"Fracking" oder auch "Hydraulische Frakturierung" ist eine umstrittene Methode zum Abbau von Kohlenwasserstoffen, der so genannten unkonventionellen Erdgasförderung. In bis zu mehrere Kilometer Tiefe werden Bohrungen, auch in der Horizontalen vorgenommen. Anschließend werden durch das Einbringen einer Frac-Flüssigkeit unter sehr hohem Druck Risse erzeugt, um so das Gestein für vor allem für Gas durchlässig zu machen. Diese Frac-Flüssigkeit besteht aus Wasser und Sand, allerdings ebenso aus vielen weiteren Chemikalien. Ungeachtet den Beteuerungen der Konzerne zukünftig mit nur wenigen bis keinen gefährlichen Chemikalien arbeiten zu können, ist das größere Problem der Umgang mit dem bei der Produktion entstehenden Lagerstättenwasser. Stoffe, vor allem radioaktive, die seit Urzeiten in weiter Tiefe eingeschlossen waren, werden beim Fracking an die Erdoberfläche gefördert und müssen gemeinsam mit der Frac-Füssigkeit entsorgt werden. Eine ordnungsgemäße Entsorgung muss von Behörden begleitet und überprüft werden. Beispiele aus Europa und den USA zeigen, dass es vielfach zu Umweltschäden beim Transport des Lagerstättenwassers sowie auch illegaler Entsorgung kommt. Das Einbringen toxischer Stoffe in die Umwelt steht neben der Zunahme von Erdbeben in eben jenen Gebieten, in denen gefrackt worden ist, aber auch dort, wo in der Regel in stillgelegte Förderstätten Lagerstättenwasser verpresst wird. Auch hier entstehen weitere unabsehbare Risiken.
Die EU_Kommission sollte angesichts dieser erkennbaren Gefährdungspotentiale für das Trinkwasser, die lebenswerten Flächen bei nicht einmal erkennbarer Gewinnbeteiligung der Gesellschaft durch diese neue Technik, bindende Maßnahmen einführen, das Risiko der Gasgewinnung generell zu minimieren und die Handhabung des Risikos nicht in die Hände von Mineralölkonzernen wie Total, Chevron oder ConocoPhilips legen. Die EU-BürgerInnen müssen zwingend in solche Entscheidungen mit einbezogen werden. Gesetzlich nicht bindende und freiwillige Empfehlungen können wir nicht akzeptieren.
Die EU Kommission muss sich an dem öffentlichen Interesse orientieren und nicht bloß die Energieintensiven Großindustrien wie der Chemie-, Stahl- oder der Aluminium verarbeitenden Industrie zuwenden. Wir verlangen außerdem eine weitläufige und großzügige „Wasserschutzzone“ in Gebieten, in denen Fracking in Frage kommt. Es muss eine gesetzlich bindende Definition für die Entfernungen von „Wasserschutzzonen“ und den Abbaugebieten von unkonventionellen Energien gefunden werden. Dies muss den Risiken, die eine Wasserbeeinträchtigung von unten und nicht nur von oben (was bisher die alleinige Denkweise bei derartigen Definitionen war) - sofern das überhaupt gehen kann - gerecht werden.
Die berechtigten Bedenken, welche die Zerstörung der Umwelt, Wasservorkommen, Infrastruktur, Lärmbelästigung, der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität oder gar die Intransparenz während des Abbaus angehen, müssen die Hauptbedenken der Kommission bei Ihrer Entscheidungsfindung sein. Selbst wenn der Abbau von unkonventionellen Erdgases bis 2030 nur 3 % am gesamten E-Energie-Mix ausmachen würden, wäre dies gesamtumweltpolitisch gesehen bereits fatal und mit wesentlich mehr Kosten zur Wiederherstellung eventueller Umweltschäden verbunden, als die Industrie durch unkonventionelle Energien gewinnen kann. Dabei kommen die Gewinne in keiner Weise der Gesellschaft zu Gute, sondern fließen ausschließlich in die Taschen der Unternehmen.
Ein Verbot von Fracking wie es Frankreich und Bulgarien vorgemacht haben, wäre in unseren Augen ein Vorbild gewesen. Leider wird aber in der EU schon gefrackt. In Großbritannien und Polen hat dies bereits ein schlimmes Ausmaß angenommen. Die Arbeit der zahlreichen Initiativen europaweit schätzen wir sehr. Der lokale Widerstand hat Europa ein wichtiges Image für die drohende Auseinandersetzung mit der Industrie verliehen.
Wir setzen uns dafür ein, dass schnellstmöglich bindende Regelungen gefunden werden um dem Ausweiten von Fracking Einhalt gebieten zu können. In den zahlreichen Aufsuchungsgebieten, wie auch in Deutschland, darf es in den nächsten Jahren keine Bohrungen geben! Die Gebiete, die bereits betroffen sind, müssen bessere Möglichkeiten bekommen, mit den Konzernen verhandeln zu können. Das Scheitern der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung in den jüngsten Ratsverhandlungen ist aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal. Ebenso sprechen wir uns gegen die Einführung von Investor-Staats-Klagen aus, denen es mit TTIP ermöglicht würde gegen Moratorien und Verbote juristisch vor zu gehen. Beispiele wie dem der Ressources Inc., die derzeit auf Grund eines Fracking-Moratoriums in Quebec Kanada verklagt, würden mittels TTIP auch in Europa bittere Realität werden. Wir können uns gegen diese Praktik aussprechen und uns gemeinsam im Europawahlkampf für ein Europa ohne Fracking und ohne die Möglichkeit sich darin einzuklagen, einsetzen.
Stimmt noch bis zum 28. Januar bei der #GreenPrimary ab und votet #SkaforYOUrope, damit Fracking in Europa keine Chance hat!