Staatsgrenzen und Souveränität
Dieser Tage hört man ja häufiger die Auffassung, dass ein Staat, der seine Grenzen nicht schützen könne und die Überschreitung der Grenzen nicht verhindern könne, seine Existenz aufgebe.
Das ist aus mehreren Gründen eine äußerst exklusive Rechtsauffassung. Zunächst mal geht die bisher geltende Staatslehre davon aus, dass ein Staat sich über sein Staatgebiet, sein Staatsvolk und die Staatsmacht über die beiden ersteren definiert. Natürlich muss ein abgegrenztes Staatsgebiet irgendwie definiert sein - das heißt aber nicht, dass da ein Zaun drum herum ist. Das heißt auch nicht, dass irgendwelche Grenzkontrollen stattfinden müssen und das heißt auch nicht, dass ein Staat nicht bewusst jeden aufnehmen kann. Die Grenze wäre erst dann erreicht, wenn ein Staat aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage wäre, das massenhafte Eindringen von außen gegen seinen Willen zu verhindern. Die zweite Merkwürdigkeit dieser Auffassung oben lässt sich mit einem Wort beschreiben: Schengen. Im Schengen-Vertrag haben einige europäische Länder beschlossen, ihre Grenzen beliebig für Bürger des sog. Schengen-Raumes zu öffnen - ohne Einreisekontrollen oder ähnliches. Niemand kam da auf die Idee, dass sich in diesem Moment irgendein Staat abgeschafft hätte... Aber wenn “so richtig Fremde” ins Spiel kommen, ist das natürlich anders.










