Testamentarische Verpflichtung zur Grabpflege ist nicht vererblich - Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 27. Oktober 2023 (Az. 158 C 16069/22) eine Klage abgewiesen, in der der Kläger die Verpflichtung der Beklagten zur Grabpflege eines Familiengrabes bis zum Jahr 2030 forderte.
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