»Die wirtschaftlich-soziale Rätebewegung — nur um sie, nicht auch um die politische und militärische handelt es sich hier — begriff die Räteorganisation der Wirtschaft fast immer als Vorstufe und Unterbau der Sozialisierung; die Sozialisierungsbewegung konnte sich die Vergesellschaftung der Produktion kaum anders als auf der Grundlage und in der Form der Räteorganisation vorstellen. Dieser Zusammenhang ist nicht zufällig, sondern beruht auf Grundgedanken, die unzweifelhaft in die Vorstellungswelt der Arbeiter eingegangen waren. Es sind dies: Die Vorstellung, daß die gesellschaftliche Lage der Arbeiter in erster Linie durch die wirtschaftlichen Verhältnisse und in ihnen durch das Lohnarbeitsverhältnis bestimmt sei; die Vorstellung, daß die Gleichmäßigkeit dieses Verhältnisses für alle Arbeiter ein grundsätzlich gleiches gesellschaftliches Interesse, ein Klasseninteresse herstelle; die Vorstellung, daß die gesellschaftliche Lage der Arbeiter infolgedessen von Grund auf nur durch die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, durch das Gemeineigentum an den Produktionsmitteln, durch Aufhebung der Lohnarbeit, kurz, durch den Sozialismus oder Kommunismus gebessert werden könne.« (Peter von Oertzen, 1958, Die großen Streiks der Ruhrbergarbeiterschaft im Frühjahr 1919, 234f.)









