Glenk & Co. aus Künzelsau: Goldmark-Notgeld 1923
Das wertbeständige Notgeld im Hyperinflationsjahr 1923 bestand überwiegend aus der Kunstwährung Goldmark. Die Goldmark hatte eine Dollar-Valutaklausel auf der Basis 1 Dollar = 4.20 Goldmark. Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld in Goldmark (Deckung durch Teile der Reichsgoldanleihe, formale Erfordernisse). Eine voreilige Lösung waren die Goldmarkgutscheine der württembergischen Leder- und Schuhfabrik Glenk & Co. Ihre Gutscheine erschienen bereits vor den Gesetzesregeln des Reichsfinanzministeriums am 20. Oktober 1923 und sollten von der Firma danach umgetauscht werden. Da der Umtausch aber unterblieb, kam es zum Gerichtsprozess.
Die württembergische Leder- und Schuhfabrik Glenk & Co. G.m.b.H. aus Künzelsau zahlte ab 20. Oktober 1923 Löhne und Gehälter über 10.000 Goldmark mit ihren über 1 Goldmark lautenden, selbst hergestellten Gutscheinen aus. Nach Erscheinen der Bestimmungen über die Herausgabe wertbeständigen Notgeldes (23. Oktober 1923) versäumten sie es, ihr Geld rechtzeitig zurückzuziehen. Die Reichsbank führte daher in Verbindung mit dem Reichsfinanzministerium einen Prozess gegen die Firma, in dem sie zu einer Geldstrafe von 400 Goldmark verurteilt wurde.
Glenk & Co. Leder- und Schuhfabrik in Künzelsau (Württemberg), strichentwerteter Gutschein über eine Goldmark (Grundlage 1 Dollar = 4.20 Goldmark), ausgegeben in Künzelsau am 20. Oktober 1923. Aufdruck: „Sobald genügend wertbeständige, gesetzliche Zahlungsmittel bei uns im Umlauf sind, wird dieser Gutschein von uns in wertbeständiges Geld umgetauscht … Verrechnung in Papiermark zum amtlichen Berliner Geldkurs am Tage der Einreichung erfolgt durch die Landw.- und Gewerbebank hier“.
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Bildquelle: Privat (6/2023)
Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.