Unterlassungsanspruch hinsichtlich der erstmaligen Kontaktaufnahme per E-mail ohne Einwilligung
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Unterlassungsanspruch hinsichtlich der erstmaligen Kontaktaufnahme per E-mail ohne Einwilligung
AG Köln – Az.: 138 C 576/11 – Urteil vom 14.02.2012 Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits bis zum 17.01.2012 trägt der Kläger3/4, die Beklagte ¼, danach trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits allein. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 […] ...
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