Fußball-WM im Unternehmen Public Viewing mit Kollegen
Am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Die Anstoß-Zeiten kollidieren teilweise mit den Arbeitszeiten. Vom generellen WM-Verbot bis zum betriebsinternen Public Viewing - alles ist möglich… was also gilt es zu beachten?
Fußball-WM während der Arbeitszeit.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht dulden, dass die Mitarbeiter Fußballspiele mitverfolgen, ganz egal auf welchem Übertragungsweg – also auch nicht im Liveticker auf dem Handy. Um Probleme zu vermeiden, sind klare Anweisungen sinnvoll. Also sollte der Chef eindeutig regeln, ob und wann die Kolleginnen und Kollegen die Spiele während der Arbeit mitverfolgen oder früher nach Hause gehen dürfen.
Gemeinsam schauen mit Kollegen im Betrieb
Für gewerbliche Veranstaltungen müssen Unternehmen eine Lizenz kaufen. Gewerblich ist Public Viewing dann, wenn es Eintritt kostet oder die Gäste eine bestimmte Menge an Speisen oder Getränken abnehmen müssen. Aber: Wer keinen Eintritt verlangt, der braucht fürs gemeinsame Fußball schauen keine Lizenz - erst ab einer erwarteten Zuschauerzahl von 5000 Gästen gibt es eine Sonderregelung. Unternehmer, die gemeinsam mit den Mitarbeitern beispielsweise beim Grillen die Spiele ansehen wollen, benötigen keine Lizenz.
Die GEMA und den Rundfunkbeitrag nicht vergessen
Wird das Übertragungsgerät extra für die Weltmeisterschaft installiert, braucht das Unternehmen dafür eine Lizenz von der GEMA, denn die Musik und die Beiträge der Journalisten sind urheberrechtlich geschützt. Ebenso gilt es die Regelungen zum Rundfunkbeitrag zu beachten.
Infos unter www.gema.de und www.rundfunkbeitrag.de
Das Finanzamt schaut mit!
Zu einem Fußball-Event gehören neben Fernseher, Beamer und Leinwand für die Übertragung meistens auch Getränke und Essen. Damit Unternehmer die Ausgaben der Feier als Betriebsveranstaltung steuerlich geltend machen können, muss sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen und deren Begleitpersonen zusammensetzen. Die Aufwendungen für die Veranstaltung sind pro Mitarbeiter bis zum Freibetrag von 110 Euro brutto lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Zudem ist in diesem Fall der Vorsteuerabzug zulässig. Allerdings gilt der Freibetrag nur für zwei Veranstaltungen im Jahr. Wer also schon während der WM zweimal feiert, kann die Weihnachtsfeier steuerlich nicht mehr geltend machen.
Alles in allem bietet ein gemeinsames Public Viewing im Betrieb viele Vorteile: Wer miteinander arbeitet, darf auch miteinander fiebern - das kann förmlich zusammenschweißen. Und dem Klima im Unternehmen sehr förderlich sein, zumal sich der Chef spendabel zeigen kann...
Was liegt als näher, als bei Orange Catering ein komplettes Grillfest zu ordern, dann spart man sich die Vorbereitungt und kann die ausfallende Arbeitszeit mit ungleich höherer Motivation schon im voraus hereinholen.
Fragen Sie uns: Wir finden die ideale Lösung für Ihr gelungenes Public Viewing! Egal ob Grill-Steak oder leckeres Finger Food - so international wie die WM eben ist.
Unsere Mitarbeiter erreichen Sie unter 0731 378 46 570. Oder via E-Mail: [email protected].
Wir stellen sicher, dass Unternehmen, Mitarbeiter und Chef auf der Gewinnerseite stehen!