K.o.-Tropfen lähmen, machen willen- oder bewusstlos. Vergewaltiger nutzen das aus. Die Aufklärung der Taten ist für die Strafverfolgungsbehörden oft unmöglich. Fiele die Substanz unter das Betäubungsmittelgesetz, könnte früher eingegriffen werden. Das Bundesgesundheitsministerium wiegelt ab.














