Als Anwältin für Erbrecht aus Münster bietet Andrea Patzwahl juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund um das komplexe Thema Erbrecht.
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Als Anwältin für Erbrecht aus Münster bietet Andrea Patzwahl juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund um das komplexe Thema Erbrecht.
Erbrecht – Definition
Was ist das Erbrecht?
Das Erbrecht umfasst alle gesetzlichen Normen, die sich in privatrechtlicher, vermögensrechtlicher Hinsicht aus dem Tode eines Menschen ergeben. Das heißt, inhaltlich wird der Übergang von Vermögen einer Person bei ihrem Tod auf die Erben geregelt.
Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das Erbrecht ist im Fünften Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten.
Mit dem Tod eines Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit (die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein). Es enden aber nicht die Rechte und Pflichten, die sich durch Vermögen ergeben. Diese Rechte und Pflichten werden auf ein anderes Rechtssubjekt, die Erben, übertragen.
Das Erbrecht umfasst die
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge,
Verfügung von Todes wegen,
Erbvertrag,
Vermächtnis,
Auflagen,
Ausschlagung,
Testamentsvollstreckung etc.
Das Erbrecht ist sehr umfassend und detailliert geregelt. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Erbrechte Probleme oder Fragen ergeben, ist es immer sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Dieser besitzt das nötige Fachwissen und kann somit bei Rechtsschwierigkeiten eine echte Hilfe darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es inhaltlich um die Erstellung eines Testamentes geht oder um Streitigkeiten über die Erbfolge.
Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch
Sowohl der Erwerb von Todes wegen (Wert des Nachlasses) als auch der Wert des Pflichtteils unterliegt regelmäßig beim Erben der Erbschaftssteuer. Dabei steht der Pflichtteil demjenigen zu, der vertraglich oder testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen ist.
Dem gleichgesetzt ist, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsanspruch keinen Gebrauch macht und von dem Erben für diesen Verzicht eine Abfindung erhält. Auch diese Zahlung ist regelmäßig erbschaftssteuerpflichtig.
Wird noch zu Lebzeiten des Erblassers z.B. zwischen den Geschwisterkindern eine Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteil gezahlt, wurde diese bislang steuerlich als Erwerb vom künftigen Erblasser (Erbteil) behandelt, insbesondere mit der Folge einer günstigeren Steuerklasse und eines höheren Freibetrags.
Diese Rechtsauffassung ist jetzt vom Bundesfinanzhof aufgegeben worden. Das Gericht will in derartigen Fällen die steuerlichen Verhältnisse zugrunde legen, wie sie bei einem Erwerbzwischen den Erben (Geschwistern) maßgebend sind.
Da die Freibeträge bei Übertragungen von Eltern auf Kinder/Ehegatten deutlich über denen liegen, die zwischen Geschwistern geltend, kommt es bei einem Pflichtteilsverzicht und einer Abfindungszahlung zu Lebzeiten zu teilweise deutlich höheren Steuerbelastungen. Dies sollte bei der erbrechtlichen Gestaltung des Nachlasses unbedingt beachtet werden.
Rechtsanwältin Andrea Patzwahl
Ich biete Ihnen juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund um das komplexe Thema Erbrecht. Im Erbrecht kommen oft familienrechtliche Bezüge zum Tragen. Daher ist in diesem Zusammenhang mein fachliches Know-How im Bereich des Familienrechts, die perfekte Ergänzung für Sie. Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, ob und durch wen ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden können, wenn sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind. Angesichts von aktuell knapp einer Million unter gesetzlicher Betreuung stehender Personen in Deutschland (früher Vormundschaft), erhält die rechtzeitige Vorsorge einen immer größeren Stellenwert. Damit Sie sicher gehen können, dass Ihr eigener Wille in Situationen der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auch tatsächlich Berücksichtigung findet, ist es erforderlich eine Absicherung durch eine oder mehrere Vorsorgemöglichkeiten zu treffen. Ich berate Sie gern über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, denn mit jeder der Vorsorgealternativen sind viele Fragen zu Inhalt und Form verbunden. Erbprozesse Ich berate und vertrete Sie juristisch außergerichtlich und gerichtlich in allen Erbangelegenheiten, ob Erbvertrag, Erbenhaftung, Erbenfeststellungsklage, Enterbung, Ehegattenerbrecht etc. Pflichtteilansprüche Sind Sie beim Erbe “übergangen” worden? Ich sorge dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten. Der Erblasser hat versucht, durch Schenkungen zu Lebzeiten Ihren Anteil am Erbe so weit wie möglich zu minimieren? Ich kümmere mich in diesem Fall darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird. Testamente Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Dennoch ist es wichtig, dass man sich frühzeitig Gedanken darüber macht, wie der Nachlass im Erbfall geregelt werden soll. Leider führen insbesondere unklare Nachlassregelungen immer wieder zu heftigen Streitigkeiten innerhalb einer (auch intakten) Familie. Testamentsvollstreckung Bei der Abfassung eines Testaments sollten Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das ist vor allem deshalb von Vorteil, weil Sie dadurch im Erbfall Streitigkeiten verhindern können. Der Tod eines Hinterbliebenen ist allein belastend genug. In dieser Situation können Erbstreitigkeiten daher zu einer schwer überwindbaren Hürde für die Erben werden. Aus diesem Grund rate ich meinen Mandanten davon ab, eine Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen, die Ihnen nahe steht. Rechtsanwaltskanzlei Andrea Patzwahl - Rechtsanwältin für Erbrecht
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass lebzeitige Schenkungen des überlebenden Ehegatten, die die Erberwartung eines Schlusserben einschränken, angefochten werden können. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Schenkungen nicht durch ein anerkennenswertes Eigeninteresse des Erblassers gerechtfertigt sind. Das Urteil des OLG Hamm vom 12.09.2017 (Az.: 10 U 75/16) zeigt, welche Pflichten ein überlebender Ehegatte hinsichtlich des Nachlasses gegenüber dem im gemeinschaftlichen Testament bestimmten Schlusserben hat. Der Schlusserbe kann diese Schenkungen zurückfordern.
Schenkungen zu Lasten des Schlusserben zurückfordern - Rückforderung von Schenkungen, die den Schlusserben um sein Erbe bringen
In dem durch den BGH (Urteil vom 5. April 2016 – XI ZR 440/15) entschiedenen Fall forderten die Kläger von der beklagten Sparkasse die Erstattung der Kosten, die ihnen durch die Beantragung eines Erbscheins entstanden waren. Die Kläger, die Kinder der verstorbenen Erblasserin, hatten ein eigenhändiges Testament vorgelegt, das die Erbfolge eindeutig regelte. Trotz dieser Vorlage verlangte die Bank einen Erbschein, um die Erbenstellung zu bestätigen. Die Beklagte berief sich auf die Möglichkeit von Fälschungen und die damit verbundene Unsicherheit eines eigenhändigen Testaments.
In dem durch den BGH (Urteil vom 5. April 2016 – XI ZR 440/15) entschiedenen Fall forderten die Kläger von der beklagten Sparkasse die Erstattung der Kosten, die ihnen durch die Beantragung eines Erbscheins entstanden waren. Die Kläger, die Kinder der verstorbenen Erblasserin, hatten ein eigenhändiges Testament vorgelegt, das die Erbfolge eindeutig regelte. Trotz dieser Vorlage verlangte die Bank einen Erbschein, um die Erbenstellung zu bestätigen. Die Beklagte berief sich auf die Möglichkeit von Fälschungen und die damit verbundene Unsicherheit eines eigenhändigen Testaments.
Der Pflichtteilergänzungsanspruch stellt sicher, dass nahestehende Angehörige im Erbfall auch dann ihren Pflichtteil am Nachlass erhalten, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Wert des Nachlasses erheblich vermindert haben. Dieser Beitrag erklärt, was der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, wer ihn geltend machen kann und wie er berechnet wird.
Der Pflichtteilergänzungsanspruch: Umfassende Darstellung der Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten und Erben auf Pflichtteilsergänzung