Auslandssalzburger:innen können am 23. April 2023 mitentscheiden | Landeskorrespondenz Salzburg 🇦🇹🇪🇺 Erstmals sind bei der kommenden Landtagswahl am 23. April auch Salzburgerinnen und Salzburger wahlberechtigt, die nicht länger als zehn Jahre im Ausland leben. Sie haben noch bis Freitag, 24. Februar, Zeit, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz zu stellen. ✅ Antrag einfach abschicken Die wichtigste Anlaufstelle für potentiell wahlberechtigte Auslandssalzburger ist jene Gemeinde im Bundesland, in der diese vor ihrem Umzug ihren Hauptwohnsitz hatten. „Einfach den unterschriebenen Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz und die Kopie von Reisepass oder Personalausweis per Post oder per E-Mail an die jeweilige Kommune schicken“, informiert Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft. ✅ "Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz" als PDF downloaden: https://www.salzburg.gv.at/salzburg_/Documents/Antrag_Waehlerevidenz.pdf Hier weiterlesen: ⤵️ https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=68099 #meinNeumarkt #miteinander #unserNeumarkt am #Wallersee 💚 (hier: Land Salzburg) https://www.instagram.com/p/Co4mMt8s6rs/?igshid=NGJjMDIxMWI=










