Habe immernoch den serbischen Pass obwohl ich seit 17 Jahren hier lebe (nicht hier geboren). Habe ich ein Recht auf eine doppelte staatsbürgerschaft?
Einbürgerung ist nicht mein Fachgebiet, aber laut Gesetz ist die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen möglich, wenn du nicht in Deutschland geboren bist. Nachlesen kannst du es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html (§12 StAG).













