𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗪𝗼𝗿𝘁𝗺𝗮𝗿𝗸𝗲 In der Corona-Pandemie haben virtuelle Formate Hochkonjunktur. Viele Formate werden als „Webinar“ beworben. Wie wir jetzt erfahren haben, ist die Wortmarke „Webinar“ markenrechtlich geschützt. Der Begriff Webinar ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen worden, die von einer Wiesbadener Anwaltskanzlei vertreten wird. Es werden zwar noch nicht flächendeckend, aber doch bereits in einigen Fällen Abmahnungen dazu versendet. #wortmarke #webinar #abmahnung #dmpa https://www.instagram.com/p/CCIN8flqLjx/?igshid=130z2oa97n4pu