Hoch frequentierte Schulwege, Taubenhüll, Lindenweg, Buslinie 907 und mehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu bekanntzugeben.
TOP 3 Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an hochfrequentierten Schulwegen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Stadtratssitzung am 09.12.2024 wurde ein Antrag aus der Bürgerversammlung vom 24.09.2024 vorgelegt, mit dem Ziel, dass auf der Andechser Straße im Abschnitt innerhalb des Ortsteils Söcking eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 eingerichtet werden soll.
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Gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO besteht nun die Möglichkeit innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h aufgrund der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern einzurichten.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 13.02. wurde beschlossen, dass die Einrichtung von Tempo 30 auf der Andechser Straße im Abschnitt zwischen Bründlwiese und der Hol- und Bringzone aufgrund der Einstufung als hochfrequentierter Schulweg mit den Fachstellen abgestimmt werden soll und das Ergebnis wieder in der Ausschusssitzung vorgelegt werden soll. Die Polizeiinspektion Starnberg wurde entsprechend als Fachstelle beteiligt. Die Maßnahme wird von Seiten der Polizeiinspektion Starnberg abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass keine modellhafte Planung für Schulwege vorliegt, in welcher besondere Gefahrenstellen und Querungsmöglichkeiten aufgeführt sind. Zudem wird hauptsächlich nicht die Andechser Straße als Schulweg genutzt, sondern die umliegenden weniger verkehrsstarken Straßen. Falls eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet werden soll, wird von der Polizeiinspektion eine zeitliche Einschränkung von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr vorgeschlagen.
In der Sitzung am 13.02. wurde zudem beschlossen, dass neben der Andechser Straße weitere Vorfahrtsstraßen im Stadtgebiet im Rahmen einer modellhaften Planung aufgrund deren Charakterbild als hochfrequentierte Schulwege überprüft werden sollen. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität in der Sitzung am 03.04.2025 wiedervorgelegt.
Im Rahmen der Sitzung wurde die Vertagung des Punktes beschlossen, da Unstimmigkeiten bezüglich der genauen Ausgestaltung der neuen Regelung bestanden.
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Die Definition eines "hochfrequentierten Schulwegs" wurde in der Zwischenzeit in der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung verankert. Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen. Ihre Lage ist begründet darzulegen. Sie kann sich auch aus Schulwegplänen ergeben, die von den betroffenen Schulen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie gegebenenfalls Polizei und Straßenbaubehörde erarbeitet wurden.
Auf den folgenden Straßen(-abschnitten) soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 angeordnet werden, um die Sicherheit auf den Schulwegen zu verbessern. ... Teilweise liegen auf diesen Straßen bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen vor. Die folgende Auflistung enthält somit nur mehr Straßen(-abschnitte) auf denen noch Tempo 30 eingerichtet werden soll. Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur im begründeten Zeitrahmen erfolgen kann, werden nachfolgend die anhand der Hauptschulzeiten notwendigen Zeiten der Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben:
Söcking:
Andechser Straße von der Einmündung Bründlwiese bis zur Hol- und Bringzone der Grundschule Söcking (Schulweg der Grundschule Söcking; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 11.30 – 13.30 h)
Bei der Luitpoldstraße zwischen Riedeselstraße und Andechser Straße ist eine Einrichtung nicht möglich, da es sich nicht um eine nach der StVO vorgeschriebene Vorfahrtsstraße handelt.
Hadorf:
Dorfstraße zwischen Bushaltestelle und Maurerberg (Schulweg der Grundschule Söcking / Schulweg zur Haltestelle; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 11.30 – 14 h, aufgrund der Busfahrt)
Percha (für alle drei Straßen: Schulweg der Grundschule Percha; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 11.30 – 13.30 h):
Berger Straße ab Ortseingang bis Kreuzung Buchhofstraße/Würmstraße
Buchhofstraße auf kompletter Länge bis Ortseingang
Komplette Würmstraße bis Beginn Fahrradstraße Schiffbauerweg
Wangen:
Olympiastraße vom Ortseingang von München kommend bis Einmündung Pfarrweg (Schulweg der Grundschule Percha / Schulweg zur Haltestelle; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 1.30 – 14 h, aufgrund der Busfahrt)
Starnberg (für alle vier Straßen: Schulweg der Schlossbergschule Starnberg; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 11.30 – 13.30 h)
Possenhofener Straße auf kompletter Länge bis Ortseingang
Dinardstraße
B2 zwischen Einmündung Jahnstraße und Uhdestraße (zusätzlich Schulweg der Grundschule Starnberg)
Söckinger Straße komplett (Schulweg der Schlossbergschule Starnberg; zeitliche Beschränkung auf 7 – 8 h, 11.30 – 13.30 h)
Die Fachstellen wurden im Rahmen der Prüfung beteiligt. Von Seiten der Polizeiinspektion Starnberg erfolgte eine Ablehnung aller von der Stadt vorgeschlagenen Straßen(-abschnitte). Das Landratsamt Starnberg schließt sich der Stellungnahme der Polizei an. ie Ablehnung der Polizei wurde damit begründet, dass keine modellhafte Planung sowie eine ausreichende Begründung für die Beschränkung der einzelnen Abschnitte vorliegen. Nach Auffassung der Stadt ist eine ausreichende Begründung für die Beschränkung gegeben, da anhand der Wohnorte von Schülerinnen und Schülern festzustellen ist, dass die Straßenabschnitte entsprechend "hochfrequentiert" als Schulweg genutzt werden. Die Stadtverwaltung muss die Fachstellen im Verfahren beteiligen; ihr obliegt allerdings für die städtischen Straßen die Entscheidung, insofern die Einwendungen der Fachstellen entsprechend gewürdigt wurden.
Jedoch obliegt die Entscheidung über die Beschränkung auf Staatsstraßen dem Landratsamt Starnberg. Da von deren Seite ebenfalls eine Ablehnung ergangen ist, kann die Beschränkung auf Staatsstraßen nicht von städtischer Seite umgesetzt werden.
Im Ergebnis sollen daher die folgenden beiden Straßen, trotz der Ablehnung durch die Polizei von städtischer Seite umgesetzt werden (bei allen anderen Straßen handelt es sich um Staatsstraßen):
Andechser Straße von der Einmündung Bründlwiese bis zur Hol- und Bringzone der Grundschule Söcking (Schulweg der Grundschule Söcking; zeitliche Beschränkung auf 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr)
Söckinger Straße komplett (Schulweg der Schlossbergschule Starnberg; zeitliche Beschränkung auf 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr)
Die zeitliche Beschränkung wurde in dieser Aufstellung aufgrund der Wahrnehmung der Einheitlichkeit der Regelung auf die durchgängigen Hol- und Bringzeiten zwischen 7.00 Uhr und 13.30 Uhr angepasst, im Gegensatz zur oben aufgeführten Auflistung.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er hält das Argument hochfrequentierter Schulweg für vorgeschoben und kann das prinzipiell nachvollziehen, wenn wir in Starnberg flächendeckend Tempo 30 haben wollen. Dann ist allerdings in den meisten Fällen nur noch die Länge der Fahrtstrecke für die Wahl der Route ausschlaggebend. Er befürchtet als Folge dann (noch) mehr Verkehr in den Wohngebieten, wenn auf den Hauptsammelstraßen auch Tempo 30 eingerichtet wird. Was er sich vorstellen könnte, wäre Tempo 30 auf der Andechser Straße aufgrund von Schulwegen zwischen der Haltestelle Söcking Mitte und der Hol- und Bringzone zwischen 7 – 8 h und 11.30 – 13.30 h inkl. Angleichen zeitlichen Festlegung von aktuell 17:00 Uhr auf 13:30 Uhr, sowie auf dem der Söckinger Straße auf dem Abschnitt Höhe Ostheimer Weg bis zum Anfang vom Trog auch während der Hauptschulzeiten 7 – 8 h und 11.30 – 13.30 h.
Herr Dr. Hauser (SPD): Er ist überrascht. In der Hanfelder Straße gibt es auch schon Tempo 30. Er findet die vorgeschlagenen Tempo 30 Zonen gut. Er wundert sich über die Steine durch das Landratsamt.
Herr Landwehr (WPS): Er ist auch für die Tempo 30 Zonen. Er möchte zwingend ein Zusatzschild "Nur an Schultagen".
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach den Mindestbreiten für Gehwege. Die Breite der Straße hat Vorrang vor den Gehwegen.
Herr Fiedler (UWG): Er erlebt durchaus Ausweichverkehr in der Hofbuchetstraße durch das Tempo 30 in der Hanfelder Straße.
Herr Dr. Schüler (UWG): Wie wurde die Unterscheidung zwischen hochfrequentierten und nicht so hoch frequentierten Schulwegen definiert und entsprechend visualisiuert. Aus der "Punktekarte" geht das nicht so richtig hervor. Wenn alle Wege "hochfrequentiert" sind, wird der Begriff "hochfrequentiert" Ad Adsurdum geführt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt, warum nur die beiden Straßen im Beschlussvorschlag stehen. Die zeigt die Vorteile von Tempo 30 auf. Sie möchte mehr Tempo 30 in Starnberg.
Herr n. n.: Die anderen Straßen sind Staatsstraßen. Da kann die Stadt nichts verändern. (Anm. d. Verf.: Wie sowohl in der Beschlussvorlage als auch im Vortrag vorgestellt wurde.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Welche rechtliche Stellung hat die Polizei?
Herr n. n.: Die Stellungnahme ist nur zu würdigen.
Herr Zirngibl (CSU): In der Hanfelder Straße ist es durch Tempo 30 lauter geworden. Es gehen eh wenig Schüler zu Fuss. Wenn wir für Schulwegsicherheit sorgen, könnte man auch die Hol- und Bringzonen überdenken. Auf das Muttertaxi gehen viel zu wenig ein.
Herr Summer (BLS): Er ist auch für Tempo 30 stadtweit. ....
....
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 in den folgenden beiden Straßen aufgrund deren Funktion als hochfrequentierte Schulwege einzurichten:
Andechser Straße von der Einmündung Bründlwiese bis zur Hol- und Bringzone der Grundschule Söcking (zeitliche Beschränkung nur an Schultagen auf 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr)
Söckinger Straße komplett (zeitliche Beschränkung nur an Schultagen auf 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr)
angenommen: 7:4
(Anm. d. Verf.: Ich habe mitgenommen, dass das Thema "Schulsicherheit" so etwas wie ein Freibrief ist und sich anscheinend kaum einer traut, den wirklichen Nutzen von Maßnahmen zu hinterfragen. Auch ich bin für (mehr) Schulwegsicherheit, wo sich auch wirklich häufig genutzte Schulwege befinden. Die Querungen mit Schülerlotsen sind dafür meiner Meinung nach ein gutes Indiz. Einen ganzen Straßenzug als "hochfrequentierten Schulweg" zu bezeichnen, nur weil im Umfeld der Straße Schülerinnen und Schüler wohnen, die auch über ruhigere Nebenstraßen zur Schule kommen könnten, erscheint mir nach wie vor nur vorgeschoben, um flächendeckend Tempo 30 in Starnberg zu erreichen.)
TOP 4 Herstellung einer gesichteren Wegeverbindung Oberbrunner Straße Höhe Taubenhüll
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Anwohner und Anlieger des Weilers Taubenhüll, welche die Bushaltestelle "Taubenhüll" in Fahrtrichtung Starnberg und die Haltestelle in Hanfeld nutzen wollen, müssen bisher die Hanfelder Straße im Bereich von Tempo 70 ohne weitere Sicherung überqueren und entlang der Hanfelder Straße bis zum Anschluss nach Hanfeld im unbefestigten Seitenstreifen (Wiese/Acker) laufen.
Im Vorlauf der Sitzung wurde mit der Polizeiinspektion Starnberg abgestimmt, dass eine Änderung der Beschilderung in diesem Bereich unzulässig ist.
Die Möglichkeit der Anordnung eines Gefahrzeichens "Fußgänger" scheidet aus: Grundsätzlich gilt zwar immer der Vorrang der Anordnung von Gefahrzeichen vor der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Um auf querende Fußgänger im Bereich der Bushaltestelle aufmerksam zu machen, wäre somit das Gefahrzeichen "Fußgänger" das Mittel der Wahl. Aufgrund der Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist die Aufstellung des Verkehrszeichens allerdings unzulässig. Gemäß der Verwaltungsvorschrift gilt, dass das Zeichen nur dort angeordnet werden darf, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist. Zwar erfolgen an dieser Stelle Querungen durch Fußgänger außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen, allerdings ist es für den Fahrzeugverkehr frühzeitig erkennbar, dass die Fahrbahn an dieser Stelle von Fußgängern üblicherweise gequert wird, da dort eine Bushaltestelle besteht. Die Haltestellenbeschilderung ist auch aus beiden Fahrtrichtungen frühzeitig einsehbar.
Da der Vorrang der Aufstellung eines Gefahrzeichens somit ausscheidet, wurde ebenso die Möglichkeit der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50 überprüft. Für die Anordnung ist eine zwingende Notwendigkeit als Begründung notwendig: Dafür müssen aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig außerorts gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden. Nach Auskunft der Polizeiinspektion Starnberg liegen dort allerdings weder Unfälle vor noch sind gefährliche Verkehrssituationen bekannt.
Daher kann eine kurzfristige Verbesserung per Beschilderung nicht erreicht werden, da die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Kurzfristig wurde bereits bis spätestens Ende Mai eine Beleuchtung der Bushaltestelle eingerichtet. Dadurch wird die Sicherheit bei der Querung der Fahrbahn bei Nacht und bei Dämmerung verbessert. Die Einrichtung der Beleuchtung stellt nach Ansicht der Verwaltung aber keine ausreichende Verbesserung der Situation dar. Weil die Aufstellung von Beschilderung gemäß obenstehenden Ausführungen nicht zulässig ist, sollen bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass eine Mittelinsel als Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle eingerichtet wird. Dadurch muss auch die Fahrbahn teilweise verbreitert werden.
Durch die Mittelinsel wird neben der verbesserten Sicherheit beim Queren der Fahrbahn ebenso erreicht, dass die Fahrbahn leicht verschwenkt werden kann, was ebenso zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen kann. Die Mittelinsel soll mit der vorgeschriebenen Markierung, Beschilderung und Beleuchtung eingerichtet werden. Ebenso wird ein Überholverbot im Bereich der Mittelinsel eingerichtet.
Eine Mittelinsel, die auch von Radfahrern genutzt wird, sollte mindestens 2,50 m in der Breite aufweisen. Daher ist eine Verschwenkung der Straße, bzw. ein Neubau der asphaltierten Fläche um diese Breite auf einer Länge von ca. 50 m anzustreben sowie eine entsprechende Verschiebung der bestehenden Bushaltestelle. Als Beleuchtung bietet sich hier die Aufstellung einer autarken Solarleuchte an. Die Kosten zur Herstellung von Querungshilfe, Straßenverbreiterung und Beleuchtung werden auf ca. 30.000 € brutto geschätzt. Grunderwerb ist hier nicht erforderlich.
Zusätzlich wird als zweite Maßnahme vorgeschlagen, dass ein straßenbegleitender Weg zwischen Haltestelle und dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg nach Hanfeld hergestellt werden soll. Die Maßnahme erscheint der Verwaltung als sinnvoll, da ein Lückenschluss zwischen dem bestehenden Geh- und Radweg und Taubenhüll erreicht wird. Der Weg soll als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von mind. 2,50 m ausgeführt werden.
An Grunderwerb ist hier ein ca. 3,0 m breiter landwirtschaftlich genutzter Streifen entlang der Oberbrunner Straße auf einer Länge von ca. 120 m anzustreben. Die Herstellung des Weges würde als wassergebundene Decke mit Mineralgemisch ausgeführt. Die Kosten für Grunderwerb und Wegebau werden auf ca. 10.000 € brutto geschätzt. Eine Beleuchtung des Weges ist aus Sicht der Verwaltung hier nicht nötig und nicht berücksichtigt.
Im Zuge der Einrichtung einer Mittelinsel soll wiederum eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 für den Bereich in Abstimmung mit den Fachstellen geprüft werden. Gerade wenn Fußgänger auf der Mittelinsel warten, können vorbeifahrende Fahrzeuge mit Tempo 70 (+) das Sicherheitsgefühl negativ beeinflussen bzw. zu einer Gefährdung führen. Gefahrzeichen, die vorrangig (vor Geschwindigkeitsbeschränkungen) anzuordnen wären, sind auch nicht zulässig, wie bereits oben ausgeführt. Nach der VwV StVO kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem bestimmten Streckenabschnitt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft wegen einer besonderen Gefährdung von Fußgängern reduziert werden; die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf in diesem Bereich in der Regel 70 km/h nicht übersteigen. Das heißt, dass auch Geschwindigkeitsbeschränkungen mit weniger als 70 km/h rechtlich möglich wären. Diese müssten allerdings gesondert begründet werden. Solange keine Vermutung häufiger Verkehrsgefährdungen vorliegt, liegt allerdings keine Begründung vor. Hierzu ist die Einschätzung der Polizeiinspektion Starnberg erforderlich, sollte ein positiver Beschluss bezüglich der Einrichtung einer Mittelinsel getroffen werden.
Im Zuge der Einrichtung der Mittelinsel und des Geh- und Radwegs wird ebenfalls das Landratsamt Starnberg beteiligt, um den Lückenschluss im Alltagroutennetzes darzustellen.
Wenn ein positiver Beschluss gefasst werden kann, wird die Maßnahme im Haushalt bzw. in der Projektliste für 2026 eingeplant.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Mit der Mittelinsel kann er mitgehen. Die Häufigkeit der Nutzung eines Extra-Fussweges als etwas kürzere Alternative nach Hanfeld erscheint ihm zu teuer. Sollten beide Punkte abgestimmt werden, bittet er um eine getrennte Abstimmung.
Herr Mignoli (BLS): Er geht mit beiden Maßnahmen mit. Bei der Beleuchtung ist zum aktuellen Stand vielleicht nachzubessern.
Herr Zirngibl (CSU): Er stimmt zu, ist aber von der Sicherheit der Mittelinseln nicht ganz überzeugt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er berichtet von einem Erlebnis als Radfahrer dort.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführung und die finanziellen Mittel für
eine Mittelinsel auf Höhe der Bushaltestelle "Taubenhüll" zur Verbesserung der Sicherheit bei der Überquerung der Fahrbahn sowie
angenommen: einstimmig
einen straßenbegleitenden Weg zwischen der Haltestelle "Taubenhüll" und dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg nach Hanfeld
angenommen: 9:2
für das Haushaltsjahr 2026 einzuplanen. Die genaue Ausführungsplanung ist dem Ausschuss unter Darstellung der Kosten wiedervorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Öffnung der Einbahnstraße Lindenweg für den Radverkehr in Gegenrichtung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung der Stadt Starnberg am 24.09.2024 wurde der Antrag gestellt, dass eine sichere Fahrradverbindung zwischen Jahnstraße und Bahnhof See eingerichtet werden soll. Der Antrag wurde in der Bürgerversammlung am 06.05.2025 erneut gestellt. Der Antrag wurde ursprünglich in der Stadtratssitzung am 09.12.2024 vorgelegt. Dabei wurde beschlossen, dass die Angelegenheit dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zur vertieften Beratung vorgelegt werden soll. Entsprechend wurde der Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 13.02.2025 vorgelegt. Während die Einrichtung eines beidseitigen Fahrradschutzstreifens in der Possenhofener Straße abgelehnt wurde, wurde die Öffnung der Einbahnstraße Lindenweg nochmals vertagt, um die Parkplatzsituation zu überprüfen. Gemäß ursprünglicher Vorlage hätten ca. 15 Stellplätze entfallen müssen, um die Öffnung für den Fahrradverkehr zu erreichen. Die Zustimmung der Fachstellen (Landratsamt Starnberg wegen Nahtstellenregelung und Polizeiinspektion Starnberg) lag auch nur unter dieser Voraussetzung vor.
Im Nachgang der Sitzung wurde vor Ort eine Kompromisslösung zwischen den Fachstellen abgestimmt, sodass eine Öffnung der Einbahnstraße Lindenweg ohne den Entfall von Stellplätzen für den Radfahrer in Gegenrichtung erfolgen kann.
Zum beigefügten Verkehrszeichenplan werden folgende Punkte ergänzend ausgeführt:
Damit eine Fahrbahnrestbreite von mind. 3,75 m verbleibt, soll auf der südlichen Fahrbahnseite, auf der im Bestand geparkt wird, eine Fahrbahnbegrenzungslinie (Zeichen Nr. 295 StVO) auf voller Länge angeordnet werden. Fahrzeuge können somit nur mehr dort parken, wenn der Seitenstreifen zwischen Linie und Grundstücksgrenze ausreichend Platz bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begrenzungslinie auf Höhe der Asphaltkante liegt und dass somit auf dem dahinterliegenden Grünstreifen nur schmälere Fahrzeuge parken können. Die Verkehrsüberwachung wird mit der verstärkten Kontrolle beauftragt.
Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite soll keine Fahrradschutzstreifen angeordnet werden, da dieser regelmäßig überfahren werden würde. Stattdessen sollen Fahrradpiktogramme markiert werden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird aufgrund der Nahtstellenregelung über das Landratsamt ergehen.
Gleichzeitig soll die Situation an der Einmündung Lindenweg/Dinardstraße fahrradfreundlicher gestaltet werden, sodass der Radfahrer auch geradeaus den Lindenweg Richtung Possenhofener Straße weiterhin befahren kann. Das Ergebnis wird im beigefügten Verkehrszeichenplan dargestellt. Dazu soll an der Einmündung des Lindenwegs zur Dinardstraße das Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" entfernt werden. Somit kann der Radfahrer auch geradeaus den Lindenweg Richtung Possenhofener Straße befahren. Damit der Radfahrer dennoch nicht links abbiegt und somit entgegen der Einbahnstraße Dinardstraße fährt, sollen hier zwei Zeichen "Einfahrt verboten" angeordnet werden.
Die Dabette:
Herr Zirngibl (CSU): Es soll keinen Fahrradschutzstreifen geben? Es ist für Kinder zu steil. Die fahren dann vielleicht nicht gerade hoch. Erhöht sich nicht dann die Gefahr?
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der Breite der verbleibenden Stellplätze.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er freut sich, dass die Einwände aus der letzten Sitzung angenommen wurden und jetzt nicht prinzipuell auf allle Stellplätze verzichtet werden braucht. Gerne hätte er auch gleich die Richtung der Einbahnstraße gedreht, kann die Argumente für das Beibehalkten der Richtung gut nachvollziehen. Seines Wissens gibt es dort gar keine offiziellen Stellplätze, deren Breite garantiert zu werden hat.
Herr Landwehr (WPS): Wir legalisieren damit die gelebte Praxis. Alles hilft den Fahrradfahrern. Wir reden über alle Radfahrer, nicht nur über Kinder.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbahnstraße Lindenweg in der Gegenrichtung für den Fahrradverkehr zu öffnen. Damit eine ausreichende Fahrbahnbreite im Begegnungsfall zwischen Kfz und Fahrradfahrer gewährleistet wird, wird eine Fahrbahnbegrenzungslinie bei einer Breite von 3,75 m markiert. Zudem wird auf den Fahrradverkehr mit Piktogrammen aufmerksam gemacht.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag der CSU-Fraktion; Einrichtung eines Pendelbussystems
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde ein Antrag am 07.05. bzw. eine Ergänzung am 08.05. zur Einrichtung eines Pendelbusverkehrs zwischen Bahnhof See und Bahnhof Nord gestellt.
Der Antrag zielt darauf ab, dass große Busse nicht mehr am Bahnhof See halten und somit ein Großteil des Busverkehrs aus der Innenstadt herausgehalten wird bzw. das mehrreihige Halten am Bahnhof See verhindert wird. Der Pendelbus soll möglichst im 10-Minuten-Takt fahren.
Aufgrund des Antrags wurde die ÖPNV-Stelle im Landratsamt im Verfahren beteiligt. Eine neue Pendelbuslinie (907) kann grundsätzlich im Rahmen des Fahrplanwechsels 2028 an den Start gehen.
Dies hat den Hintergrund, dass die Linie im Bündel mit den Stadtbuslinien ausgeschrieben werden soll.
Die Ausschreibung für dieses Bündel würde im Jahr 2027 erfolgen, während die Vorabbekanntmachung im Herbst 2026 vonstattengehen muss. Die Planung für die Pendelbuslinie müsste somit zwischen Landratsamt und Stadtverwaltung im Frühjahr 2026 abgestimmt werden.
Der Vorteil eines Pendelbusses wäre die bereits im Antrag beschriebene Entlastung der Innenstadt von (großen) Bussen. Zumindest zu Schulzeiten kommt es derzeit aufgrund der Schülerverstärkerfahrten vor, dass Busse dort in Zweierreihen stehen. Durch die Einführung einer Pendelbuslinie könnten fast alle anderen Buslinien am Bahnhof Nord enden. Einzige Ausnahme bilden hierbei die Expressbuslinien X900 und X970, solange der Regionalzug am Bahnhof See hält. Dies ist eine Fördervorgabe der Regierung von Oberbayern. D.h. für die Expressbuslinien, welche im 20-Minutentakt fahren, verbleibt der Halt am Bahnhof See in diesem Fall.
Der Nachteil sind die erhöhten Kosten durch den Einsatz eines weiteren Fahrzeugs, die ggf. auch durch die Stadt getragen werden müssten. Von Seiten des Landratsamtes und des MVV wurde bereits eine Kalkulation für die Pendelbuslinie vorgenommen. Im Grundsatz entstehen durch die Änderung zwar weniger Nutzwagenkilometer, wodurch sich zwar eine Kostenersparnis auf den städtischen Linien ergibt. Allerdings bleibt die Anzahl der Fahrzeuge und die Fahrpersonalkapazitäten auf den bestehenden Linien gleich und es entstehen Kosten durch den Einsatz von mindestens einem zusätzlichen Fahrzeug der Pendelbuslinie. Die Ersparnis durch die geringeren Nutzwagenkilometer auf den bestehenden Linien reicht bei weitem nicht aus, um eine Gegenfinanzierung der Pendelbuslinie 907 zu erreichen.
Erst im Rahmen der Planung kann geklärt werden, welcher Kostenanteil dabei von der Stadt getragen werden muss. Der Antrag könnte auch als Sonderwunsch der Stadt ausgelegt werden, der in der Grundversorgung des Landratsamtes nicht vorgesehen ist, insbesondere aufgrund der derzeitigen Haltesituation am Bahnhof Nord. Ein weiterer Nachteil ist, dass aufgrund der hohen Fahrgastzahlen gerade für Passagiere mit mehr Platzbedarf (z.B. Rollstuhlfahrer) Kapazitätsengpässe entstehen können. Dies hängt aber auch von der Taktung des Pendelbusses ab.
Von Seiten des Landratsamtes wurde zudem explizit darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung der Pendelbuslinie an die Bedingung gekoppelt ist, dass am Bahnhof Nord mehr Kapazitäten für das Halten bzw. die Abstellung von Bussen geschaffen wird.
Im Rahmen der bevorstehenden Neuausschreibung der Stadtbuslinien wurden von Seiten des Landratsamtes und des MVV fünf verschiedene Varianten erarbeitet, um vorab die Kosten kalkulieren zu können. Da es sich um eine gesammelte Ausschreibung handelt, wurden die Kosten der Stadtbuslinien mitberechnet. Die Stadtbuslinien 901, 902, 903 und 905 sind in diesem Fall ohne die Fahrt zum Seebahnhof berechnet worden, da sie aufgrund des Pendelbusses am Bahnhof Nord enden können. Ansonsten ist die Taktung wie im Bestand.
Im Bestand entstehen derzeit Gesamtkosten von ca. 1.828.133,26 € pro Jahr für 8 Fahrzeuge der Stadtbuslinien; diese werden nach der aktuellen Kostensteigerungsprognose bis 2028/2029 auf ca. 2.000.000,00 € pro Jahr ansteigen. Das heißt, würden die Stadtbuslinien für 2028 wie derzeit erneut ausgeschrieben werden, lägen die Kosten insgesamt bei 2.000.000,00 €.
Im Nachgang werden die Kosten für mehrere Varianten mit der neuen Pendelbuslinie 907 aufgeführt. Die Varianten unterscheiden sich je nachdem, ob ein Dieselfahrzeug oder ein Elektrofahrzeug eingesetzt wird bzw. ob im 10-Minuten-Takt oder im 20-Minuten-Takt gefahren wird. Bei der Taktung ist zu unterscheiden, dass beim 20-Minuten-Takt ein Fahrzeug auf der Linie 907 eingesetzt werden muss und beim 10-Minuten-Takt 2 Fahrzeuge.
1. Nutzwagenkilometer und Kosten mit der Linie 907 im 20 Minutentakt als Dieselfahrzeug:
2.700.000,00 € bis 3.040.000,00 €
2. Nutzwagenkilometer und Kosten mit der Linie 907 im 20 Minutentakt als Elektrofahrzeug
2.750.000,00 € bis 3.090.000,00 €
Zusätzlich kommen bei der Variante mit Elektrofahrzeug noch folgernde Kosten hinzu: Kosten für Streckenladung (Ladestationen) ca. 230.000 €/gesamt (Abschreibung auf 10 Jahre; jährlich ca. 23.000 €) + Kosten für Projektsteuerer (Ladeinfrastruktur) einmalig ca. 50.000 €
3. Nutzwagenkilometer und Kosten mit der Linie 907 im 10 Minutentakt als Dieselfahrzeug:
2.980.000,00 € bis 3.350.000,00 €
4. Nutzwagenkilometer und Kosten mit der Linie 907 im 10 Minutentakt als Elektrofahrzeug:
3.080.000,00 € bis 3.460.000,00 €
Zusätzlich kommen bei der Variante mit Elektrofahrzeug noch folgernde Kosten hinzu: Kosten für Streckenladung (Ladestationen) ca. 230.000 €/gesamt (Abschreibung auf 10 Jahre; jährlich ca. 23.000 €) + Kosten für Projektsteuerer (Ladeinfrastruktur) einmalig ca. 50.000 €
Im Vergleich zum Bestand ergeben sich somit mindestens 700.000 € an Mehrkosten (20 min-Takt und Dieselfahrzeug) im Vergleich zum Bestand, wobei die Kostenregelung mit dem Landratsamt noch genau abgestimmt werden muss.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Solange noch der Regionalzughalt am See verbleibt, bittet er darum, den Begriff "Pendelbus" vielleicht etwas großzüger auszulegen, sofern der Pendelbus schneller kommt als die Verlegung des Regionalzughalts.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist begeistert. Wenn Starnberg Nord als Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden soll, brauchen wir auch einen verbesserten Busbahnhof.
Herr Mignoli (BLS): Er geht grundsätzlich auch mit. Bei den Kosten ist er skeptisch.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ein Pendelbus wird nicht so viel mehr kosten. Der Busbahnhof wird schon Geld kosten. (Anm. d. Verf.: Sind nicht die (Mehr)kosten oben in der Beschlussvorlage aufgeführt?)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Ist eine Bedarfsanalyse sinnvoll? Müssen die Busse so groß sein? (Anm. d. Verf.: Dass diese Frage erneut von einer Stadträtin gestellt wurde, ist für mich unverständlich, denn dieses Thema ist schon mehrfach in verschiedenen Sitzungen angesprochen und ausführlich erläutert worden.)
Frau Kammerl: Eine Bedarfsanalyse macht das Landratsamt in jedem Fall.
Herr Dr. Hauser (SPD): Es besteht Einigkeit, den Busverkehr zu stärken und in Starnberg Nord zu bündeln. Er möchte den Pendelbus in ein Gesamtkonzept integriert sehen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt im Frühjahr 2026 die Pendelbuslinie 907 für die Neuausschreibung zum Fahrplanwechsel 2028 abzustimmen, wobei insbesondere die Kostentragung zu prüfen ist. Anschließend ist die Angelegenheit Mitte 2026 wieder vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Förderung von Radverkehrsmaßnahmen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Aufgrund des Aufgabenspektrums und der personellen Engpässe seit Anfang 2020 im Ordnungsamt hat sich ein Bearbeitungsrückstand allgemein bei Verkehrsthemen und insbesondere bei Radverkehrsprojekten ergeben.
...
Nachfolgend werden die Maßnahmen aus der Auflistung aufgeführt, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden. Die Übersicht in der Anlage wurde entsprechend angepasst:
Tempo 30-Zone Riedeselstraße: Die bestehende Tempo 30-Zone im Bereich der umgebenden Straßen der Riedeselstraße wurde entsprechend auf die Riedeselstraße erweitert.
Piktogramme Seepromenade: An der Seepromenade werden bis Ende Juli zwei Piktogramme im für Radfahrer freigegebenen Bereich zwischen Undosa und Museumsunterführung angebracht, die auf die besondere Rücksichtnahme im Bereich der Seepromenade hinweisen.
...
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er findet, dass in den Fahrradzonen (z. B. auf der Von-der-Tann-Straße) auch im Straßenverlauf Piktogramme zur Erinnerung hingehören und bittet die Stadt, doch nicht so sparsam zu sein. Es muss auch nicht so üppig wie an der Seepromenade sein.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es fehlt ihm die Aufbesserung der vorhandenen Fahrradstreifen.
Frau Kammerl: Die sollen bis Ende Juli neu aufgemalt werden. Die Firma ist schon länger damit beauftragt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Liste wird weiterhin mit Berücksichting aller Markierungsarbeiten halbjährlich vorgelegt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Haltverbot Mittelinsel Söckinger Straße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung in Starnberg am 06.05.2025 wurde ein Antrag gestellt, wonach die Parksituation vor der Mittelinsel in der Söckinger Straße Höhe Josef-Fischhaber-Straße überprüft werden soll. Gemäß Antrag parken vermehrt Fahrzeuge vor der Mittelinsel in Fahrtrichtung Söcking in immer kürzeren Abständen zu Querungsstelle. Dies führt zu einer Einschränkung der Sichtbeziehungen auf wartende und querende Fußgänger im Bereich der Mittelinsel.
Zur Verbesserung der Situation bzw. zur Ausweitung des Haltverbots wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen entweder die bei Mittelinseln übliche Fahrbahnbegrenzungslinie auf wenige Meter zu erweitern oder ein absolutes Haltverbot anzuordnen, wodurch die Sichtbeziehungen gewährleistet werden können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sichtbeziehungen auf die Mittelinsel an der Söckinger Straße Höhe Josef-Fischhaber-Straße durch die Erweiterung des Haltverbotsbereichs zu gewährleisten.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Zuschussprogramm Baumpflege der Stadt Starnberg; Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungsmaßnahmen an schützenswerten Bäumen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung vom 26.11.2015 beschloss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungsmaßnahmen an erhaltenswerten privaten Bäumen. Die Richtlinie trat zum 01.01.2017 in Kraft und galt für 5 Jahre.
Aufgrund der Haushaltsengpässe wurde dem Stadtrat am 27.03.2023 der Sachverhalt erneut vorgelegt und darüber entschieden, ob die Fördermaßnahme eingestellt werden soll. Der Stadtrat beschloss, dass die Fördermaßnahme zunächst beibehalten werden soll und das für den Haushalt 2023 10.000,00 € eingestellt werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Fördermaßnahme fortlaufend mit 10.000,00 € im Haushalt angesetzt, sowie auch ausgeschöpft. Die Nachfrage nach dieser Fördermaßnahme ist sehr groß.
Diese Förderrichtlinie wurde eingeführt, um die Bürger bei einer kostenintensiven Pflege von alten Bäumen zu unterstützen, um den Erhalt dieser Bäume zu erleichtern.
Nach Genehmigung des Antrages werden innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren maximal 1.000 € Baumpflegekosten pro Baum (maximal 4 Bäume pro Grundstück) übernommen.
...
Durch das Förderprogramm wurden Maßnahmen an verschiedenen Altenbäumen (Eiche, Rotbuche, Winterlinde und viele mehr) durchgeführt, wodurch die Vitalität und Lebenserwartung der Bäume deutlich verbessert werden konnte. Es wurden im Zeitraum von 2016-2025 insgesamt 105 Anträge eingereicht und 214 Bäume gefördert.
Der Verwaltungsaufwand betrug 5 Stunden pro Antrag.
Bei einigen Anträgen beliefen sich die Kosten der Pflege für vier Bäumen auf bis zu 15.000 Euro. Ein Wegfall der Unterstützung würde voraussichtlich dazu führen, dass einzelne Grundstückseigentümer sich aufgrund der finanziellen Belastung dazu entscheiden, die Bäume entfernen zu lassen.
Das Programm trug essentiell dazu bei, ökologisch wertvolle und ortsbildprägende Bäume auf Privatgrundstücken fachgerecht zu pflegen und zu erhalten. Da sich mittlerweile immer mehr Eigentümer auf die Unterstützung durch das Förderprogramm verlassen, wird sich der Wegfall dieser unweigerlich auf das Stadtbild auswirken.
Um auch weiterhin sicherzustellen, dass wichtige Baumriesen dem Stadtbild erhalten bleiben, besteht die Möglichkeit, die förderfähige Baumgröße von bisher 150 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) auf 220 cm zu erhöhen. Diese Entscheidung führt dazu, dass weniger Anträge eingehen, der Bürger jedoch das Gefühl behält, dass er mit der Baumpflege auch zukünftig unterstützt wird und dafür sorgen wird, dass vor allem ältere Baumriesen dem Stadtbild erhalten bleiben.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Punkt 6 ist bitte zu verallgemeinern oder den aktuellen Gegegebenheiten anzupassen.
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach den städtischen Bäumen. Da wurde eine alte Eiche gefällt.
Frau n. n.: Es gibt vor jeder Fällung ein Gutachten.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem 5-stündigen Zeitaufwand. Der ist ihm zu hoch.
Frau n. n.: Es ist der Aufwand aller beteiligten Personen. Sie beschreibt detailliert den Weg eines jeden Antrags.
Herr Fiedler (UWG): In Gauting ist ein Baum drei Wochen nach einer Prüfung umgefallen. Alles kann man nicht immer feststellen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den bisher angefallenen Kosten. Das war für Bäume mit einem Umfang ab 1,5 Meter. Das soll jetzt vergrößert werden? Sie möchte den Umfang so lassen. Wie viel Anträge können dieses Jahr nicht mehr behandeln?
Frau n. n.: Es sind dieses Jahr im ca. 5, da das Budget aufgebraucht ist. (Anm. d. Verf.: Das habe ich so mitgenommen.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Er findet die Vergrößerung des Baumumfangs in Ordnung, damit sich die Förderung auf die wirklichen Schwergewichte in Starnberg beschränkt.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschließt, dass die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungsmaßnahmen an erhaltenswerten privaten Bäumen wird zum 01.10.2025 wieder eingeführt. Pro erhaltenswerten Baum werden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren max. 1.000 € Baumpflegekosten übernommen.
2. Das Programm wird mit folgendem Wortlaut beschlossen:
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungsmaßnahmen an erhaltenswerten privaten Bäumen vom 01.01.2016 in der überarbeiteten Fassung vom 01.10.2025
Die Stadt Starnberg wir zum Zwecke des Erhalts von ökologisch wertvollen und/oder ortsbildprägenden Bäumen auf Privatgrundstücken die Baumeigentümerinnen und –Eigentümer bei der Pflege und der Unterhaltung unterstützen.
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die von anerkannten qualifizierten Baumpflegern durchgeführten Pflegemaßnahmen entsprechend der ZTV-Baumpflege und die fachliche Begutachtung von diesen Bäumen ab einem Stammumfang von 220 cm (gemessen in 1 m Höhe) mit den Zielen,
• das natürliche Erscheinungsbild eines Baumes zu erhalten oder wiederherzustellen,
• die Bruch- bzw. Standsicherheit eines Baumes zu gewährleisten, herzustellen oder wiederherzustellen,
• eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gefahrenmomente zu beseitigen.
Im Konkreten umfasst dies folgende Maßnahmen:
• Kronensicherungen aller Art,
• Kronenpflege-, Kronenreduzierungs- und Kronensicherungsschnitte sowie
• Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich.
Nicht gefördert werden dagegen im Rahmen der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht vorzunehmende Maßnahmen wie Baumkontrollen, Totholzentfernungen und Lichtraumprofilschnitte.
Ebenfalls nicht förderfähig ist die Entsorgung von Schnittgut.
Als anerkannte Baumpflegerin oder anerkannter Baumpfleger gelten insbesondere Personen, die einen der nachfolgend aufgeführten Titel tragen:
• Geprüfte/r Fachagrarwirt/in in der Baumpflege und Baumsanierung (GFB)
• European Treetechnican (ETT)
• European Treeworker (ETW)
• Bachelor der Arboristik
2. Art und Höhe der Förderung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Starnberg nach Maßgabe dieser Richtlinie einen Zuschuss zu den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die unter 1. genannten baumpflegerischen und baumerhaltenden Maßnahmen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 1.000 € innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Pro Grundstück werden maximal 4 Bäume gefördert. Wird ein Hausgarten etc. aus mehreren Flurstücken gebildet, so gilt derjenige Bereich als ein Grundstück, der als solches wahrgenommen wird bzw. mit einer gemeinsamen Einfriedung umfasst ist.
3. Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim Stadtbauamt zu stellen. Eine Förderung von Maßnahmen ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller ohne Zustimmung der Stadt mit der Maßnahme beginnt. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Abweichend hiervon kann für die Beauftragung einer Leistung zur dringlichen Abwendung einer Gefahr eine Förderung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rückwirkend gewährt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) die Bezeichnung der Baumart,
b) eine Begründung,
c) eine Erläuterung der Maßnahme,
d) ein Kostenvoranschlag,
e) ein/e Lageplan/Skizze, in dem/der sowohl der Standort des betreffenden Baumes als auch ggf. die Standorte weiterer auf dem Grundstück stehender Bäume eingezeichnet sind.
Im Einzelfall können weitere Angaben und Unterlagen verlangt werden. Liegen zwingende Gründe im Sinne der Gefahrenabwehr vor, genügt zunächst ein mündlicher Antrag; die schriftliche Antragstellung ist umgehend nachzuholen.
4. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten.
5. Entscheidung über Zuschüsse
Der Entscheidung über die Zuschussgewährung geht eine Ortsbesichtigung voraus, bei der eine Beurteilung über die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der vorgesehenen Maßnahme erfolgt.
Die Stadt Starnberg kann eine fachliche Begutachtung der Bäume im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beauftragen, um deren Zustand und deren Entwicklung zu dokumentieren.
Die Zuschussgewährung kann unter Erteilung von Auflagen und Bedingungen erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage einer Schlussrechnung sowie einer vom beauftragten Baumpfleger unterschriebenen Bestätigung der Maßnahmendurchführung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
6. Ausnahmen
Über Ausnahmen von dieser Richtlinie entscheidet der Erste Bürgermeister.
7. Andere Rechtsvorschriften
Eventuell notwendige Genehmigungen nach anderen Vorschriften werden von dieser Richtlinie nicht berührt.
8. Datenschutz
Die Stadt Starnberg ist berechtigt, im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie personen-, betriebs- und grundstücksbezogene Daten wie Grundstücksbezeichnungen, Grundbuch- und Flurstückbezeichnungen, Eigentumsverhältnisse, dinglich Berechtigte, Anschriften von Eigentümerinnen und Eigentümern und dinglich Berechtigten zu verwenden und weiterzuverarbeiten. Die entsprechenden Daten können aus Liegenschafts- und Grundbüchern, Baugenehmigungsunterlagen, Katasterplänen und den Unterlagen des Steueramtes über die Erhebung von Grundsteuern erhoben werden.
9. Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.10.2025 in Kraft und gilt vorerst für 5 Jahre.
angenommen: 10:1
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Ein Mobilfunkmast von Vodafone am Klosterholzweg 9 wird um ein 5G-System ergänzt.
Herr Fiedler (UWG): Er berichtet von den schnellen Radfahrern auf dem Gehweg vorm Scholler, die viel zu schnell auf dem Fussweg gefahren sind. Zumeist fahren die Erwachsenen dort zu schnell, die Schüler fahren zumeist vernünftig. Da sollte man versuchen, eine bremsende Lösung zu finden. In Tutzing gibt es einen freundlichen Hinweis an die Radfahrer. Selbst wenn es ignoriert wird, ist zumindest eine Temporeduzierung erforderlich.
Herr Mignoli (BLS): Der Kulturausschuss ist abgesagt?
Frau Kammerl: Ja. Der Punkt ist in den Stadtrat verlegt.
(M)ein Fazit:
Interessant war, dass die Sitzungsleitung bei Anträgen von außen auf einmal eine mögliche Gegenfinanzierung eingefordert hat, für die "eigenen" Anträge bzw. Vorschläge diese aber nicht mitgeliefert hat. Da hat dann später wieder der Haupt- und Finanausschuss den "Schwarzen Peter", wenn dann z. B. heute genehmigte Maßnahmen aufgrund fehlender Mittel doch nicht umgesetzt werden.
Aufgefallen ist auch wieder, dass es Ausschussteilnehmer gibt, die stark den Eindruck erwecken, die Beschlussvorlagen vor der Sitzung nicht eine Sekunde gewürdigt zu haben. Anders kann ich mit so manche Nachfrage nicht erklären.
Und aufregen könnte ich mich schon über das "Schulwegdilemma". Viele Eltern fahren ja ihre Kinder am liebsten bis direkt vor die Schule, da der Schulweg aufgrund der vielen Autos als zu gefährlich eingeschätzt wird. Dass sie selbst ihren Teil zu dieser Ursache beitragen scheinen viele irgendwie auszublenden. Und da wird auch Tempo 30 nicht viel zu einer merklichen Veränderung beitragen. Dass es deshalb weniger Elterntaxis zur Schule geben wird, würde ich einmal für mich ausschließen (auch wenn mich das freuen würde.)
Ach ja, und für und gegen alle Veränderungen kann man immer ein "Worst-Case-Szenario" konstruieren und vorbringen, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit gegen 0 geht.










