Licht am Rande der Legalität
1989 beginne ich in Berlin Fahrrad zu fahren, zunächst mit einem rot-weißen Rennrad, das ich dem Bruder eines Freundes abgekauft habe. Das gute Stück hat die Schalthebel noch am Unterrohr und natürlich keine Lampen, geschweige denn eine Halterung für einen Dynamo. Ich besorge mir also meinen ersten Satz batteriebetriebener Leuchten zum Anklemmen, dazu wiederaufladbare Akkus und ein Ladegerät.
Mitte der 90er steige ich um auf ein Mountainbike. Das halte ich bis heute für die angemessene Variante für die Kombination aus Berliner Straßenverhältnissen und meiner Fahrweise. Auch diese Räder werden üblicherweise ohne Beleuchtung verkauft. So bin ich bislang nie in den Genuss eines Nabendynamos gekommen, was aber für das nächste Fahrrad durchaus in Betracht käme.
Im Laufe der Jahre haben sich folgende mehr oder weniger defekte Gerätschaften angesammelt:
Die älteste Variante, von der ich nur noch eine Lampe besitze. Vorder- und Rücklicht unterschieden sich nur durch ein rotes bzw. klares “Glas”.
Man sieht hier insgesamt den Übergang von Glühbirnen zu Halogenleuchten und dann zu LEDs. Damit einher geht eine Verkleinerung von Lampen und Akkus. Das neueste Vorderlicht hat einen fest eingebauten Akku, eine farbige LED zur Ladestandsanzeige und wird über ein Micro-USB-Kabel aufgeladen, was bislang gut funktioniert.
Gefühlt sind alle diese Leuchten ungefähr gleich hell. Mir genügt es, wenn ich mit meiner Beleuchtung gut durch einen stockdunklen Park finde. Ich glaube nicht, dass es zu meiner eigenen Sicherheit beträgt, wenn entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet erstarren wie die Karnickel. An dem im Berliner Straßenverkehr tobenden Brightness War beteilige ich mich lieber hiermit (leider bin ich unfähig, davon vernünftige Fotos oder gar Videos zu machen).
Ansonsten kann ich folgendes Fazit ziehen:
Die Gehäuse der Lampen sind meist recht robust, kaputt gehen üblicherweise die Elektrik oder die Plastikhalterungen.
Die Schalter sind auch nach all den Jahren nicht so konstruiert, dass sie nicht schon beim Transport im Rucksack angehen, woraufhin man dann entweder mit "bei Ihnen leuchtet da hinten was raus" angesprochen wird oder nach Einbruch der Dunkelheit mit leerem Akku dasteht. Notfalls kann ich mir natürlich im Spätkauf oder an der Tankstelle Batterien besorgen, allerdings zu entsprechenden Preisen.
Und nach wie vor ist keine dieser Leuchten in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Nachdem jahrelang eine Ausnahme für Trainingsgeräte mit einem Maximalgewicht von 11 kg galt (alle meine Räder waren schwerer), wurde 2013 die Regelung gelockert. Meine Leuchten erfüllen aber weiterhin nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Dennoch habe ich im Laufe der Jahre bei diversen Polizeikontrollen nie Probleme wegen der Beleuchtung gehabt. Die Beamten waren stets zufrieden, wenn ich funktionsfähige Batterieleuchten vorzeigen konnte. Einmal hätte ich für eine fehlende Klingel auf der Oberbaumbrücke € 5 zahlen sollen, was dann an fehlendem Wechselgeld für meinen 50-Euro-Schein scheiterte.