Der Zusatzpflichtteil, auch als Restpflichtteil oder Pflichtteilsrestanspruch bekannt, ist ein oft übersehener, aber entscheidender Anspruch im deutschen Erbrecht. Er betrifft pflichtteilsberechtigte Erben, die in einem Testament oder Erbvertrag weniger als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils erhalten haben. Trotz seiner Bedeutung ist dieser Anspruch vielen Menschen unbekannt, was zu Missverständnissen und rechtlichen Nachteilen führen kann. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, was der Zusatzpflichtteil ist, wie er berechnet wird und wann Sie ihn geltend machen können.
Der Zusatzpflichtteil - damit pflichtteilsberechtigte und mit Vermächtnissen bedachte Erben nicht schlechter gestellt werden als enterbte Er















