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Immer mehr Deutsche von Berufsunfähigkeit betroffen
Pfingstwochenende: Mit den alljährlichen Staus steigt auch die Unfallgefahr für Auto- und Motorradfahrer
Versicherungspflicht und Unklarheit auf Reisen: Hundehalter leiden unter föderaler Flickschusterei
Allen Bemühungen zum Trotz gibt es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelungen über die Haltung von gefährlichen Hunden / Obwohl in einigen Bundesländern kein Versicherungszwang besteht, rät das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 allen Hundehaltern zur Hundeversicherung
Hamburg / Wentorf, 24. April 2013 – Dem vierbeinigen Freund wird es egal sein, für den Hundehalter hingegen ist es ein bürokratisches Ärgernis: Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen gibt es in Deutschland immer noch keine einheitliche Regelung über die Haltung von Kampfhunden und über eine allgemeine Versicherungspflicht. „Während die Hundesteuer von den Kommunen erhoben wird, ändern sich die Richtlinien über Leinen- und Maulkorbzwang an jeder Bundeslandesgrenze. Zudem muss in einigen Bundesländern selbst für den kleinsten Pudel eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, während andere Bundesländer selbst bei übergroßen Doggen keine Versicherungspflicht vorschreiben“, gibt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz-, Versicherungs- und Energiepreisvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr, zu bedenken.
Kampfhunde-Verordnungen der Bundesländer: Die einen sagen so, die anderen so
Ein Thema, das immer erst dann Aufmerksamkeit erfährt, wenn etwas Furchtbares passiert ist: Die Einstufung von „gefährlichen Hunden“, also den sogenannten Kampfhunden, unterliegt noch immer den Ländern. Dabei gibt es weder eine einheitliche Rasseliste, noch gibt es einheitliche Regelungen über den Leinen- und Maulkorbzwang. Dass es noch keine gemeinsame Verordnung gibt, liegt auch an den wissenschaftlichen Studien, die bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der einzelnen Rassen zu teilweise konträren Ergebnissen kommen. Hundehalter, die mit potenziell gefährlichen Hunden Landesgrenzen – etwa von Niedersachsen nach Bremen – überschreiten, müssen also unterschiedliche Regelungen beachten. „Man hat das Gefühl, dass die Politik erst aktiv wird, wenn etwas Schreckliches passiert ist“, sagt Jan Schust.
Unterschiedliche Regelungen bei der Hundehaftpflichtversicherung beachten
Das föderale Chaos setzt sich bei der Hundehaftpflichtversicherung fort. Während in Berlin alle Hundehalter eine solche Versicherung abschließen müssen, ist der Abschluss den Bürgern des Saarlandes freigestellt. Viele Länder wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern schreiben eine Hundehaftpflichtversicherungspflicht nur für bestimmte Rassen vor.
Die Hundehaftpflichtversicherungen selbst arbeiten mit unterschiedlichen Risikokalkulationen, sodass die Kosten selbst bei gleichen Rassen erheblich abweichen. Um trotzdem günstige Policen zu ermitteln, sollten Hundehalter auf Vergleichsseiten im Internet wie www.tarifcheck24.com/hundeversicherung/vergleich/ die verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen unterschiedlicher Anbieter vergleichen.
„Selbst vollkommen harmlose Hunde können jederzeit einen teuren Autounfall verursachen. Schäden, auf die der Hundehalter ohne Hundehaftpflichtversicherung hängen bleibt. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur mehr als sinnvoll, man sollte sich auch fragen, warum der Gesetzgeber das nicht bundesweit einheitlich vorschreibt“, sagt Versicherungsexperte Jan Schust, der jedoch angesichts der Kleinstaaterei in Deutschland nicht wirklich mehr mit einer solchen Regelung rechnet.
Zinsflaute macht Sparern zu schaffen: Als Alternative Fonds und Riester-Fondssparpläne prüfen und vergleichen
Deutsche Sparer sind kaum noch in der Lage, wenigstens einen Inflationsausgleich zu erzielen / Das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 rät zu Aktienfonds und staatlich geförderten Riester-Fondssparplänen / Verwirrende Auswahl und große Unterschiede bei Sicherheit und Rendite machen Vergleich unverzichtbar
Hamburg / Wentorf, 17. April 2013 - Zwei Seiten einer Medaille: Während der Bund und andere große Schuldner sich über historisch niedrige Zinssätze freuen können, werden die geringen Zinserträge der privaten Sparer von der Inflation schlicht aufgefressen. Egal, ob Staatsanleihen von kreditwürdigen Staaten, Tagesgeld oder Festgeld, die Zinssätze bewegen sich fast durchgängig unter der gegenwärtigen Inflationsrate von gut zwei Prozent. „Im Endeffekt zahlt der deutsche Sparer die Zeche für die Eurokrise. Angesichts der Minimalerträge sprechen Beobachter bereits von einer schleichenden Entwertung der Bürger“, so Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Vergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
In den letzten Monaten machten insbesondere auch die lange als Alternative zur klassischen Geldanlage gehandelten Lebensversicherungen negative Schlagzeilen. Während der Garantiezins bereits Anfang 2012 auf magere 1,75 Prozent abgesenkt wurde, kündigten zuletzt auch namhafte Versicherer eine deutlich reduzierte Überschussbeteiligung an. Einen Ratgeber rund um die Lebensversicherungen finden Interessierte auf www.tarifcheck24.com/lebensversicherung/ratgeber/ im Internet. Wer höhere Renditen möchte, muss aber auch höhere Risiken eingehen. Das zeigt die Entwicklung an den Börsen.
Lichtblick 2012: Der Deutsche Aktienindex (DAX)
Gänzlich anders als bei den klassischen Sparern stellte sich im vergangen Jahr die Situation für die Anleger an der Börse dar. Der Deutsche Aktienindex (DAX) beendete das vergangene Jahr mit 7612,39 Zählern – ein stattliches Plus von 29,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die beiden Neueinsteiger im DAX, Continental und Lanxess, konnten sogar Zugewinne von 81,9 und 66,2 Prozent erzielen. „Bewusst nur auf einzelne Unternehmen zu setzen erhöht die potenzielle Gewinnmarge – aber auch das Verlustrisiko. Eine deutlich solidere Geldanlage sind Aktienfonds, bei denen das Risiko durch den Erwerb von verschieden Aktien nach dem Portfolio-Prinzip gestreut wird“, rät Finanzprofi Jan Schust. Um unter der Vielzahl der angebotenen Fonds den Investmentfonds zu finden, der in pụncto Risiko, Rendite und Sicherheit den individuellen Erwartungen entspricht, empfehlen sich Finanzvergleichsportale wie www.tarifcheck24.com/fonds/vergleich/ im Internet, auf denen Verbraucher mit nur wenigen Klicks die Angebote unterschiedlicher Anbieter vergleichen können.
Riester-Fondssparpläne dank staatlicher Förderung interessant
Eine weitere Alternative zu den renditearmen Geldanlagen wie Sparbüchern und Tagesgeldkonten stellen die staatlich geförderten Riester-Fondssparpläne dar. Dabei handelt es sich um zertifizierte Fondssparpläne, für die der Staat die gleichen Zulagen wie für die klassische Riester-Rente gewährt. Sparer können bei den Riester-Fondssparplänen zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen, bis hin zu speziellen Öko-Fonds für besonders umweltfreundliche Anleger. Einen guten Überblick über die verschiedenen Riester-Fonds bietet das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 unter www.tarifcheck24.com/riester-rente/fondssparplaene/ an.
„Aufgrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus übertreffen bereits die staatlichen Zulagen bei den Riester-Fonds in vielen Fällen den mageren Zinssatz von normalen Geldanlagen. Sparer, die noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten daher diese Anlageform mit in Betracht ziehen und kritisch prüfen, um der schleichenden Geldentwertung zu entkommen“, rät Jan Schust.
Versicherungen: Was beim Umzug zu beachten ist
Bei Kfz- und Hausratversicherungen besteht unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht nach dem Umzug // Das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 rät Mietern zum Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung
Hamburg / Wentorf, 5. April 2013 – Papierkram, den zwar niemand gerne macht, der aber so unerlässlich ist wie der obligatorische Gang zum Einwohnermeldeamt: Bei jedem Umzug müssen Mieter wie Eigenheimbesitzer ihren bestehenden Versicherungsschutz anpassen. „Sämtlichen Versicherungsgesellschaften und Banken müssen die neuen Adressdaten mitgeteilt werden. Bei den Hausrat- und Kfz-Versicherungen ändern sich bei einem Ortswechsel auch die Vertragsdetails. Eine Anpassung der Verträge ist daher erforderlich und kann bares Geld sparen, wenn man beispielsweise in eine andere, günstigere Regionalklasse bei der Autoversicherung wechselt“, rät Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
Nach dem Umzug das Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung prüfen
Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass die Hausratversicherung während der Umzugsphase für zwei Monate den Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung übernimmt. Der Wohnungswechsel sollte der Versicherungsgesellschaft daher schon im Vorfeld des Umzuges mitgeteilt werden, um von dieser Leistung zu profitieren. Außerdem muss der Versicherungsgesellschaft die Quadratmeterzahl der neuen Wohnung mitgeteilt werden, zudem empfiehlt es sich, die Deckungssumme den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wichtig: Liegt die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone, kann die Versicherungsgesellschaft die Prämien anpassen.
„Normalerweise ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die bestehende Hausratversicherung für die neue Wohnung zu übernehmen. Kommt es aber zu einer Prämienerhöhung infolge der veränderten Tarifzone, besteht ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Versicherungsprofi Jan Schust. Versicherungsnehmer haben in diesem Fall die Möglichkeit, über Vergleichsportale wie etwa www.tarifcheck24.com/hausratversicherung/vergleich/ eine individuell günstigere Hausratversicherung zu ermitteln und zu dieser zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht: Verträge der Kfz-Versicherung können ebenfalls betroffen sein
Ähnlich der Hausratversicherung zieht ein Umzug auch Änderungen in der Kfz-Versicherung nach sich. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherung mitzuteilen, wenn bisherige Rabatte, beispielsweise durch den Wegfall eines Garagenstellplatzes, entfallen.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn die Versicherungsprämien aufgrund der neuen Regionalklasse nach oben angepasst werden. In diesem Fall lohnt es sich, zunächst die Angebote der konkurrierenden Kfz-Versicherungen für den neuen Wohnort über Kfz-Versicherungsvergleiche wie auf www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/ in Erfahrung zu bringen, bevor der verteuerte Vertrag trotz Sonderkündigungsrecht fortgesetzt wird.
Mietrechtsschutzversicherung: Ärger mit dem neuen Vermieter vorbeugen
Die wenigsten Umzügler wissen im Voraus, mit was für einer Art von Vermieter sie es zu tun bekommen. Während sich viele Vermieter häufig kulant gegenüber ihren Mietern zeigen, drohen einige schwarze Schafe bei Streitereien über Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen schnell mit dem Gang vor ein Gericht, um den Mieter einzuschüchtern. Oder aber der Vermieter bleibt inaktiv bei dringenden Reparaturen und der Mieter möchte die Miete kürzen. Da sich Kosten eines Rechtsstreits aber schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können, geben viele Mieter lieber klein bei, als ihr Recht notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. In einer deutlich besseren Position befinden sich Mieter, die eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, da diese im Streitfall die anfallenden Gebühren für den Anwalt sowie die Gerichtskosten übernimmt. Was bei der Mietrechtsschutzversicherung zu beachten ist und viele weitere Informationen finden sich unter www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung/fuer-den-mieter/ im Internet. So stressig ein Umzug auch immer sein mag, so bleiben die privaten Finanzen bei der Beachtung dieser Versicherungstipps ganz entspannt.
Gut versichert und sorgenfrei in den Osterurlaub
Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Reisen in das europäische Ausland unverzichtbar // Das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 rät von „Sorglos-Paketen" der Airlines ab Hamburg / Wentorf, 21. März 2013 - Eine lästige Pflichtaufgabe, die Urlauber gerne auf die lange Bank schieben und schlimmstenfalls ganz vergessen: Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar, selbst bei einem Kurzurlaub in Nachbarländern. „Auch innerhalb der EU übernehmen die deutschen Krankenkassen nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Dabei gehen insbesondere die gesetzlichen Kassen sehr strikt vor. Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz muss der Patient beispielsweise die Kosten für den Krankenrücktransport aus eigener Tasche bezahlen", warnt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. Finanzielle Risiken nicht unterschätzen Viele Urlauber sind sich oft nicht bewusst, wie teuer medizinische Leistungen im Ausland werden können, die von dem Leistungskatalog der Krankenkassen nicht gedeckt sind. So kostet der Krankenrücktransport mit medizinischer Begleitung selbst bei Kurzstrecken etliche tausend, bei Langstrecken sogar mehrere zehntausend Euro! Ein Risiko, das nicht eingegangen werden sollte: Auslandskrankenversicherungen, die einen medizinischen Rundum-Service garantieren, gibt es schon für weniger als zwanzig Euro. „Niemand möchte im Urlaub erkranken. Passiert es doch, dann ist man mit einer Auslandskrankenversicherung finanziell und medizinisch auf der sicheren Seite. Das Leistungsspektrum reicht von der freien Arzt- und Krankenhauswahl bis hin zur Kostenübernahme von Betreuungsangeboten für die Kinder", sagt Versicherungsexperte Jan Schust. Von den als „Sorglos-Pakten" angepriesenen Versicherungsangeboten der Fluggesellschaften rät der Versicherungsprofi hingegen ab: „Es gibt weitaus günstigere Möglichkeiten, seinen Auslandsaufenthalt abzusichern. Aber den Airlines kommt natürlich die Bequemlichkeit der Passagiere entgegen." Dabei lassen sich weitaus preiswertere Auslandsreisekrankenversicherungen ganz einfach ermitteln, beispielsweise auf Vergleichsseiten wie www.tarifcheck24.com/auslandskrankenversicherung/vergleich/im Internet. Hausratversicherung: Ohne Sorgen im Urlaub entspannen Um im Urlaub nicht unnötig Gedanken an die Sicherheit der eigenen vier Wände zu verschwenden, empfiehlt sich eine Überprüfung der Hausratversicherung. Entspricht die Deckungssumme noch dem tatsächlichen Wert der Einrichtung, schützt die Versicherung auch vor Diebstahl, Brand und Vandalismus? Wenn nicht, können Urlauber in spe auf www.tarifcheck24.com/hausratversicherung/vergleich/ die Hausratversicherungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen und mit ein paar Klicks das individuell passende Angebot auswählen. „Werden vor der Abreise noch die Stecker der Elektrogeräte gezogen und überprüft, ob alle Türen und Fenster tatsächlich auch geschlossen sind, steht einem sorgenfreien Urlaub nichts mehr entgegen", sagt Jan Schust von TARIFCHECK24.
Jetzt aktiv werden: Frühjahrsputz bei Versicherungen, Finanzen und Energie kann mehrere Hundert Euro einsparen
Überversichert, unterversichert und überteuert: Kaum ein Verbraucher verfügt über optimalen Versicherungsschutz / Das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 rät zum Frühjahrsputz im Versicherungsordner, bei Finanzdienstleistungen und Energieverträgen
Mit den ersten warmen Tagen steht bei vielen Familien auch wieder der alljährliche Frühlingsputz ins Haus: Fenster werden geputzt, unnütz gewordene Sachen entsorgt und so mancher Abstellraum wird konsequent entrümpelt. Verbraucher sind gut beraten, wenn sie den Frühjahrsputz auch zum Anlass nehmen, um ihren Versicherungsschutz, ihre Altersvorsorge und generell ihre Finanz- und Energieverträge auf den Prüfstand zu stellen. "Viele Verbraucher zahlen aus Bequemlich- oder Nachlässigkeit für alte Versicherungen, die längst nicht mehr nötig sind und tragen zu hohe Kosten für alte Verträge. Dabei können durch das Entrümpeln und die Aktualisierung der Haushaltsfinanzen mehrere Hundert Euro im Jahr gespart werden", sagt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (http://www.tarifcheck24.com/), seit mehr als 10 Jahren eines der führenden Vergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. Entspricht die ursprüngliche Versicherungssumme noch den aktuellen Anforderungen? Zu den Aufgaben, um die kein verantwortungsbewusster Versicherungsnehmer herumkommt, ist das Prüfen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Laufe der Zeit ändern sich in der Regel das Einkommen, der Hausstand und häufig auch die familiäre Situation. Entsprechend müssen die Deckungssummen der Versicherung den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Angefangen von der Hausratversicherung über die Kranken- und Wohngebäudeversicherung bis hin zur Risikolebensversicherung. Vorsicht vor der Unterversicherung: "Es bringt nichts, jahrelang in die Hausratversicherung einzuzahlen, wenn im Schadensfall dann doch nur ein Bruchteil des Schadens ersetzt wird, weil die Deckungssumme noch auf dem Stand von vor zwanzig Jahren beim Vertragsabschluss geblieben ist", gibt Versicherungsprofi Jan Schust zu bedenken. Versicherungen vergleichen, aktualisieren und überteuerte Policen ersetzen Mit Versicherungen verhält es sich wie mit allen anderen Gütern des täglichen Lebens: Über die Jahre werden einige teurer, andere deutlich erschwinglicher. Da kaum eine Versicherungsgesellschaft die zahlende Kundschaft von sich aus darauf hinweist, dass es mittlerweile deutlich günstigere Alternativen gibt, sollten die Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen die bestehende Versicherung mit den aktuellen Angeboten vergleichen. Dank des beliebten Versicherungsvergleichs im Internet wie etwa auf http://www.tarifcheck24.com/versicherungen/ ist diese ehemals aufwendige Arbeit mit wenigen Klicks erledigt. Versicherungsnehmer müssen nur den jeweiligen Versicherungstyp wählen (beispielsweise die Hausratversicherung) und die relevanten Kennzeichen wie etwa die Deckungssumme eingeben, um einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der aktuellen Versicherungsangebote zu erhalten. Auf welche Versicherung kann man verzichten? Welche Versicherung weiterhin notwendig ist, und auf welche aus Kostengründen verzichtet werden kann, hängt immer von der jeweiligen Situation des Versicherungsnehmers ab. Für den Alleinernährer einer Familie empfehlen Experten etwa eine Risikolebensversicherung mit hoher Deckungssumme, während für einen alleinstehenden Rentner diese Form der Absicherung nur sehr wenig Sinn ergibt. "Grundsätzlich sollten vor allem die Risiken abgedeckt werden, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin nach sich ziehen können, während unschöne, aber bezahlbare Risiken nicht unbedingt versichert werden müssen. Deshalb raten so gut wie alle Verbraucherschützer zu einer privaten Haftpflichtversicherung, da diese für relativ wenig Geld potenzielle Schäden in Millionenhöhe abdeckt", rät Versicherungsprofi Jan Schust. Alles andere als Energieverschwendung: Gas- und Stromverträge überprüfen Doch nicht nur die Versicherungsverträge gehören einmal im Jahr auf den Prüfstand. Viele Strom- und Gasanbieter setzen ebenfalls auf die Trägheit der Bürger und erhöhen regelmäßig ihre Preise, auch wenn die Konkurrenz deutlich preiswertere Tarife anbietet. Dabei stellen Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht dar: betroffenen Kunden steht dann der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter offen. Preisbewusste Verbraucher können mithilfe des Internets, bspw. über http://www.tarifcheck24.com/strom-und-gas/, einen günstigen Strom- und Gasanbieter ermitteln und so ihre Haushaltskasse spürbar entlasten. Am besten ist es daher, die gute Stimmung und eigene Motivation mit dem aufkommenden Frühling auszunutzen und mit einem umfassenden Finanzcheck in bare Münze umzuwandeln.
Motorradsaison 2013: Guter Start auf zwei Rädern mit günstiger Kradversicherung
Nach der dunklen Jahreszeit können die meisten Motorradfahrer die erste Tour kaum erwarten / Aktueller Anbietervergleich und Wechsel zu einer günstigeren Motorradversicherung schützt vor unnötigen Kosten, rät das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 Hamburg / Wentorf, 06. März 2013 – Sobald die Tage zwischen dem meteorologischen (1. März) und dem kalendarischen Frühlingsanfang (20. März) wieder spürbar länger werden, zieht es auch die Motorradfahrer zurück auf die Straße. Aber bevor endlich in die erste Tour gestartet werden kann, steht die Überprüfung der „vier großen B“ (Bremse, Bereifung, Beleuchtung, Bekleidung) an. Denn Sicherheit geht immer vor, auch wenn die erste Frühjahrssonne die rechte Hand schon jucken lässt. „Neben der 'Entmottung' der Maschine sollte immer auch an den Vergleich und Abschluss einer günstigeren Motorradversicherung gedacht werden“, rät Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. „Wer aus Bequemlichkeit einfach den alten Versicherungsvertrag weiterlaufen lässt, verschenkt über die gesamte Motorradsaison hinweg unnötig Geld“, so der Versicherungsexperte Schust.
Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht So wie bei den KFZ-Versicherungen steht der Versicherungsnehmer auch bei der Motorradversicherung einer Vielzahl von Versicherungsmodellen und einem breiten Leistungsspektrum gegenüber. Der Motorradfahrer kann entscheiden, ob die Kasko-Versicherung beispielsweise auch bei Marderbissen, Vandalismus oder Blitzschlag den Schaden ersetzt. Bei der Haftpflichtversicherung gibt es hingegen kein Wenn und Aber. „Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Motorrad auf die Straße, das verlangt aus guten Gründen schon der Gesetzgeber. Ob ein weitergehender Versicherungsschutz – mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung – sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Wert der Maschine, dem Risikobewusstsein oder dem eigenen finanziellen Polster ab“, sagt Tarifexperte Jan Schust.
Angesichts der vergleichsweise geringen Beitragskosten für die Motorradversicherung und der eigenen Bequemlichkeit schließen viele Fahrer einfach bei der Versicherungsgesellschaft aus dem Vorjahr eine neue Police ab. Dabei lassen sich auf den Vergleichsseiten im Internet wie etwa auf www.tarifcheck24.com/motorradversicherung/vergleich/ die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Motorradversicherungen ganz einfach und ohne großen Aufwand vergleichen. „Motorradfahrer sollten das Sparpotenzial nicht unterschätzen – mit der Wahl der richtigen Versicherung kann man sich leicht mehrere zusätzliche Tankfüllungen finanzieren“, so Jan Schust.
Beitragsmerkmale und Kündigungsmöglichkeiten der Motorradversicherung Ähnlich der KFZ-Versicherung (www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/) hängt die Beitragshöhe bei der Motorradversicherung nicht nur vom Leistungsumfang, sondern auch von individuellen Faktoren wie etwa der Regionalklasse, dem Nutzerkreis, dem Hubraum, dem Selbstbehalt und dem Schadenfreiheitsrabatt ab. Im Gegensatz zu den KFZ-Versicherungen gibt es jedoch keine einheitlichen Typklassen. „Wie stark die einzelnen Faktoren gewertet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungen ab. Manche Versicherungsgesellschaften verzichten zum Beispiel ganz auf die Regionalklassen – preisbewusste Motorradfahrer sind also gut beraten, möglichst viele unterschiedliche Versicherungen zu vergleichen“, sagt Jan Schust.
Meistens läuft die Motorradversicherung jährlich zum 31.12. aus, sodass die ordentliche Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss. Motorradfahrer haben aber mehrere Gründe, aus denen sie ihre Motorradversicherung außerhalb der gewöhnlichen Kündigung beenden und zu einer neuen Versicherung wechseln können. Die Sonderkündigung ist bei einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall und dem Wechsel oder der Stilllegung des aktuell versicherten Motorrades möglich. Auch wer nur mit Saisonkennzeichen fährt, hat die Chance, zu einer günstigeren Motorradversicherung zu wechseln. Denn egal, wie gut oder schlecht das Frühlingswetter 2013 wird – Motorradfahren wird ein immer teurerer Spaß in Deutschland. Auf www.tarifcheck24.com/motorradversicherung/ratgeber/ gibt es alle Informationen rund um die Motorradversicherung und viele geldwerte Tipps für Biker.
Verbraucherfreundlichkeit zahlt sich am Ende aus: In der März-Ausgabe von Stiftung Warentest haben die Prüfer zehn Stromvergleiche unter die Lupe genommen. Dabei wurde insbesondere moniert, dass häufig Äpfel und Birnen verglichen werden, indem Stromanbieter mit Vorkasse bzw. Kaution mit "normalen" Stromanbietern in einen Topf geschmissen werden. Bei dem Tarifrechner von TARIFCHECK24 (siehe Screenshot) werden Stromanbieter mit Vorkasse bzw. Kaution hingegen bereits in der Standardvoreinstellung vom Vergleich ausgenommen. Weitere Infos zu den Warentest-Mängeln und den Voreinstellungen findet ihr in der aktuellen Pressemitteilung unter http://www.tarifcheck24.com/pressemitteilungen/presse-stromvergleichsportale-in-der-kritik-worauf-ist-beim-strompreisvergleich-zu-achten/
Fracking
Durch das sogenannte „Fracking“, bei dem durch den Einsatz von speziellen Flüssigkeiten im Förderungsprozess auch bisher unerreichbare Gasvorkommen ausgebeutet werden, ist der Gaspreis in Amerika in den letzten fünf Jahren um rund 80 Prozent gesunken.
Was es mit der Technik genau auf sich hat, erfahrt ihr unter Fracking - außergewöhnliche Energiegewinnung und ihre Folgen, von den "amerikanischen Verhältnissen" können deutsche Verbraucher aber nur träumen.
IWatch von Apple
Bereits seit einiger Zeit verstummen die Gerüchte um eine eigenständige Armbanduhr aus dem Hause Apple nicht, allmählich scheint die Marktreife dieses Produktes erreicht zu sein.
Mehr unter: iWatch von Apple wirft ihre Schatten voraus
Kein Versicherungsschutz bei Raucherpause
Da vielerorts das Rauchen im Gebäude nicht mehr erlaubt ist, hat der Raucher seinen Arbeitsplatz für eine Raucherpause zu verlassen. Sollte es hierbei zu einem Unfall kommen, ist der Betroffene nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und kann somit keine Kostenübernahme im Krankenhaus oder während der Rehabilitationsphase erwarten.
Mehr unter: Versicherungsschutz bei Raucherpause nicht gegeben
Zum Hintergrund der Strompreisbremse: Das fordert der Bundesumweltminister im Einzelnen
Verbraucherschutz: Maßnahmenpaket des Bundesumweltministers soll weitere Strompreiserhöhungen verhindern / Kritikern gehen Altmaiers Vorschläge nicht weit genug / Individueller Strompreisvergleich kann Energiekostenexplosion zumindest kurz- und mittelfristig abbremsen, rät das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 Hamburg / Wentorf, 6. Februar 2013 – Nach dem Vorstoß von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), die kostentreibende EEG-Umlage einzufrieren, hagelt es Kritik von allen Seiten. Während Vertreter der Oppositionsparteien die damit verbundenen Gefahren für die Energiewende betonen, gehen anderen Kritikern die Maßnahmen nicht weit genug. „Mit jeder weiteren Strompreiserhöhung verliert die notwendige Energiewende an Akzeptanz in der Bevölkerung. Altmaiers Vorstoß geht deshalb zwar in die richtige Richtung, der Teufel steckt aber wie so oft im Detail – und in der Brieftasche der Verbraucher“, warnt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz-, Versicherungs- und Energiepreisvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. Weiterer Strompreisanstieg und Steigerung der EEG-Umlage auf 7 Cent befürchtet Ohne Eingriffe in das bestehende Fördersystem für erneuerbare Energie befürchtet das Bundesumweltministerium erneute Strompreiserhöhungen von gut 10 Prozent – dabei sind schon heute viele Verbraucher mit den hohen Energiekosten überfordert. Als Preistreiber gilt insbesondere die sogenannte EEG-Umlage, mit der die bevorzugte Einspeisung von erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz finanziert wird. Durch den von der Politik nicht in diesem Maße erwartete Boom bei den erneuerbaren Energien ist die Umlage bereits zur Jahreswende 2012/2013 von 3,59 auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ohne Deckelung sehen die Experten aus dem Bundesumweltministerium die Umlage schon 2014 bei rund 7 Cent, also rund doppelt so hoch wie 2012. Ein Anstieg, dem Bundesumweltminister Altmaier nun mit seiner „Strompreis-Sicherung“ entgegentreten möchte. Altmaiers Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG Die Pläne von Peter Altmaier sehen vor, dass die EEG-Umlage auch für 2014 auf dem heutigen Niveau von 5,28 Cent eingefroren werden soll, für die Folgejahre ist eine Erhöhung von maximal 2,5 Prozent anvisiert. Ermöglicht werden soll dies durch ein Maßnahmenbündel, das noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden soll. Als eine zentrale Maßnahme ist die stärkere Beteiligung der Industrie an den Kosten der Energiewende vorgesehen. Bisher wurden rund 1.400 energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage ausgenommen, damit sie trotz allgemein steigender Strompreise im internationalen Wettbewerb bestehen können. Diese Ausnahmeregelung soll nun zusammengestrichen werden. Als weitere Maßnahme, unter der ebenfalls vor allem Industriebetriebe leiden werden, soll der „zunehmenden Entsolidarisierung“ (so das Bundesumweltministerium) von Unternehmen begegnet werden, indem Betriebe, die ihren Strom selbst produzieren, zukünftig auch von der EEG-Umlage erfasst werden. Die Produzenten von Ökostrom möchte der Bundesumweltminister durch einen einmaligen „EEG-Soli“ zur Kasse bitten. Dadurch müssten die Betreiber der bestehenden Anlagen für einen gewissen Zeitraum auf ihre Vergütung verzichten; im Gespräch ist eine Belastung der Ökostromproduzenten in Höhe von rund 300 Millionen Euro. Zudem plant das Bundesumweltministerium, den Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen zu flexibilisieren. Dies würde bedeuten, dass der von vielen Experten beklagte „Wildwuchs“ an neuen Anlagen eingedämmt wird, da zukünftige Anlagen erst dann von der EEG-Umlage profitieren, wenn der finanzielle Spielraum dies auch tatsächlich zulässt. TARIFCHECK24 rät, selbst aktiv zu werden und Strompreise zu vergleichen, statt auf die Politik zu hoffen Der Strompreis- und Tarifprofi Jan Schust zeigt sich angesichts der einzelnen geplanten Maßnahmen nur verhalten optimistisch: „Eine grundlegende Reform sieht sicherlich anders aus, aber es sind zumindest Schritte, die den Strompreis etwas dämpfen würden – wenn sie denn umgesetzt werden. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl steht die Umsetzung jedoch in den Sternen, da der Bundesumweltminister hierfür auf Stimmen der Opposition angewiesen ist. Alles in allem kein wirklich guter Zeitpunkt, um als Verbraucher den großen Ankündigungen der Politik Vertrauen zu schenken.“ Wer kurzfristig bereits Verbesserung bei den Stromkosten erreichen will, kommt am individuellen Energiepreisvergleich im Internet und Stromsparmaßnahmen im Haushalt nicht herum. Statt auf die Politik zu vertrauen, sind Verbraucher daher deutlich besser beraten, wenn sie sich jetzt selbst um günstigere Stromtarife bemühen. So lassen sich mit Hilfe von Strompreisvergleichen im Internet wie etwa auf www.tarifcheck24.com/stromanbieter/vergleich/ bequem die Tarife zahlreicher Anbieter vergleichen. Besonders praktisch: Auf www.tarifcheck24.com/oekostrom/vergleich/ können auch die verschiedenen Ökostromtarife verglichen werden. Auf diese Weise können Verbraucher ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig die Haushaltskasse entlasten. „Um die EEG-Umlage kommt kein privater Verbraucher herum, aber durch den Vergleich und dem anschließenden Wechsel zu einem günstigen Anbieter lassen sich die Stromkosten deutlich senken – ganz gleich, ob Altmaiers Vorschläge umgesetzt werden oder nicht“, sagt Branchenkenner Jan Schust.
Ratenkauf mit 0-Prozent-Finanzierung: Vorsicht vor Lockangeboten und überflüssiger Restschuldversicherung
Günstige Finanzierungsmodelle von Elektro-, Möbel- und Autohändlern entpuppen sich mitunter als Mogelpackung / Finger weg von Restschuldversicherungen bei niedrigpreisigen Produkten / Statt überhastet bei zeitlich befristeten Angeboten zuzuschlagen, sollten Verbraucher unbedingt das Kleingedruckte beachten und die Alternativangebote für Produkte und Finanzierungen einholen, rät das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24
Hamburg / Wentorf, 31. Januar 2013 - Heute kaufen, in ferner Zukunft bequem die Raten abzahlen und das alles zu scheinbar unschlagbar günstigen Zinssätzen: Mit sensationellen Krediten locken gerade diesen Winter nicht wenige Händler zum Kauf - auch wenn dem Verbraucher eigentlich kein Geld mehr zur Verfügung steht. Insbesondere die großen Elektrofachmärkte versprechen häufig sogar eine "0%-Finanzierung", bei der die Konsumenten den Kredit vermeintlich geschenkt bekommen. Für viele Verbraucher ist dies dann auch die Gelegenheit zuzuschlagen. "Dabei haben die Händler auch kein Geld zu verschenken, unter dem Strich können die Angebote sogar deutlich teurer sein als zunächst angenommen", warnt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz- und Versicherungsvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. "Wir beobachten zudem, dass es mittlerweile Standard ist, den Verbraucher zu einer überflüssigen Restschuldversicherung der 0% Finanzierung zu überreden." Versteckte Kosten: Aussagekräftig ist allein der effektive Jahreszins Um Tricks, die Kredite günstig aussehen zu lassen, sind die Werbeprofis der Händler selten verlegen. So wird häufig ganz allgemein von einem Zinssatz gesprochen, auf den aber noch "Verwaltungsgebühren" aufgeschlagen werden, die im Kleingedruckten versteckt sind. Oder es wird vor dem Zinssatz ein "ab" gesetzt, was nichts anderes bedeutet, als dass die tatsächliche Zinsbelastung auch deutlich höher ausfallen kann. Bewerben die Händler die geringe monatliche Belastung, kann es ein Zeichen dafür sein, dass der Zins über das gesamte Jahr gerechnet höher ausfällt. "Käufer sollten sich stets nur am effektiven Jahreszins orientieren. Im Gegensatz zum allgemein gehaltenen Zinssatz gibt dieser nämlich alle Kosten an, die der Kredit insgesamt verursacht - inklusive der versteckten Gebühren im Kleingedruckten", sagt Kreditexperte Jan Schust. "Sicherheitspakete" und Restschuldversicherung ist bei kleineren Anschaffungen überflüssig Grundsätzlich haben Kreditnehmer die Möglichkeit, einen Restschuldversicherungsvertrag als sogenanntes "Sicherheitspaket" abzuschließen. "Restschuldversicherungen werden von den Banken für fast alle größeren Finanzierungen angeboten, aber in letzter Zeit auch schon bei geringpreisigen Konsumgütern wie beispielsweise Elektroartikel und Möbel", weiß Branchenkenner Jan Schust. Doch anders als etwa bei Baukrediten und anderen Finanzierungen, bei denen es um mehrere tausend Euro geht, ist die Kreditzusage bei geringpreisigen Finanzierungen vom Abschluss einer derartigen Restschuldversicherung nicht abhängig. "Ohnehin ist eine solche Abhängigkeit nicht erlaubt!" warnt Finanzexperte Jan Schust von TARIFCHECK24. Grundsätzlich ist die Funktion der Restschuldversicherung eine Absicherung zweier Vertragspartner. Der Kreditgeber möchte verhindern, dass der Kredit notleidend wird. Der Kreditnehmer möchte sich vor den Folgen bestimmter Situationen schützen, die zu einer Zahlungsunfähigkeit führen können. Dass eine Restschuldversicherung elementare Schäden wie den Todesfall des Kreditnehmers und damit die Hinterbliebenen vor finanziell verheerende Folgen absichert, kann eine gute Lösung sein. Bei einer Finanzierung eines Fernsehers, der 300 Euro kostet, ist das finanzielle Risiko hingegen überschaubar und eine Restschuldversicherung, die vor Tod, Arbeitslosigkeit und / oder Berufsunfähigkeit absichern soll, für den Verbraucher schlicht überflüssig, für den Kreditgeber hingegen aber ein schönes Zusatzgeschäft. Wenn ein Kreditnehmer darüber hinaus bereits über eine private Unfallversicherung, eine Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und / oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt und damit einen erforderlichen Leistungsanspruch besitzt, kann ohnehin auf eine Restschuldversicherung verzichtet werden. Nur durch Vergleichen von Produkten und Krediten kann das individuell beste Angebot gefunden werden Selbst ein niedriger effektiver Jahreszins und der Verzicht auf eine Restschuldversicherung garantieren noch keinen günstigen Einkauf. So gewähren beispielsweise viele Autohäuser einen "Barzahlerrabatt", der bis zu 20 Prozent der Kaufsumme betragen kann - nur dass die wenigsten Verbraucher auch Tausende Euro direkt im Autohaus auf den Tisch legen können. Berechnet und aggressiv beworben werden aber die Angebote, denen die hohen Barzahlerrabatte kalkulatorisch zugrunde liegen. Ein anderes Beispiel: Elektrohändler nehmen per Ratenzahlung gekaufte Produkte von der derzeit laufenden Rabattaktion aus. "Entfallen wegen der Kreditzahlung Vergünstigungen, muss dieser Verlust natürlich als versteckte Kosten gewertet und in die Ratenzahlung mit einkalkuliert werden", sagt Jan Schust vom Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24. Auch bringt einem das günstigste Finanzierungsmodell wenig, wenn das Produkt selbst bei der Konkurrenz oder im Internet deutlich billiger angeboten wird. Um eine günstige Finanzierung zu ermitteln, sollten Verbraucher sämtliche anfallenden Kosten vergleichen. Zunächst gilt es zu ermitteln, ob das Produkt überteuert angeboten wird. Ein Blick auf die Angebote der Konkurrenz hilft fast immer weiter, alternativ bieten viele Vergleichsseiten im Internet auch immer einen guten Überblick über das derzeitige Preisniveau. Ob das angebotene Finanzierungsmodell zum Produkt tatsächlich günstig ist, kann ebenfalls im Internet recherchiert werden. Kreditvergleiche wie auf www.tarifcheck24.com/kredit/vergleich/ zeigen einfach und unverbindlich, wie viel Zinsen Banken tagesaktuell für die notwendige Kreditsumme verlangen. "Kombinieren die Verbraucher einen günstigen Produktanbieter mit einem günstigen Kreditanbieter, sind die Kosten fast immer deutlich unterhalb der Lockangebote der Händler - selbst wenn diese als unschlagbar günstig beworben wurden", sagt Vergleichsprofi Jan Schust.
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