Das Forschungsprojekt Letter, oder: Objekte, die lassen greift eine Frage auf, die beispielhaft in Rudolf Jherings Arbeiten, also 'im systematischsten aller Jahrhundert' (dem 19. Jahrhundert) auftaucht. Die Frage, was das Recht sei, ist darin mehr oder weniger leicht unformuliert zur Frage, woraus es bestehe. Die Perspektive, die Jhering in Bezug auf diese Frage in der kleinen Passage eines seiner Hauptwerke einnimmt, soll analytisch sein. Er zergliedert das Recht, um sie zu beantworten. In dieser Passage ist kleinste Einheit des Rechts nicht die Norm, die Regel, das Prinzip oder der Rechtssatz, obschon die im Vergleich zu Geschichten, Gesetzestafeln, Verträgen, Urkunden, Akten und Büchern schon klein, immer kürzer und oft nicht besonders weit reichend sind. Es geht aber noch kleiner. Nach Jhering führt die Zergliederung nicht einmal zum Begriff, sondern zu den Buchstaben. Jhering verortet das Element mit einem Bein im Recht, mit einem anderen Bein e in der Sprache, die er offensichtlich als Schrift versteht (sonst hätte er vielleicht davon gesprochen, dass das kleinste Element ein Laut, eine Linie oder ein Punkt sei). Die kleinste Einheit ist nicht die ganze Einheit. Sie markiert ein Element und eine Schicht, sie soll Baustein sein. Auf der Ebene der Buchstaben findet sich viel Konkurrenz und Rivalität, in unserem Alphabet sind es zum Beispiel mehr als zwanzig verschiedene Buchstaben, die Buchstabe sein wollen.
Die Passage, in der Buchstaben als kleinstes Element des Rechts auftauchen, also als dasjenige, aus dem dann alles weitere zusammengebaut ist, steht eventuell mit Jherings Biographie und einer (universitären) wissenschaftsthistorischen Entwicklung, eventuell auch mit dem, was Thomas Vesting ein 'Metaphernsystem' nennt, in Zusammenhang. In dieser Passage erklärt Jhering nämlich, warum er die Rechtswissenschaft und das Recht als Scheidekunst versteht. Wenn man großzügig ist, kann man die Vorstellung, dass Rechtswissenschaft und Recht Kunst seien, erstens auch so verstehen, dass sie als Technik verstanden werden , zweitens kann man dieses Verständnis auf römische Quellen und klassische römische Juristen (die wiederum ihren Anfang in Griechenland haben wollten) zurückführen.
Jhering verwendet freilich im 19. Jahrhundert einen besonderen, keinen überhistorischen oder universalhistorischen Kunstbegriff. Das ist der Begriff der Scheidekunst: das ist im 19. Jahrhundert ein anderer Begriff für Chemie (inbsesondere in Abgrenzung zur Allchemie). Der biographische Kontext kann seine kollegiale Beziehung oder Freundschaft zu Justus Liebig gewesen sein, diese Lesart hat Michael Stolleis vorgeschlagen. Damit kann die Chemie auch mit ihren modernen Verfahren, mit der 'Wahrheitsform' der Untersuchung, dem Experiment und mit den Einrichtungen des Labors als Konzept, als Vorbild oder aber als Metapher gedacht sein, so eine Lesart hat Hans Christian von Herrmann vorgeschlagen. Die Passage ist kurz, Jhering ist produktiv, bewegt und einfallsreich. Noch bevor er dazu kommt, diesen Punkt weiter zu entfalten, rücken weitere Ideen in seinen Blick, so geht es ein Leben lang weiter. Man sollte daraus nicht schließen, dass die Passage unwichtig sei. selbst wenn es sich um eine oberflächliche Randbemerkung handelt, dann ist diese Passage nicht anderes als alles das, was Recht erscheinen lässt, indem es Recht erfahren lässt. Tiefer als bis zur Form dringt man nicht vor.
Diese Stelle soll noch einmal aufgegriffen werden, noch einmal soll nach einer Geschichte und Theorie dessen gefragt werden, was rechtlich als kleinestes Element auftaucht. Was ein kleines Element sein soll, das ist weiter zu bestimmen - und auf das Verhältnis zwischen Buchstabe und Letter ist weiter einzugehen. Letter stellen wir nun begrifflich an die erste Stelle, auch wir einräumen, dass Buchstaben auch als Letter vorkommen.
Während des Aufenthaltes in Brasilien habe ich in Recife einen Kurs zur Geschichte und Theorie unbeständig-polaren Rechts gegeben und in Brasilia sowie Arraias zwei Vorträge zu dem Thema gehalten. Die übrige Beschäftigung lag darin, den Einleitungsartikel zu dem Forschungsprojekt über Letter weiter zu schreiben - und Protokoll zu führen, also meinen Apparat zu füttern.
An den Veranstaltungen sind oft die Fragen das Beste, am besten immer jenes Unverständnis, das einen am stärksten überrumpelt und in den Selbstverständlichkeiten erschüttert. Trage ich in Deutschland aus dem Forschungsprojekt über Aby Warburg vor, taucht oft eine Frage als erstes auf: Wie könne es denn sein, dass die Experten vom Staatsrechts noch nie so einen Blick auf römisches Recht und Staatengründung geworfen hätten? Die Frage kann ich nie beantworten, ich weiss ja nicht, was die Leute den lieben Tag machen und wie Experten ihre Arbeitszeit nutzen.. Weil Aby Warburgs Geschichte und Theorie zuerst ohne Worte erscheint (er legt zwei Tafeln vor), ist die zweite Frage: Ob ich mir das jetzt alles ausgedacht hätte oder ob Warburg das auch so gesehen hätte? Man kann das ärgerlich nennen, aber ist reizend.
Beide Frage hängen meines Erachtens an der Annahme, dass rechtliches Wissen mit schriftlich autorisierten Referenzen vorliegen muss, ansonsten geht man davon aus, dass jemand phantasiere, sich etwas ausdenke und das für Rechtswissenschaft nicht ausreiche. Davon kann kann man ausgehen Grundnorm? Da kann ja jeder kommen! Kelsen phantasiert auch, er denkt sich mit der Grundnorm auch was aus, keine Wissenschaft reicht aus. Die Forschung zu Aby Warburg soll nicht das Erstaunen, die Ungläubigkeit, den Zweifel und den Widerstand widerlegen - insoweit fliegt dieses Projekt wie Kants limitiert rein vernünftige Taube.
Ein Ziel ist mir aber wichtig, nämlich rechtstheoretische Perspektiven jenseits der Anbindung an das Allgemeine sowie an (ausdifferenzierte) Systeme, dafür aber in Anbindung an Details, Episoden und Unbeständigkeit anzubieten, u.a. schlicht aus der Annahme heraus, dass es in Bezug auf das Allgemeine und die Systematisierung ein ausreichendes Angebot gibt - und aus meinem besonderen Interesse heraus an dem, was u.a. Gunther Teubner in seinem Buch über die Autopoiesis des Rechts die Unbestimmtheit nennt. Die ist nämlich weder leer noch homogen. Für sie ziehe ich den Begriff der Unbeständigkeit vor. Sie ist im Detail, sie ist in den Falten, sie ist in den Zügen, sie ist in den Linien, sie ist in der Form. Letter sind ein Beispiel an dem man die Unbeständigkeit beobachten kann.
Die Fragen, die ich nach Vorträgen erhalte, die sind in Brasilien andere. Seltsamerweise (ich gewöhne mich daran) teile ich mit den Brasilianern mehr Selbstverständlichkeiten als mit meinen Kollegen im engeren Sinne, den deutschen Staatsrechtslehrern. Es kommt vereinzelt auch zu der Frage, was an einer Arbeit über die Lateranverträge, denn Rechtswissenschaft sei, wenn man selbst doch Experte für Staatsrecht sei, einem die Perspektive Warburgs aber fremd sei und man noch nie davon etwas gehört hätte. Auch hier kommen Leute mit Ausdifferenzierung und fragen, ob das, was Warburg mache, nicht eher Kunst als Wissenschaft oder Recht sei. Viel häufiger kommen die Leute aber nicht so grundsätzlich, sondern gleich mit Details an - man vergleicht Warburgs Vorstellung etwa mit Details der Konflikte, die sich im Gebiet der Xucuru an Flussufern entzünden. Ob Warburg eine Lösung für Konflikte parat halte, in denen Flussufer im Bestand des Begriffes für Eigentum keine Garantie finde?
Die Rechtstheorie, in der ich mich verorte, geht von der Rekursivität des Rechts und von der Rekursivität des Wissens aus. Kurz erklärt: Man macht das Recht aus dem, was man hat, um es zu haben. Ich verstehe das mit Cornelia Vismann als einen technischen, artifiziellen, kunstvollen Vorgang. In dem Band, den ich mit Markus Krajewski herausgegeben habe, haben wir einen kurzen Teaser von Vismann über ihr Projekt Referenz Rom aufgenommen. Ausgehend von diesem Text kann man die Technik, mit der Recht produziert oder reproduziert wird als Referenzieren beschreiben. Das ist ein rekursiver Vorgang, das heißt, dass er aus dem besteht, was er macht.
Rekursion wird mit Selbstreferenz assoziiert und als Vorgang beschrieben, der sich selbst enthalte. Die Formulierung ist nicht schlecht, denn sie ist witzig, sagt sie doch auch, dass der Vorgang für das Referenzieren zwar entscheidend sei, sich in Bezug auf Entscheidungen aber enthalten, also auch auf keine Seite schlagen würde, sondern neutral bliebe. Was am Recht Selbstreferenz ist und was daran Fremdreferenz ist, ist im Begriff der Rekursion auf eine Weise involviert, die man als fröhlich und unruhig verstehen kann (ich greife die beiden Begriffe aus einem der besten Kommentare zu Aby Warburg, aus Georges Didi-Hubermans Atlas, oder die unruhige fröhliche Wissenschaft auf). Noch einmal unterstelle ich, dass das Recht im im Detail besonders fragwürdig ist und die Würde dieser Frage in dem Vermögen steckt, Unruhe und Fröhlichkeit schätzen zu können.
Kants Taube fliegt unversichert und ohne Garantie - und den Begriff der Funktion will ich außer Acht lassen, von mir aus kann Kants Taube auch funktionslos fliegen. Von mir aus muss sie nicht für die Post oder den Frieden arbeiten. Bei dem Vogel kann es sich von mir aus auch um einen Kranich (mit schwebendem Schritt), einen Flamingo (Sweti nennt sie "fliegende Pommes") oder um ein Paar Papageien (sie fliegen nicht alleine) handeln. Von mir aus muss das, wovon Kant spricht, nicht einmal ein Vogel sein, von mir aus (einer Perspektive vergleichender Meteorologie) reicht es, wenn es sich um ein schwebendes Objekt handelt, an dem sich limitiert reine Vernunft händeln lässt.