A.PAUL: Verrohrung der Wuhle in Vorbereitung der IGA Berlin 2017
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Naturfreundin, lieber Naturfreund,
im Rahmen der Vorbereitungen zur Internationalen Gartenausstellung (IGA Berlin 2017) wird am Nordufer des Wuhleteichs die (Alte) Wuhle, ein Nebenfluss der Spree, zumindest teilweise verrohrt. Dies geschieht in dem Bereich, wo der Brückenneubau, genannt „Wuhlesteg”, entstehen soll.
Die Verrohrungen von Fließgewässern bilden eines der größten Probleme, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU zu erreichen. ‚Rohre‘ sind heute praktisch nicht mehr genehmigungsfähig. Sie sind eine der größten ökologischen Störungen überhaupt. Sie sind einer Zerstörung der Gewässerstrukturen und Lebensräume gleichzusetzen und bilden zudem Hindernisse für die Wanderung vieler Gewässerorganismen.*
Im Gegensatz zu dieser Maßnahme steht die Antwort von Christian Gäbler, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, auf eine Anfrage von Dr. Turgut Altug Renaturierung der Wuhle: Trübe Aussichten für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen- Richtlinie? vom 26. August 2014 u.a.:
Die Maßnahmen der IGA wurden so konzipiert, dass eine Realisierung der WRRL-Maßnahmen im Anschluss möglich ist.
Außerdem
- werden im Rahmen zur Vorbereitung der IGA Berlin 2017 große Röhrichtflächen gerodet und die Nester brütender Vögel freigelegt.
- Der Große Sauerampfer, die Nahrungspflanze der FFH-Art Großer Feuerfalter, wird zertreten und damit die Fortpflanzung der europaweit den höchsten Schutz genießenden Art gefährdet, wenn nicht sogar unterbunden.
- Der „Wuhlesteg” ist ein Brückenbauwerk quer über das Wuhletal, der sensible Naturgebiete berührt, und ohne Planfeststellungsverfahren entstehen soll.
Aus meiner Sicht widersprechen solche Maßnahme u.a.
der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die verlangt, Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen**
den europäischen Vogelschutzrichtlinien***
den FFH-Richtlinien***
den Naturschutzgesetzen****
den Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren*****
Die Naturschutzverbände NABU, BUND und Grüne Liga habe ich um eine Stellungnahme zu dieser einzigartigen Zerstörung von Wasserqualität und Lebensraum gebeten und gefragt: Was gedenken Sie als Naturschutzorganisation gegen diese Barbarei zum Schaden der Natur zu unternehmen?
Weiß jemand, wie man solche makrabren Natur- und Landschaftszerstörungen und die Vernichtung eines Naherholungs- und Ausflugsgebietes stoppen kann?
Bitte weiterverbreiten, damit möglichst viele erfahren, was für ein Sommerevent geopfert wird!
Freundliche Grüße
Angelika Paul
* Quelle: Diplomarbeit zur Verrohrung von Fließgewässern bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie...: http://www.umweltstiftung.com/fileadmin/downloads/kraemer.pdf
** Gemeint ist damit, dass in allen Gewässern wieder möglichst naturnahe Strukturen und wenig Schadstoffe vorkommen sollen und deshalb auch wieder die typischen Tiere und Pflanzen dort leben können... Auch das ist besonders an der WRRL, dass eine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung von den zuständigen Stellen durchgeführt werden muss (Art. 14 WRRL). Quelle: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
*** Mehr Infos zu FFH- und Vogelschutzrichtlinie vom NABU NRW: https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/schutzgebiete/natura-2000/
**** s. auch Für den Erhalt der Biodiversität besteht dringender Handlungsbedarf: https://www.nabu.de/news/2014/03/16630.html
***** Erforderlichkeit der Planfeststellung: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/de/erforderlichkeit.shtml








