Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müs
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor [...]
Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben.
Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, hieß es aus dem Justizministerium. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte Hubig […]
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