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BVG-Urteil: Protestcamp von Corona-Gegnern bleibt verboten was originally published on schunck.info

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BVG-Urteil: Protestcamp von Corona-Gegnern bleibt verboten was originally published on schunck.info
Die #Maske der Zukunft!
Vorschlafen. #entenwerder #protestcamp #g20 #NOG20 #hamburg (hier: Elbpark Entenwerder)
G20 Protestcamp erst mal wieder erlaubt
G20 Protestcamp erst mal wieder erlaubt #g20hamburg #noG20
Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Veranstalter des geplanten Protestcamp gegen G20-Treffen wendet sich einstweilen erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung
Vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 soll im Stadtpark eine als Dauerkundgebung mit dem Tenor “Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen” angemeldete Veranstaltung stattfinden. Neben Wohnzelten wird es eine Bühne und verschiedene…
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Seit Mittwoch, dem 7. September, besetzten Geflüchtete den Sendlinger-Tor-Platz. Angefangen hat das Ganze mit einer Demo, die am Stachus begann und durch die Innenstadt bis zum Odeonsplatz zog. Diese Demonstration war sehr friedlich.
Seit Mittwoch, dem 7. September, besetzen Geflüchtete den Sendlinger-Tor-Platz. Angefangen hat das Ganze mit einer Demo, die am Stachus begann und durch die Innenstadt bis zum Odeonsplatz zog. ...
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Widerstand gegen Arbeitsmarktreform: Pariser Polizei räumt Protestcamp
Gegner der französischen Arbeitsmarktreform haben über Nacht auf dem Pariser Platz der Republik campiert. Auf Amateuraufnahmen, die über das Internet… euronews
einundfünfzig
Das Hickhack um das Protestcamp gegen den G7-Gipfel hat vorerst ein Ende.
Das Verwaltungsgericht München hat jetzt einer Klage der Gipfelgegner weitgehend stattgegeben. Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen darf zwar Auflagen verfügen, wurde aber verpflichtet, das Camp mit bis zu tausend Teilnehmern zu dulden.
(Björn Hengst - Gericht erlaubt G7-Protestcamp: Bayerische Blamage)
Nachdem die Aktivisten die Gerichte des Adressaten des Protests als Austragungsort der Auseinandersetzung akzeptiert haben, zeigt der Gewaltmonopolist auch ein Entgegenkommen. Und dann können ruckizucki aus Störenfrieden Demonstranten werden. Diese notwendige Verwandlung übersehend, erkennt Björn Hengst im zweiten Halbsatz immerhin noch doppelt richtig:
Die Behörden hätten gut daran getan, die Demonstranten nicht als Störenfriede einzuordnen, sondern als das, was sie sind: ein selbstverständliches Element in einer Demokratie.
(a.a.O.)
Denn beachtlich auch der Zweitsinn: Selbstverständlich, dass es Grund zum demonstrieren gibt. Interessante Sache, diese Demokratie.