Meins, deins – oder unser?
Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen »Dies gehört mir« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört«.
– Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes
Wir leben in einer Dichotomie aus Privat- und Staatseigentum. Dabei machen uns die neoliberalen Markttheologen weis, dass letzteres am besten abgeschafft gehört. Alles, was nicht privat ist, wird verteufelt und zur Quelle aller Ungerechtigkeit in der Welt erklärt. Friedrich von Hayek sah in jeglicher Form von Gemeinschaft und gesellschaftlicher Solidarität die Vorstufe zum Totalitarismus und propagierte 1944 in seinem Werk The Road to Serfdom (dt. Der Weg zur Knechtschaft) Privateigentum in einer freien Marktwirtschaft als Bedingung für ein freies Individuum. Auch heute erlebt man bei einigen geistig Umnachteten Parolen wie „Steuern sind Diebstahl!“ Unvorstellbar solch Imperative, wie sie das Grundgesetz z. B. in seinem Artikel 14 Abs. 2 vorsieht:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Allgemeinwohl? Ist sich nicht jeder selbst der nächste? Dabei dürfte es die ganzen Staatsverächter überraschen, was „Privateigentum“ im ursprünglichen Wortsinn bedeutet. Das Wiktionary gibt folgende Auskunft:
von lateinisch privatus „privat“, Partizip zu lateinisch privare „trennen“, „berauben“, wörtlich also „geraubt“
Man vergleiche dazu das obige Zitat von Rousseau. Ist Privateigentum also Diebesgut? Ob es nun im Naturzustand überhaupt (Privat-)Eigentum gab oder nicht, soll hier nicht weiter vertieft werden. Das ist vielmehr ein eigener Artikel wert.
Unabhängig davon gilt in den Köpfen immer noch die Devise des tertium non datur. Entweder gehört eine Sache einem Privaten oder dem Staat, ist also entweder Privat- oder Staatseigentum. Etwas dazwischen scheint es gedanklich nicht zu geben. Dieser Gedanke greift jedoch zu kurz. Wem gehört die Luft, die wir atmen? Wem gehören die Weltmeere? Es mutet schon ziemlich seltsam an, hier eine Eigentumsfähigkeit anzunehmen. Und noch wahnwitziger wird es, würde man diese Güter als Privateigentum anerkennen mit der Folge, dass der Privateigentümer andere von der Einwirkung auf sein Eigentum ausschließen dürfte.
Was bei Luft und den Meeren noch so selbstverständlich ist, ist bei anderen Gütern plötzlich heikel: Nach dem Fall der Mauer wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zahlreiche Seen quasi „privatisiert“ (siehe Seenland in Spekulantenhand), es entbrannte ein Kampf um Uferwege und Baderechte. Können Seen denn privat sein? Und so geht es weiter: Können Bodenschätze privat sein? Wem gehören die Wälder? All die aufgezählten Güter haben gemein, dass nur begrenzt vorhanden sind und nicht oder zumindest sehr schwer wiederherstellbar sind. Für Märkte sind sie nicht geeignet. Preise für Seen müssen willkürlich sein, denn wer will schon bemessen, wie viel der eine oder andere See „wert“ ist? Das Grundgesetz geht davon aus, dass es neben Privat- und Staatseigentum noch etwas anderes geben kann:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können [...] in Gemeineigentum [...] überführt werden.
Nun mag auch ein strikter Antikommunismus und die Erfahrungen im „real existierenden Sozialismus“ der DDR den Gesetzgeber bisher davon abgehalten haben, diese Ermächtigung zu nutzen. Fest steht jedoch, dass diese Eigentumsform vom Verfassungsgeber gesehen wurde und dieser davon ausging, dass gewisse Güter auch nach Einschätzung des Gesetzgebers dem Markt entzogen werden können müssen. Dass jedermann uneingeschränkten Zugang zu Gemeingütern haben soll, ja haben muss, war in der Entstehungsphase des Grundgesetzes anscheinend selbstverständlich:
Artikel 141 Absatz 3 Satz 1 BayVerf
Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.
Was man sich damals unter Gemeineigentum vorstellte, zeigen die Hessen:
Gemeineigentum ist Eigentum des Volkes. Die Verfügung über dieses Eigentum und seine Verwaltung soll nach näherer gesetzlicher Bestimmung solchen Rechtsträgern zustehen, welche die Gewähr dafür bieten, dass das Eigentum ausschließlich dem Wohle des ganzen Volkes dient und Machtzusammenballungen vermieden werden.
Noch ein Stückchen radikaler waren die Saarländer:
Artikel 52 Absatz 1 SaarlVerf
Schlüsselunternehmungen der Wirtschaft (Kohlen-, Kali- und Erzbergbau, andere Bodenschätze, Energiewirtschaft, Verkehrs- und Transportwesen) dürfen wegen ihrer überragenden Bedeutung für die Wirtschaft des Landes oder ihres Monopolcharakters nicht Gegenstand privaten Eigentums sein und müssen im Interesse der Volksgemeinschaft geführt werden
Da überrascht es doch sehr, dass unsere Wirtschaft heute so ganz anders aussieht und wir uns u. a. mit privaten Wasser- und Stromversorgern herumschlagen müssen. Die Idee des Gemeineigentums scheint vergessen. Die jahrzehntelange Litanei der Neoliberalen scheint gefruchtet zu haben. Was wir heute brauchen ist ein „Unser“, ein Gemeineigentum an Gütern, die allen Menschen zustehen. Die alte Tante SPD ist gut beraten, sich des Öfteren mal ihr altes Parteiprogramm von Bad Godesberg anno 1959 durchzulesen:
Gemeineigentum ist eine legitime Form der öffentlichen Kontrolle, auf die kein moderner Staat verzichtet. Sie dient der Bewahrung der Freiheit vor der Übermacht großer Wirtschaftsgebilde. […] Wo mit anderen Mitteln eine gesunde Ordnung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, ist Gemeineigentum zweckmäßig und notwendig. Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht, auch die in Staatshand, birgt Gefahren in sich. Deshalb soll das Gemeineigentum nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und der Dezentralisierung geordnet werden.
Wie gefahrträchtig die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht sein kann, hat nicht zuletzt die Finanzkrise gezeigt. Und die Verwicklung einiger Landesbanken zeigt darüber hinaus, dass Staatseigentum auch nicht das Gelbe vom Ei sein kann. Auch dies hatten die Verfasser des Godesberger Programms erkannt.
Notwendig ist also ein Treuhänder, der zwischen Privatem und Staat steht. Gemeineigentum darf nicht zur Gewinnmaximierung, sondern muss den Bedürfnissen der Allgemeinheit dienen. Bei Gemeingütern existiert kein Markt, da ich meine Nachfrage nach dem jeweiligen Gut nicht vollends einstellen kann: Ich bin auf Wasser, Strom und vieles mehr schlichtweg angewiesen. Der Begriff der Daseinsvorsorge kommt ja nicht von ungefähr. Umso grotesker mutet es an, dass Kommunen ihre Kanalisation verkaufen, die Deutsche Bahn endgültig privatisiert werden soll und bspw. VEBA und VIAG, die beiden Vorgängerunternehmen von E.ON, ursprünglich dem Staat gehörten.