Der aller Voraussicht nach ab 01.01.2011 in Kraft tretende, neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bringt weitreichende Änderungen und Pflichten für de-facto alle in Deutschland ansässigen Content-Anbieter im WWW mit sich. Betroffen sind neben gewerblichen Inhalte-Anbietern unter Anderem auch private Blog-Betreiber (wie wir es nun einmal sind).
Einen höchst lesenswerten Artikel, der 13 der wichtigsten Fragen rund um den JMStV beantwortet, findet Ihr an dieser Stelle. Der Artikel zeigt deutlich auf, dass (sofern der JMStV verabschiedet wird) ab dem 01.01.2011 einerseits eine sehr eindeutige Gesetzeslage mit Androhung empfindlicher Geldbußen für die Inhalte-Anbieter existieren wird, gleichzeitig aber von den Betreibern Alterseinstufungen für deren Content verlangt werden, die diese ohne ein entsprechendes pädagogisches Studium/entsprechende Vorbildung gar nicht treffen können.
Euer ARG-Stammtisch-Team befasst sich momentan mit der Thematik und meldet sich wieder, sobald feststeht, wie wir die Situation ab dem 01.01.2011 handhaben werden. Euch sei in der Zwischenzeit noch einmal wärmstens der Artikel zum JMStV ans Herz gelegt. Auch die Website netzpolitik.org befasst sich derzeit intensiv mit dem Thema JMStV und sei daher ebenfalls wärmstens empfohlen.
Eine besinnliche Adventszeit wünscht Euch trotz allem,
Euer ARG-Stammtisch-Team
Update vom 14.12.2010: Nachdem sich Euer ARG-Stammtisch-Team einige Gedanken zum vermutlich anstehenden JMStV gemacht hat sind wir zu folgender Ergänzung unseres Impressums gekommen, die wir euch hiermit kurz vorstellen möchten. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir einige Formulierungen recht scharf und förmlich klingen, doch aufgrund der derzeit noch unklaren Situation den Staatsvertrag und dessen Umsetzung betreffend möchten wir uns natürlich erst einmal absichern. Euer Feedback ist natürlich auch zu diesem "Off-Topic-Thema" gern gesehen!
Euer ARG-Stammtisch-Team
Jugendschutzmaßnahmen
Die Betreiber des privaten Weblogs "Der ARG-Stammtisch" (im Folgenden "Administratoren" genannt) unterstützen generell sinnvolle Jugendschutzmaßnahmen im WWW und sind zudem fortwährend bemüht, den im ab 01.01.2011 gültigen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthaltenen Vorgaben in vollem Maße nachzukommen.
Die Administratoren stellen die im ab 01.11.2011 gültigen JMStV enthaltenen Vorgaben auf technischer-, organisatorischer- sowie auf Inhaltsebene sicher. Die Maßnahmen werden im Folgenden näher erläutert.
Technische Maßnahmen zum Jugendschutz:
Einsatz der „age-de.xml“-Datei: Die Administratoren setzen Jugendschutzmaßnahmen auf technischer Ebene um, indem der Blog durch eine sog. "age-de.xml"-Datei eindeutig als "erst ab 18 zugänglich" gekennzeichnet ist.
Information über geänderte Bestimmungen: Die Administratoren informieren sich zudem in regelmäßigen, zumutbaren Abständen über Änderungen im technischen Regelwerk zur Erstellung der "age-de.xml" / zur Nutzung der sog. "Staats-API".
Information: Die derzeit vorhandene „age-de.xml“-Datei basiert auf den "Label-Formaten für die Altersklassifizierung in Telemedien" (v.04.10.2010) und wird laut Angabe auf S. 48 der Dokumentation in der jeweils aktuellsten Fassung unter http://www.online-management-kontor.de/jugendschutz/altersklassifizierung.html verfügbar sein.
Organisatorische Maßnahmen zum Jugendschutz:
Beschwerdemöglichkeiten: Alle Nutzer des Webangebotes können den Administratoren jederzeit formlos via Kontaktformular oder der im Impressum angegebenen Kontaktdaten jugendgefährdende Inhalte melden, welche dann kurzfristig und dauerhaft aus dem Webangebot entfernt werden.
Überprüfung aller eingehenden Nutzer-Kommentare auf vorhandene Blogeinträge: Die Administratoren des Webangebotes stellen durch manuelle Freischaltung von Kommentaren und zusätzliche stichprobenartige Kontrolle sicher, dass keine Kommentare mit jugendgefährdenden Inhalten abrufbar sind.
Überprüfung aller eingereichten Artikel: Die Administratoren überprüfen vor Freischaltung alle eingereichten Blog-Beiträge auf offensichtliche jugendgefährdende Inhalte und schalten im Zweifel Artikel nicht frei.
Inhaltliche Maßnahmen zum Jugendschutz:
Altersfreigabe „ab 18“: Die Betreiber weisen jeden Besucher des Webangebotes "Der ARG-Stammtisch" ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Inhalte dieses Webangebotes erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen. Besucher unter 18 Jahren dürfen die Inhalte nur im Beisein Ihres gesetzlichen Vormundes betrachten.
Erklärung der Administratoren: Die Alterseinstufung „ab 18 Jahren“ mussten die Administratoren leider treffen, da sie sich aufgrund der fehlenden pädagogischen Expertenkenntnisse und der drohenden Geldbußen bei bewusst getroffener „Zu-Niedrig-Einstufung“ von Inhalten nicht in der Lage sehen, eine korrekte Einschätzung aller Inhalte in bestimmte Alterseinstufungsklassen (z.B. "ab 12 Jahren", "ab 16 Jahren") vorzunehmen.