Ein Angriff auf die Demokratie
Vor der Abstimmung über die Änderung bzw. Erweiterung des Infektiomsschutzgesetzes (IfSG) gab es vor dem Bundestag Demonstrationen und Proteste. Die Gegner der Erweiterung dieses Gesetzes protestierten lautstark. Die Auflagen in Form von Maskenpflicht und Abstandsregeln wurden bei den Demonstrationen aber vielfach nicht eingehalten. Das ist nicht wirklich überraschend.
Die Polizei wollte die Demonstration auflösen. Weil dies nicht ohne weiteres möglich war, sollten auch Wasserwerfer eingesetzt werden. Dies war jedoch nur „begrenzt“ möglich. Der Grund: In den ersten Reihen waren auch Kinder. Also „beregnete“ die Polizei die Demonstranten. Die Demo wurde am Ende aufgelöst. Ich finde es unverantwortlich, Kinder für solche Demonstrationen einzusetzen, um sich dem Zugriff der Polizei zu entziehen bzw. eine Auflösung der Demonstration zu verhindern. Das war aber noch nicht alles. Rechte Aktivisten drangen in den Bundestag ein. Sie drangen in Bereiche des Bundestages ein, der normalerweise nicht einmal für Journalisten zugänglich ist.
Offensichtlich geschah dies mit Hilfe der AfD. Die Partei lud die Aktivisten über ihre Abgeordneten ein. Nur so ist es möglich, die Sicherheitskontrollen des Bundestags nach einem Sicherheitscheck passieren zu können. Mit Hilfe der AfD Abgeordneten war es möglich, den „gesperrten“ Bereich zu betreten. Sie beschimpfen und bedrohten die Abgeordneten, um sie dazu zu bringen, nicht für die Erweiterung des IfSG zu stimmen. Dies geschah mit teilweise laufenden Handykameras.
Unter den betroffenen Abgeordneten war auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Ein ungeheuerlicher und beängstigender Vorgang in unserer Demokratie. Eine im Bundestag vertretene Partei nutzt ihre „politische Macht“ dazu, Hass, Hetze und Drohungen im Bundestag zu verbreiten.
In dem Gesetz ging es darum, gewisse Schutzmaßnahmen für die Bekämpfung einer Pandemie festzuschreiben. Dies soll sie gerichtsfester machen. Das hat viel Gutes. Nicht wenige sehen dies aber auch kritisch. Letztendlich soll es die Möglichkeit schaffen die Ausbreitung einer Pandemie zu verhindern und das ist meiner Meinung nach sehr wichtig! Natürlich immer nur dann, wenn dies auch notwendig ist. Vergleiche mit dem 1933 verabschiedeten „Ermächtigungsgesetz“sind völlig falsch und fehl am Platz.
Aber nun zurück zu den Vorfällen. Die AfD muss für ihr und für das Verhalten der Abgeordneten zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Protest und Demonstrationen, dann bitte unter Einhaltung der demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien. Und ganz wichtig: An die Auflagen halten. Das scheint aber oftmals nicht der Wille der Demonstranten zu sein.
SOLCHE VORFÄLLE DÜRFEN NIE WIEDER PASSIEREN.