Kein Einspruch von der EU: Die Bundesregierung kann das Gesetz zur Luftreinhaltung ändern. Gerichte müssen bei der Überschreitung von Werten nicht direkt Fahrverbote verhängen, wenn andere Maßnahmen greifen. Die Grenzwerte selbst bleiben gleich.
EU-Kommission erlaubt Bundesregierung das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz zu ändern:
Damit sollen Fahrverbote ausgeschlossen werden, wenn andere hinreichende Gegemaßnahmen zum Zuge kommen.
Der europäische Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bleibt also, aber der bundesdeutsche Wert passt sich auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an.
Im aktuellen Bericht von Barbara Schmidt-Mattern vom Deutschlandfunk lesen Sie mehr darüber.
© Paul Bock















