Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die nachfolgenden Verwaltungs-regelungen getroffen. Sie gelten für die nachfolgenden Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.











