Arten des Schutzes in Deutschland
Die erste Art des Schutzes ist das "Asyl", bei welchem es sich um die Anerkennung eines Asylberechtigten (politisch verfolgt nach Artikel 16a GG) handelt. Des weiteren gibt es noch den sogenannten "internationalen Schutz". Das ist die Anerkennung als Flüchtling beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten. Diese Menschen werden wegen ihrer "Rasse", Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Dabei ist die Voraussetzung, dass der Herkunftsstaat nicht fähig ist (oder nicht willens) die verfolgte Person zu schützen (Artikel 1 GFK). Die dritte Art von Schutz sind "nationale und europarechtliche Abschiebeverbote", die jemanden bei individueller Gefahr oder extremer allgemeiner Gefahr schützen. Eine individuelle Gefahr kann beispielsweise eine schwere Erkrankung sein und eine extreme allgemeine Gefahr können menschenrechtswidrige Zustände in Gefängnissen darstellen. (= subsidiärer Schutz)









