TW: Am 7. Juli 2016 entscheidet der Bundestag über die Reform des Sexualstrafrechts.- Doch brauchen wir tatsächlich eine Reformierung?
Am 7. Juli wird im Deutschen Bundestag unter Tagesordnungspunkt 5 die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Änderung des Strafgesetzes – zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beraten, den, von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs einer … zur Änderung des Sexualstrafrechts, des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und V*rg*w*lt*g*ng. Darüber wird anschließend der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung abgeben, und die Abgeordneten werden das neue Gesetz beschließen.
Schon bei der ersten Lesung am 28. April waren sich Redner*innen aller Fraktionen einig, dass der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ folgen solle.
Auf der Seite des Deutschen Bundestages können die schon veröffentlichten Gesetzesentwürfe nachgelesen werden: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-183/295952
Die Debatte im Bundestag kann am 7. Juli per Livestream von 11-12 Uhr verfolgt werden: http://www.bundestag.de/tv
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung liegt seit gestern Abend vor und kann hier nachgelesen werden: http://blog.wawzyniak.de/wp-content/uploads/2016/07/186236-%C3%84A-Koa-sexuelle-Selbstbestimmung.pdf
“Die Koalition hat ihr umstrittenes Vorhaben nachgebessert, sexuelle Übergriffe aus Personengruppen heraus gesondert unter Strafe zu stellen und das Ausweisungsrecht bei Ausländer*innen nach entsprechenden Taten zu verschärfen.
Im entsprechenden Änderungsantrag, der am Mittwoch im Rechtsausschuss beschlossen werden soll, heißt es nun, strafbar mache sich nur, „wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt“ und aus dieser Gruppe heraus sexuelle Nötigungen oder Belästigungen begangen werden.
Der Entwurf stellt nun klar, dass Täter*innen „mindestens billigend in Kauf nehmen, dass aus der Gruppe heraus Straftaten begangen werden“. Bloße Ansammlungen von Menschen seien nicht erfasst, weshalb sich niemand strafbar mache, der etwa in einer überfüllten U-Bahn mitfahre, in der ein*e Täter*in sexuell übergriffig werde.”(Quelle: Tagesspiegel)
Anfang des Jahres, nach Bekanntwerden der Verbrechen in der Silvesternacht, waren wundersameweise plötzlich alle aufgerüttelt und sich einig, dass sexualisierte Gewalt nicht straflos bleiben darf. Unter anderem wurde die Reform unseres völlig veralteten Sexualstrafrechts endlich aus der Schublade geholt, wo sie zuvor verstaubte, obwohl Betroffene, Betroffenenorganisationen, Fachverbände, NGOs und Aktivist*innen seit langer Zeit auf die erforderliche Beseitigung der Schutzlücke pochten.
Inzwischen ist einige Zeit vergangen, und den Verfechter*innen des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung schlägt wieder ein starker Wind entgegen. Den Verfechter*innen eines gerechten Sexualstrafrechtes wird wieder offen mit Hass begegnet, sie werden öffentlich verhöhnt und diffamiert.
Zur Erinnerung: Die Debatte zur Verschärfung des Sexualstrafrechts ist kein Krieg zwischen den Geschlechtern. Es geht um consentculture oder rapeculture. Wir wollen in einer Welt leben, in der “Nein” als “Nein” gilt, in der Täter*innen angemessen bestraft und das Verbrechen verachtet wird, anstatt weiterhin Täter*innen zu schützen und Betroffene allein lassen. Betroffene sollen keine Angst mehr davor haben, Sexualstraftaten zur Anzeige zu bringen, ihnen soll zugehört werden. Wie bei jedem anderen Verbrechen, soll den Betroffenen zunächst geglaubt werden, anstatt von vornherein ihre Aussagen in Frage zu stellen.
Vergessen wir nicht, dass die Verschärfung des Sexualstrafrechts kein Akt des guten Willens oder der Barmherzigkeit seitens des Bundestages ist. Vielmehr ist die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der Istanbul-Konvention erforderlich, die bereits vor fünf Jahren unterzeichnet wurde, deren Ratifizierung vom Europarat zwischenzeitlich angemahnt wurde:
Bereits am 11. Mai 2011 beschloss der Europarat die Istanbul-Konvention. Diese Übereinkunft richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz setzt sie auf die Strafverfolgung der Täter*innen. Deutschland hat das Abkommen bis heute nicht ratifiziert.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten unter anderem dazu, Gesetze zu verabschieden, nach denen Gewalt gegen Frauen bestraft wird. Wo es entsprechende gesetzliche Vorgaben nicht gibt, müssen sie laut Konvention eingeführt werden. Ebenso soll dafür gesorgt werden, dass Strafverfolgung tatsächlich stattfindet.
Damit Betroffene sexualisierter Gewalt besser durch das Strafrecht geschützt werden, muss unmissverständlich gelten: Wer sich beim Sex über den Willen anderer hinwegsetzt, macht sich der V*rg*w*lt*g*ng schuldig.
Konsent bedeutet: nur “ja” heisst “ja”. Alles andere ist nicht einvernehmlich.











