PCR-Test im Testcenter Frankfurt – sachgerechte Anwendung und Lagerung der Antigenschnelltest
Voraussetzung für eine sachgerechte Anwendung von Antigenschnelltest, ist die korrekte Lagerung und die Durchführung bei der Raumtemperatur. Hierzu sind die Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung, der jeweiligen Schnelltests, Antigentest zu beachten. Bei sachgemäßer Lagerung und Durchführung der Antigenschnelltest in den angegebenen Temperaturbereichen ist von gleichbleibender hohen Leistung in Bezug auf Sensitivität und Sensibilität auszugehen. Abweichende Temperaturen der Lagerung und Durchführung können das Testergebnis verfälschen. In der Konsequenz kann es zu vermehrten oder falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen kommen. Besonders kritisch sind zu hohe Temperaturen zu beurteilen. Diese führen vermehrt zu falsch-negativen Resultaten. Insgesamt haben häufige Temperaturschwankungen bei der Lagerung von Antigentests einen Einfluss auf die Testleistung und daher kritisch zu betrachten und zu vermeiden. Bei starken Temperaturschwankungen kann Wasser in die Testkartuschen kondensieren, dies kann zu erheblichen Einschränkungen der Testleistung führen.
PCR-Test – schnelle und präzise Erfassung der Covid-19-Fallzahlen
Das Testen mit einem PCR-Test Frankfurt ermöglicht eine schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung der infizierten Personen in Deutschland. Solche PCR-Test als Labortest sind die Grundlage zur Unterbrechung der Infektionskette, für einen Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems. Die Anzahlen der nachgewiesenen Corona-Infektionen, hängt vom Vorkommen der Infektionen der Bevölkerung ab, sowie die Teststrategie und die Anzahl der durchgeführten Tests ab. Mehr durchgeführte Tests können zu einem Anstieg der Corona-Fallzahlen führen, da zuvor unentdeckte Infizierte, auch ohne oder mit nur sehr milden Symptomen erkannt werden. Das heisst aber nicht, dass umgekehrt die beobachteten steigenden Fallzahlen nur mit dem vermehrten Testaufkommen zu erklären sind.
PCR-Test – Antikörpertest als Nachweis, dass ich genesen bin
Momentan reicht ein Antikörpernachweis nicht aus, um als Genesene oder Genesener zu gelten, oder für ein Impfzertifikat als vollständige geimpfte Person. Bei Frage der Anerkennung von Antikörpertests muss zwischen den Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission) und der aktuellen Verordnungen unterschieden werden. Laut derzeit, noch gültigen Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung, des Bundesjustizministeriums muss eine durchgestandene Infektion in der Regel mit dem Erregernachweis, mittels PCR-Test nachgewiesen werden. Einzelne Bundesländer z. B. Bremen, erkennen Antikörpertests schon als Nachweis an und prüfen die Laborbefunde der Antikörpertests individuell. Der Nachweis einer überstandenen Coronainfektion, mittels Antikörper ist insbesondere für Personen wichtig, die keinen PCR-Test als Nachweis vorliegen haben. Der Nachweis wird z. B. für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung bei genesenen Personen benötigt, da diese bereits mit der ersten Impfdosis den vollständigen Impfschutz haben.













