Notitia Dignitatum
1.
Das ist das Cover eines Codex, in dem Fall des Codex der Notitia Dignitatum aus der Bayrischen Staatsbibliothek in München. Der Codex ist besonders wichtig, weil er der verlorenen Handschrift aus Trier auf besondere Weise besonders ähnlich und auf besondere Weise besonders unähnlich ist.
Die verlorene Handschrift aus Trier ist die Mutter (generisch 'der Vismann') aller weiteren Kopien, die heute noch mit dem Original eng (!) assoziiert werden (aber nicht selbst das Original). Der Münchner Codex schreibt doppelt ab. Die erste Abschrift hat eine neuzeitlichen Stil, das passte dem Auftraggeber teilweise nicht, der wollte eine historische Rekonstruktion und liess teilweise nachbessern, schließlich muss auch gute Kunst verbessert werden. Die zweite Abschrift bemüht sich um historische Rekonstruktion. Mir kommt das fast trotzig und in der Handhaltung versteift vor, als habe der Schreiber dem Auftraggeber noch sagen wollen: ok, dann aber richtig, wirst schon sehen, was du davon hast. Nachbessern als Nachtreten, d.i ein Abarbeiten, es kann aber sein, dass ich phantasiere (erfinden tue ich grundsätzlich nichts).
2.
Der Titel ist 'angesteckt'. Er bezieht sich auf alle Sammelhandschriften, die sich zwischen den Deckeln befinden, obwohl diese Handschriften gesammelt sind und auch Titel tragen. Nur eine der Handschriften trug einmal diesen Titel, aber er hat sich für alle anderen Handschriften durchgesetzt, zumindets ist er so üblich gewurden. Dieser Titel war ansteckend, er hat sich epidemisch verbeitet, bis alle Handschriften darin auch unter diesen Titel fielen. Die Handschrift mit der altercatio (FAQs) ist dann auch unter den Titel Notitia Dignitatum gefallen. Diejenige Handschrift, deren Namen oder Begriff daher kam, dass sie Rom beschrieb (decriptio urbis romae) bekam auch den Namen Notitia Dignitatum. Das Archiv nennt das Objekt nicht Akte und spricht nicht von Sammelhandschriften, sondern von Sammelhandschrift. Das geschieht zurecht, weil eine Hand, ein Kopist oder aber ein Schreibbüro alle unterschiedlichen Handschriften (ab)geschrieben hat. Alles, was an diesem Objekt homogenisiert wurde, wurde dadurch homogenisiert, dass ein Schreiber, ein schreibendes Subjekt oder eine schreibende Instanz alle Handschriften in die Hand nahm und abschrieb. Sonst ist an dem Material nur das homogenisiert, was bereits in der Antike einmal homogen gewesen sein kann. Das ist schwer wahrnehmbar. Man kann es bestimmen, verlangt aber archäologischen Einstieg in die Antike.
3.
Dieses Cover führt einen anderen Titel: Itinerarium Antonini. Sogar gegen diesen Titel hat sich, was den Kundeverkehr angeht, ein anderer Titel durchgesetzt. Das Itinerarium Antonini ist unter dem Titel Notitia Dignitatum bekannter. Werden die Fachkreise kleiner, wissen immer mehr Leute, über welches detail man spricht. Werden die Kreise größer, wird die Anzahl der Leute, die das Detail kennen, im Verhältnis kleiner. Viele Leute wissen, was die Notitia Dignitatum ist, weniger wissen, was das Itinerarium Antonini ist. Das ist die epidemische Kraft des Titels Notitia Dignitatum, er setzt sich immer wieder durch, bis auf weiteres. Das ist nur einer Gründe, warum man Notitia Dignitatum auch gut mit Kundenverkehr oder Verkehrskunde übersetzen kann. Würden passen. Beide Worte, beide Versionen.
Handschriften sind auch Graphien. Hier spricht man von einer und mehreren Sammelhandschrif(en). Der Begriff der Sammelhandschrift hat eine verschiedene Bedeutung könnte man in der Verfassung Carl Schmitts sagen, der im ersten Satz seiner Verfassungslehre den Singular und den Plural des Verfassungsbegriffs zusammenschmeisst, wie man Geld im contubernium zusammenwirft. Man bezeichnet diese Graphie(n) als Kosmographie(n).
Das Objekt aus der Staatsbibliothek ist für meine Forschung ein Grenzobjekt (boundary object), weil sein Wissen und sein Sinn, sogar die Sinne seiner Wahrnehmbarkeit, geteilt werden und geteilt sind. Das Objekt ist Gegenstand unterschiedlicher Wissenschaft oder einer Wissenschaft und eines Wissens, die je schon für sich entzweit sind, schon weil sie reproduziert werden müssen, also auch verdoppelt oder kopiert, darum auch vor- und nachgeahmt, sogar simuliert werden müssen. Die Wissenschaft und das Wissen müssen artifiziell vorkommen und das auch noch zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten, müssen also transportabel, übersetzbar sein. Insofern müssen die Gegenstände dieses Wissens sogar simuliert werden können und dissimuliert werden können. Dass man das Itinerarium auch anders nennen kann und dass man die Notitia Dignitatum auch einmal Verkehrskunde oder Kundenverkehr, Urkunde oder Kunde der Kunden nennen kann, dass man die altercatio einmal FAQ nennen kann, das ist Effekt des Umstandes, dass die Wissenschaft und das Wissen transportabel und übersetzbar sein müssen und an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten wahrnehmbar sein müssen. Dieses Objekt mit seinen zwei Stilen einer Handschrift, also mit den ersten und zweiten Versionen, mit der sorgfältig erstellten Kopie des Trierer Codex und der Nachbesserung einer Reihe von Bildern simuliert und dissimuliert die Einheit des Objektes namens Notitia Dignitatum.
Von einem Grenzobjekt oder boundary-object (das eine soll ein Synonym des anderen und eine korrekte Übersetzung sein) spricht Susan Leigh-Starr in Bezug auf Wissen und Wissenschaft, die zählbar sind, gezählt wurden und dann mindestens zweimal vorkommen. Wo Grenzobjekte/ boundary objects vorkommen, da sollen auch Wissenschaften und Wissen sein, die mindestens zwei sind. Das ist zumindest eine Interpretation der Begriffe, des Begriffs Grenzobjekt/ boundary object. Wir schmeissen auch Singular und Plural zusammen, wie das Carl Schmitt am Anfang schon in dem oder in einem (!) ersten Satz der Verfasssungslehre tut, wenn er dort sagt, der Begriff der Verfassung habe eine (!) Bedeutung und die sei verschieden (!). Man kann diesen Satz so lesen, wie man ihn nach langer Forschung an Warburg liest. Dann meint verschieden nicht nur unterschiedlich und nicht nur, dass juridische Kulturtechnik involviert ist, wenn etwas verfasst wird, meint nicht nur, dass Scheidekünste involviert sind. Das meint dann auch, dass der Begriff der Verfassung nachlebt, weil er verschieden (d.i. auch vom Tod oder aber von limitiertem und vorübergegangenem/ vorübergehendem Leben gezeichnet) ist.
4.
Ein Grenzobjekt oder boundary object braucht insoweit auch nicht unbedingt Wissenschaften und Wissen, die gezählt werden müssen und deren Addition dann mindestens ergibt, dass es zwei Wissenschaften oder zwei Wissen sind. Um an ein Grenzobjekt oder ein boundary-object zu geraten reicht schon eine Wissenschaft, auch ein Wissen reicht. Die/ das muss dann aber entzwei oder entzweit sein. Kein Problem möchte man sagen, denn keine Assoziation ohne Trennung und Austauschmanöver, nicht, wenn juridische Kulturtechniken involviert sind.
Aus dem Objekt wird 1608 in Lyon das Objekt mit dem Titelblatt des Druckhauses A Porta/ de la Porte, also die Edition der Notitia Dignitatum, die Guido Panciroli besorgt hat. Aus diesem Objekt wird auch das Objekt, das Hieronyms Froben 1552 mit der Hilfe von Andreas Alciatus und Sigismund Gelenius zusammengestellt und dann in Basel gedruckt hat. Dazwischen liegen Welten,die so weit aufgespannt sind, dass die Behauptung, hier würde ein Objekt aus einem Objekt, viel unterschlägt. Unter anderem unterschlägt das den Umstand, dass die Editionen von 1552 und von 1608 eben nicht auf das Objekt zurückgriffen, das nun in München archiviert ist. Sie griffen vermutlich auf die Trierer Sammelhandschrift zurück, auf die auch das Münchener Objekt zurückgriff. Darum soll sie verschwunden sein. Man sagt, der Trierer Codex sei verschwunden, weil ihn sich jemand in der Phase der jungen Buchdrucks 'ausgeliehen' habe, um daraus nicht einen weiteren Codex, sondern ein Buch zu machen. Kommt mir plausibel vor. Durch Reproduktion entfernt wie durch Pflege zerstört, so was kommt vor, nicht nur in Filmen von Rainer Werner Faßbinder (um bei München zu bleiben).















