Kartellstrafe für Microsoft durch den EuGH bestätigt
2008 wurde von der EU-Kommission eine Kartellstrafe gegen Microsoft in Höhe von 899 Millionen Euro verhängt. Microsoft hat unangemessen hohe Preise für Schnittstelleninformationen, die andere Hersteller zur Vernetzung ihrer Produkte mit Microsoft-Programmen benötigten, verlangt.
Der EuGH überprüfte diese Strafe und hat sie nun im Wesentlichen bestätigt (EuGH Rs. T‑167/08 - Microsoft Corp./EU-Kommission). Die Höhe des Zwangsgeldes wurde allerdings als etwas zu hoch angesehen und auf 860 Millionen Euro verringert.













