlich würde da nichts in die Satzung mit aufnehmen, mich als Stadt aber mal beim Eigentümer erkundigen (wenn noch nicht geschehen), wie denn seine mittel- bis langfristige Planung diesbezüglich aussieht.