Migrantenboni für Menschen anzünden und Kehle durchschneiden
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Migrantenboni für Menschen anzünden und Kehle durchschneiden strong> p>
Die von Merkel nach Deutschland gerufenen Ein- und Zudringlinge stehen hier nicht nur unter dem persönlichen Schutz der Teddybärenwerfer und mit Steuergeld finanzierten diversen „Helferorganisationen“, sondern ganz offenbar auch unter dem linker Richter. Drei Beispiele:
19 Messerstiche und Kehle durchschneiden ist kein Mord – Täter hat „Rücken“
Um sein ihm nach islamischem Recht angetrautes Eigentum zu „bestrafen und einzuschüchtern“ stach Ende des Jahres 2016 der 32-jährige moslemische Asylforderer Rashid D. (Foto, li.) aus Tschetschenien 19 Mal auf die fünffache Mutter seiner Kinder ein, das belegt der Obduktionsbericht, warf sie aus dem Fenster einer Wohnung im brandenburgischen Senftenberg auf die Straße, eilte dann hinterher und schnitt ihr, um sein Werk zu vollenden, die Kehle durch. Er gab vor dem Cottbuser Landgericht zu, aus Eifersucht gehandelt zu haben. Er habe am Handy seiner Frau gesehen, dass sie öfter mit einem Landsmann telefoniert habe. Die Staatsanwaltschaft plädierte erst auf Mord. Die Verteidigung sprach von einer Tat im Affekt. Da der Mann im betreffenden Zeitraum die „Beck-Droge“ Crystal Meth konsumiert haben soll.
Eifersucht gilt als niederer Beweggrund. Auch die Nachdrücklichkeit, mit der er seiner Frau nach dem Leben trachtete kann, mit gesundem Menschenverstand betrachtet, als Mord bewertet werden. Aber ihn „entlastet“ nicht nur der Drogenkonsum, sondern auch, dass er in Tschetschenien angeblich Zeuge eines Anschlags gewesen sei – außerdem leide er unter Rücken- und Kopfschmerzen.
Das alles sah dann auch die Staatsanwaltschaft ein und reduzierte ihre Forderung auf „Totschlag“.
Richter Frank Schollbach begründete sein Urteil u.a. damit, dass der Mann davon ausgegangen sei, seine Frau habe ein Verhältnis, deshalb habe er sie umgebracht. Die Kammer habe allerdings Zweifel, dass der Täter „die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe“ und urteilte auf Totschlag.
Für das Urteil irrelevant scheint hingegen die Aussage einer Polizistin, die nach der Tat vor Ort war. Sie sagte aus: Rashid D. habe ihr gegenüber erklärt, in Tschetschenien gelte das Recht des Korans und „wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten“. Zusätzlicher Bonus: er darf nun in Deutschland bleiben.
Fazit: Berufe dich auf den Koran, gib an, dass du „Rücken“ hast nicht wüsstest, dass Eifersucht kein Grund sein kann jemanden zu schächten und schon ist ein Mord kein Mord mehr.
Vergewaltigung einer 13-Jährigen ist kein Kindesmissbrauch
Im November 2016 vergewaltigte der heute 30-jährige irakische Merkelgast Ali D. eine 13-Jährige am S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg. Man sollte meinen, dass es sich hierbei eindeutig um Kindesmissbrauch handelt. Aber: Ali stand zu diesem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss – was ja gemeinhin bei den „Goldstücken“ unter de facto strafmildernd fällt – dass das Mädchen sich davor auch mit ihm unterhalten hatte und um diese Zeit noch auf der Straße war ist wohl auch ein Faktor, der zugunsten des Herrenmenschen ausgelegt werden kann.
Der Iraker hätte demnach auch nicht wissen können, dass sein Opfer erst 13 Jahre alt ist, deshalb und, um dem bis heute schwer traumatisierten Mädchen eine Aussage zu ersparen wird dieser Fall nicht als Kindesmissbrauch gewertet. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, da der 30-Jährige aber ein Geständnis angekündigt hat, wird ihm dies vermutlich auch noch mal beim Strafmaß zugute kommen.
Fazit: Betrinke dich, missbrauche ein Kind, sag danach, du wusstest nicht, dass es ein Kind ist aber du gibst gerne zu, dass du es getan hast und schon wird alles etwas einfacher – so du kein Deutscher bist.
Menschen anzünden ist kein Mordversuch
Am 24. Dezember 2016 zündeten sieben „dringend benötigte Fachkräfte“ zwischen 15 und 21 Jahren (sechs aus Syrien, einer aus Libyen) am Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße in Kreuzberg einen schlafenden Obdachlosen an. Nur durch das beherzte Eingreifen mehrerer Passanten und eines U-Bahnfahrers mit Feuerlöscher überlebte der Mann die unmenschliche Attacke. Dank einer diesmal schnell eingeleiteten Bildfahndung konnten die Täter rasch ausgeforscht und in Untersuchungshaft genommen werden. Bis jetzt.
Am Freitag hob das Landgericht Berlin die Untersuchungshaft für fünf der „Buben“ auf, sie verließen den Gerichtssaal, in dem sie davor, sich gegenseitig angrinsend, die frohe Botschaft vernahmen, als freie „wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft“. Nur der Hauptangeklagte, Nouri N.(2.v.re.) müsse in Haft bleiben, verkündete Richterin Regina Alex. Da half es auch nichts, dass der Staatsanwalt die grausame und heimtückische Tat im Detail beschrieb.
Er führte aus wie sich die Gruppe dem auf einer Bank schlafenden Obdachlosen von hinten genähert habe, Nouri N. mit einem Feuerzeug ein Taschentuch anzündete, es neben den Kopf des Schlafenden legte und keiner der anderen dem Einhalt gebot. Die Gruppe habe gescherzt, gefeixt und laut gelacht. Später sagte der „Schutzsuchende“, er habe den Obdachlosen „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“.
Staatsanwalt Martin Glage nennt die Tat „heimtückisch“. Die Richterin sieht keinen Mordversuch und daher auch keine entsprechende Beteiligung der nun Freigelassenen, sondern lediglich gefährliche Körperverletzung. Dementsprechend ändert sich dann auch das Strafmaß.
Am kommenden Dienstag wird die Richterin das begründen müssen. Staatsanwalt Glage sagt erbost: „Ich bin auf die Erklärung der Kammer bei der Urteilsverkündung gespannt.“
Darauf sind wir auch gespannt, aber vermutlich hatten die „Buben“ eine „schwere Kindheit“ und das versuchte Anzünden von Menschen müsse man als dummen Jungenstreich erkennen.
Als wäre es nicht genug, dass Merkel Deutschland mit der Gewalttätigkeit und Menschenverachtung der ganzen Welt flutet, es bei uns mittlerweile Opferzahlen gibt, die Krisengebieten gleichen, sind wir auch noch mit einer Justiz geschlagen, die zwar alle, die auf diese Umstände aufmerksam machen kriminalisiert und mit Repressalien belegen möchte, gleichzeitig aber nach brutalsten Taten ausländischer Täter mit Eifer nach Möglichkeiten sucht, diese möglichst mild oder gar nicht zu bestrafen. Die seltsame Schieflage unserer „Rechtsprechung“ lässt den Schluss zu, Justitia ist offenbar nicht nur blind, sondern blöd.
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