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Der Sklavenvertrag - aktualisierte Fassung
Der Muster-Sklavenvertrag - Überarbeitete Fassung
Liebe Leser vielen Dank für Lob und Zuspruch sowie die vielen Kommentare und Hinweise. Ich habe den Vertrag ergänzt um Sklavinnen-Vorschriften zum Verhalten in der Öffentlichkeit, der BDSM-Community, zur Anrede und im Hinblick auf Knebel etc. Auf Anregung einer Leserin habe ich die Regeln über Foto- und Filmaufnahmen neu gefasst und den Paragrafen über die Kündigung mit einer für die Sklavin restriktiveren Alternative ergänzt. Der Vertrag enthält jetzt eine Vielzahl von Anregungen, die selbstverständlich mit eigenen Vorstellungen erweiterbar kann. Viel Spaß beim Lesen und ggfls. Ausleben dieses Vertrags! Die Anwendung der Regelungen erfolgt weiterhin für die Vertragspartner auf eigene Gefahr und ich übernehme keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Folgen dieser vertraglichen Vereinbarungen.
Vorbemerkung - Sklavenvertrag aus der Sicht einer Sub
Als Juristin hätte ich nicht gedacht, dass die Anfertigung eines Vertrages lustvoll sein kann. Besonders, wenn ich mir das Ausleben der Vereinbarung vorstellte. Gleichzeitig soll dieser Vertrag Leitplanken geben für das gemeinsame Erleben grenzüberschreitender Fantasien. Der Vertrag ist aus der Notwendigkeit entstanden, vorab feste Spielregeln festzulegen zur Sicherheit von Herr und Sklavin. Der Herr hat ein Interesse daran, nachher nicht überraschend vor Gericht zu landen (Fall Kachelmann). Die Sklavin will beherrscht werden ohne dauerhafte physische und psychische Schäden davonzutragen oder sogar Gefahren für das Leben ausgesetzt zu sein.
Im römischen Recht waren Sklaven wie Sachen zu behandeln. Sie hatten den Status von Tieren, über die der Herr der Familie (pater familias) frei verfügen konnte. Sklaven hatten keinerlei Persönlichkeits- oder Freiheitsrechte, außer ihr Herr gewährte sie ihnen. Körper und Geist gehörten dem pater familias. Sexuelle Selbstbestimmung gab es nicht für Sklaven. Allerdings galt es als unschicklich, gegenüber Sklaven ohne Grund grausam zu sein oder sie zu töten. Zu Zeiten Ciceros , ca. 65 v. Chr.. war z. B. das öffentliche Entsetzen über den grausamen Tod eines Lustknaben groß. Solche Handlungen wurden von der römischen Gesellschaft nicht akzeptiert. Damals wurde man in der Regel nicht unfrei aus eigenem Entschluss, also durch Vereinbarung. Sklave war man durch Geburt oder durch Eroberung und anschließender Entrechtung. Anders ist es bei dem Sklavenverhältnis heute zwischen einer Sub und einem Dom. Hier begibt sich die Sub freiwillig in ein Über- Unterordnungsverhältnis zu einem Dom. Die Lust am Beherrschen beim Herrn und an der Unterwerfung bei der Sklavin sind bestimmende Elemente. Diese Lust sollte im Mittelpunkt des Sklavenvertrags stehen. Getragen werden sollte der Vertrag durch gegenseitiges Vertrauen. Die Sub schenkt ihrem Herrn das Wertvollste, was sie hat. Ihren Körper, ihren freien Willen, ihre Freiheit und ihr Vertrauen. Im Gegenzug nimmt der Herr die Sub in seine Obhut. Er übernimmt ihre Personensorge. Sorgerechte haben auch immer Pflichten zur Folge. So hat der Herr sich verlässlich an Absprachen und Grenzen zu halten. Er muss die Sub vor dauerhaften Schäden an Leib und Seele bewahren und sie versorgen z. B. mit Essen, Getränken, Wärme und Medizin.
Ihr werdet in dem Vertrag juristische Begriffe aus den Straftatbeständen gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden. Ich fand es spaßig diese Begriffe zu entnehmen und in einen völlig anderen Zusammenhang zu stellen. Anstatt als Verbote, dienen die Begriffe jetzt der Erlaubnis. Ein erregender Gedanke.
Basis des Vertrages und jeder Erweiterung der Rechte und der Berechtigten ist die vorherige freiwillige Einwilligung der Sklavin. Auch dauerhafte Zeichnungen des Körpers der Sklavin und riskantere Praktiken sind nur möglich mit vorheriger Zustimmung der Sklavin. In der Regel macht sich der Dom strafbar, wenn er ohne Einwilligung der Sklavin in deren Freiheit oder körperliche Unversehrtheit eingreift. Wichtig zum Schutz der Sklavin sind auch Code-Wörter bzw. Zeichen. Hält der Dom sich an die Vereinbarungen und respektiert er die freie Wahlentscheidung der Sklavin, schützt er sich nicht nur vor Strafbarkeit, sondern zeigt sich als vertrauenswürdiger und zuverlässiger Herr.
Ich bevorzuge Sklaverei auf Zeit. Im Alltag und im Beruf bin ich selbstbestimmt und trage Verantwortung. Als Sklavin gebe ich meinen Willen und meine Freiheit vollständig ab. Es ist für mich eine Auszeit von der Verantwortung. Willenlos überlasse ich mich dem Willen des Herrn. Werde zum Spielball seiner Lust, seiner Fantasie. Der Herr bestimmt über mich, voll und ganz. Er lenkt, erzieht, bestimmt, befiehlt, straft.
Andere Sklavinnen bevorzugen lieber 24/7. Besonders, wenn sie in einer feste Beziehung leben. Der Sklavenvertrag enthält eine Befristungsregelung, kann aber auch für unbefristete Zeit gelten.
Gerne könnt ihr den Vertrag oder seine Bausteine verwenden. Selbstverständlich übernehme ich für den Vertrag und einzelne Formulierungen keinerlei Gewährleistung, insbesondere nicht für den Schutz vor Strafverfolgung oder Schadensersatz.
Vertrauen und das Einhalten klarer Absprachen sind die Basis jeder lustvollen Herrschaft und Unterwerfung.
Muster-Sklavenvertrag
zwischen
………………… im folgenden “Herr” genannt
und
Orélie im folgenden “Sklavin” oder “Vertragspartnerin” genannt.
Präambel
Die Sklavin unterwirft sich dem Willen, der Gewalt und den Weisungen des Herrn. Die Rahmenbedingungen der Sklaverei ergeben sich aus diesem Vertrag. Der Herr nimmt die Sklavin in seine Obhut und ist verantwortlich für deren Personen- und Gesundheitssorge. Basis dieses Vertrages ist das Vertrauen zwischen Herr und Sklavin.
§ 1 Geltungsdauer
Der Vertrag ist befristet von ….. bis….. - Alternativ: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragslaufzeit wird nachfolgend als “Sklaverei” bezeichnet. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Probezeit der Sklavin von drei Monaten. Erweist sich die Sklavin als ungeeignet, kann sie vom Herrn in der Probezeit jederzeit verstoßen werden.
§ 2 Status der Sklavin
Die Sklavin ist gegenüber dem Herrn eine Unfreie und steht ihm mit Ihrem Körper und Geist zur Verfügung. Die Befehle des Herrn sind strikt zu befolgen. Sie dürfen nur verweigert werden, wenn sie den nachfolgenden Vertragsregeln widersprechen oder die Sklavin bei Befolgung gegen ein Strafgesetz oder die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Die Sklavin ordnet sich dem Herrn vollkommen unter. In Demut und mit Fleiß versieht die Sklavin ihre Dienste im Auftrag des Herrn.
§ 3 Namen, Anrede, Sprechen, Blicke
Der Herr bestimmt, wie ihn die Sklavin anzureden hat (z. B. Meister, Herr, Sir etc.). Der Herr kann der Sklavin während der Sklaverei einen neuen Namen geben. Dieser neue Name ist für die Sklavin verbindlich. Folgsam hört die Sklavin auf den ihr zugewiesenen Namen. Die Sklavin spricht den Herrn nur mit Ehrfurcht und mit “Sie” an. Der Herr kann die Sklavin duzen. Der Herr kann der Sklavin ein Sprechverbot erteilen. Der Herr kann der Sklavin befehlen, in seiner Anwesenheit den Blick zu senken und den direkten Augenkontakt zu unterlassen.
§ 4 Freiheit
Der Herr bestimmt den Aufenthaltsort der Sklavin. Er kann sie während der Sklaverei einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben. Freiheitsentziehende Maßnahmen können unter anderem sein Fesselung, Fixierung, Anketten etc. Der Herr kann die Sklavin knebeln und/oder Augen und Ohren verbinden. Die Sklavin gibt ihre Freiheitsrechte während der Sklaverei auf. Sie ist verpflichtet, den Anweisungen des Herrn über ihre Aufenthaltsbestimmung unbedingt Folge zu leisten.
§ 5 Körperliche Unversehrtheit
Die Sklavin gibt ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit in die Hände des Herrn. Der Körper der Sklavin ist während der Sklaverei Eigentum des Herrn. Unter Beachtung der nachfolgenden Vertragsregeln verfügt der Herr über den Körper und die Rechte der Sklavin.
§ 6 Dienst
Die Sklavin dient ihrem Herrn. Befehlen und Anordnungen des Herrn hat sie unverzüglich Folge zu leisten. Die Sklavin bedient ihren Herrn, leistet z. B. alle Arten von Haus- und Gartenarbeit. Selbst niedere Arbeiten hat die Sklavin klaglos auszuführen.
§ 7 Kleidung
Der natürliche Zustand der Sklavin ist ihre Nacktheit. In privaten geschlossenen Räumen und auf dem Anwesen des Herrn oder in der BDSM-Community bewegt sich die Sklavin grundsätzlich nackt und barfuß. Der Herr bestimmt die Kleidung der Sklavin. Er hat im Hinblick auf die Gesundheitssorge hierbei die Witterung zu beachten. Der Herr kann das Tragen von Hals-, Hand- und Fußmanschetten anordnen. Der Herr kann das Tragen von Schmuckstücken anordnen, die seine Herrschaft über die Sklavin symbolisieren. Das Tragen von Hosen ist der Sklavin streng untersagt. Stattdessen darf sie nur Röcke oder Kleider tragen. So steht sie dem Herrn stets zur Verfügung. Auch im Hinblick auf das Tragen ihrer Unterwäsche folgt die Sklavin strikt den Anweisungen des Herrn. Das Tragen von eng anliegender Latexkleidung oder ähnlich beengender Kleidungsstücke kann nur nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Sklavin angeordnet werden.
§ 8 Sexuelle Selbstbestimmung
Die Sklavin gibt ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu Gunsten des Herrn auf. Der Herr entscheidet über Lust und Leid der Sklavin. Die Sexualität der Sklavin bestimmt ausschließlich der Herr. Der Herr ist jederzeit berechtigt, an der Sklavin sexuelle Handlungen vorzunehmen oder von ihr vornehmen zu lassen. Dies betrifft insbesondere das Eindringen in ihre von der Natur dafür vorgesehenen Körperöffnungen. Der Herr kann dabei Handlungen vornehmen, die die Sklavin erniedrigen. Die Sklavin hat sich für die Bedürfnisse ihres Herrn ständig bereitzuhalten. Verweigerung der Sklavin ist untersagt. Der Herr ist berechtigt, Widerstand der Sklavin zu brechen. Anordnungen auch auf elektronischem Wege muss die Sklavin unverzüglich Folge leisten. Selbstbefriedigen darf sich die Sklavin nur mit Zustimmung des Herrn. Der Herr bestimmt ob und welchen Grad an Lust die Sklavin empfindet. Ein von ihr selbstbestimmter Orgasmus der Sklavin ist ausgeschlossen und strengstens verboten. Der Herr kann der Sklavin einen Keuschheitsgürtel oder ähnliche Vorrichtungen zur Verhinderung unbotmäßiger Penetrationen oder Berührungen anlegen oder diese anlegen lassen. Die Sklavin hat diese Vorrichtungen nach Anweisung des Herrn zu tragen.
§ 9 Zucht und Erziehung
Sklaverei ist ein Ober- Unterordnungsverhältnis zwischen Herr und Sklavin. Der Herr übt sein Erziehungsrecht über die Sklavin aus. Die Vertragspartnerin wird konsequent zu einer demütigen Sklavin erzogen. Ermahnungen, Züchtigungen und Erniedrigungen können Mittel der Erziehung sein. Die Sklavin hat Anordnungen strikt zu befolgen und sich den Erziehungsmaßnahmen und der Zucht des Herrn klaglos zu unterwerfen. Nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Sklavin kann der Herr Erziehungsmaßnahmen an Dritte übertragen. § 11 und 12 sind von Dritten ausdrücklich zu beachten.
§ 10 Züchtigung
Der Herr hat jederzeit das Recht, die Sklavin, auch ohne Anlass, zu züchtigen. Insbesondere bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen oder Vertragspflichten kann der Herr der Sklavin Leibesstrafen zufügen. Zeichnungen oder Gebrauchsspuren sind so zu verabreichen, dass sie in der Regel spätestens nach vier Wochen verheilt bzw. verschwunden sind. Länger andauernde oder endgültige Zeichnungen sind nur mit vorherigem ausdrücklichem und freiwilligem Einverständnis der Sklavin zulässig. Hierzu gehören insbesondere dauerhafte Zeichnungen durch Schläge, Branding, Tattoos, oder Piercings. Nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Sklavin kann der Herr Züchtigungen an Dritte übertragen. §§ 14 und15 sind auch von Dritten ausdrücklich zu beachten.
§ 11 Verleih
Alternativen: Der Verleih der Sklavin an Dritte ist nicht zulässig./Der Herr kann die Sklavin nur mit ihrem vorherigen ausdrücklichen und freiwilligen Einverständnis an Dritte verleihen./ Der Verleih der Sklavin an Dritte ist zulässig. Bei den letzten beiden Alternativen: Der Herr tritt seine Rechte zeitlich begrenzt/ dauerhaft an Dritte ab. Er hat sicherzustellen, dass Dritte die Vereinbarungen dieses Vertrags einhalten. Mit dem Verleih tritt der Dritte in die vertraglichen Rechte und Fürsorgepflichten gegenüber der Sklavin ein. Ungeschützter Verkehr von Dritten mit der Sklavin ist nur zulässig, wenn diese dem Herrn ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegt. Ansonsten besteht für männliche Dritte bei Verkehr mit der Sklavin strikte Kondompflicht. Die Sklavin hat Dritten im Rahmen der abgetretenen Rechte wie ihrem Herrn zu dienen.
§12 Verkauf
Ein Verkauf der Sklavin ist nur mit vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Sklavin möglich. Verkauf bedeutet die Übertragung der vertraglichen Rechte und Fürsorgepflichten an der Sklavin vom Herrn auf einen anderen Herrn. Voraussetzung des Verkaufs ist der freiwillige Abschluss eines neuen Sklavenvertrags zwischen dem neuen Herrn und der Sklavin. Mit dem Verkauf verliert dieser Sklavenvertrag seine Gültigkeit.
§ 13 Öffentlichkeit
(1)In der Öffentlichkeit begleitet die Sklavin den Herrn demütig. Aufmerksam bedient sie ihn. (2) Der Herr kann der Sklavin in der Öffentlichkeit Befehle erteilen und sie zurechtweisen. (3) Insbesondere in der BDSM-Community kann der Herr die Sklavin vor Dritten züchtigen oder sexuelle Handlungen an ihr vornehmen. Unter Beachtung der §§ 11 und 12 kann der Herr die Sklavin in der Öffentlichkeit verleihen oder verkaufen. Die Sklavin begegnet anderen Herren (Dom) und Damen (Domina) mit unterwürfiger Demut und Folgsamkeit.
§ 14 Gnade
Bei der Verwendung eines Code - Wortes oder eines Code-Zeichens durch die Sklavin hat der Herr oder von ihm eingesetzte Dritte, die Sklaverei sofort zu unterbrechen. Die Vertragspartnerin ist bei Bedarf sofort medizinisch oder auf sonstige Weise zu versorgen. Die Sklaverei tritt erst wieder nach vorherigem ausdrücklichem und freiwilligem Einverständnis der Vertragspartnerin in Kraft. Während der Auszeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das Code-Wort heißt “Gnade”. Das Code-Zeichen ist die Formung eines O mit Daumen und Zeigefinger. Die Sklavin muss jederzeit in der Lage sein, eines dieser Zeichen zu äußern bzw. zu formen. Dritte sind auf die Pflicht zur unbedingten Befolgung dieser Regelungen hinzuweisen.
§ 15 Fürsorgepflicht des Herrn
Während der Sklaverei hat der Herr eine besondere Fürsorgepflicht für die Sklavin. Er hat sie vor dauerhaften Körperschäden, Schäden an ihrer Gesundheit und Lebensgefahren zu schützen. Der Herr versorgt die Sklavin mit ausreichender Nahrung, Wasser und Wärme. Schläge im Kopf-, Nieren-, Bauch-, Genital- und Analbereich sind so zu bemessen, dass keine dauerhaften Körper- und Gesundheitsschäden eintreten können. Die Augen sind besonders zu schützen. Gelenkverletzungen und Knochenfrakturen sind auszuschließen. Abschnürungen von Gliedmaßen sind zu vermeiden. Brustabschnürungen, Atemreduktion, Strombehandlungen und intensive andauernde Reduzierung der Bewegungsfähigkeit sind nur nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Sklavin zulässig. Ungeschützter Verkehr ist zum Schutz von Herr und Sklavin nur nach beiderseitiger Vorlage von aktuellen Gesundheitszeugnissen möglich. Gesundheitsuntersuchungen sind im Regelfall alle halbe Jahre erneut zu veranlassen und durch Zeugnisse zu bescheinigen. Bei einer festen Beziehung zwischen Herr und Sklavin kann diese Verpflichtung in beiderseitigem Einverständnis entfallen. Dritte sind vom Herrn auf die Einhaltung dieser Regelungen zu verpflichten.
§ 16 Foto- und Filmaufnahmen
Der Herr kann jederzeit Foto- und Filmaufnahmen von der Sklavin anfertigen. Eine Veröffentlichung dieser Foto- und Filmaufnahmen ist nur mit vorherigem ausdrücklichem und freiwilligen Einverständnis der Sklavin zulässig. Das Recht am eigenen Bild verbleibt bei der Sklavin. Nach Ende der Sklaverei kann die Vertragspartnerin vom Herrn die Löschung ihrer Aufnahmen verlangen.
§ 17 Kündigung
Der Sklavenvertrag ist jederzeit von beiden Vertragsparteien fristlos kündbar. Alternativ: (1)Der Vertrag ist grundsätzlich nur durch den Herrn kündbar. Die Sklavin kann den Herrn um Entlassung aus dem Vertrag bitten. Die Entscheidung über die Entlassung der Sklavin steht im Belieben des Herrn. (2) Bei schweren Verfehlungen gegen die vertraglichen Regelungen kann die Sklavin den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen.
Ort, Datum
………………… Herr
………………… Sklavin
Die Anwendung der Regelungen erfolgt für die Beteiligten auf eigene Gefahr und ich übernehme keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Folgen der Vereinbarungen dieses Vertrages. Alle Texte auf Orélies Nebenblog “Schwarze Leselust”
Lit
😈😈♥️
Cute ♥️
Let's see what u got y'all
My slutty😍