Lüßbach, Parkleitsystem, Verkehrssicherheit und mehr ...
(M)ein Protokoll der Ausschusssitzung für Umwelt, Energie und Mobilität vom 16.4.2026:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt keine Bekanntmachungen.
TOP 3 Förderung von Radverkehrsmaßnahmen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Aufgrund des Aufgabenspektrums und der personellen Engpässe seit Anfang 2020 im Ordnungsamt hat sich ein Bearbeitungsrückstand allgemein bei Verkehrsthemen und insbesondere bei Radverkehrsprojekten ergeben. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 12.10.2023 (Beschlussvorlage 2023/338) wurde daher eine Übersicht über die noch ausstehenden
Beschlüsse der Gremien Stadtrat, Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zum Thema Radverkehr gegeben. ... Die Beschlüsse wurden nach Prioritäten nach Einschätzung der Verwaltung sortiert.
Nachfolgend werden die Maßnahmen aus der Auflistung aufgeführt, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden. Die Übersicht in der Anlage wurde entsprechend angepasst:
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen entlang der Andechser Straße und der Söckinger Straße: Die Beschilderung wurde am 01.12./02.12.2025 aufgestellt.
Die Einrichtung der Öffnung des Lindenwegs für den Radverkehr in Gegenrichtung ist angeordnet und am 09.03.2026 umgesetzt worden. Die ebenfalls beantragte Ausweisung einer
Fahrradstraße wurde von Seiten des Landratsamtes nach Abstimmung mit der Polizeiinspektion Starnberg per Stellungnahme am 09.01.2026 abgelehnt, da die erforderlichen
Mindestbreiten im Lindenweg nicht vorliegen. Aufgrund der Lage des Lindenwegs zwischen der Bundesstraße und der Dinardstraße (Staatsstraße) ist das Landratsamt zuständig, wodurch
auch die Entscheidung zur Ausweisung der Fahrradstraße dem Landratsamt obliegt.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Buchhofstraße ist nicht zulässig. Es besteht keine rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung. Die Verbesserung
der Radverkehrssicherheit stellt keine ausreichende Begründung dar, welche auf den Einzelfall der Buchhofstraße Anwendung finden kann. Auf die Querung der Radfahrer Höhe Ortseingang
wird mit einem Gefahrenzeichen "Radfahrer" hingewiesen, welches eine entsprechende Anpassung der Geschwindigkeit durch den Autofahrer im Bestand erfordert.
Radaufstellfläche Strandbadstraße: Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Starnberg wird eine Radaufstellfläche als verkehrsrechtlich nicht umsetzbar angesehen. Eine Radaufstellfläche
bedingt die Hinführung mittels Schutzstreifen zu dieser. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten, besteht keine Möglichkeit, die Radfahrer über einen Schutzstreifen o. ä. auf die Aufstellfläche zu leiten. Ebenso ist es nicht zielführend linksabbiegende Radfahrer, die in den Kreuzungsbereich einfahren, zu sichern, da diese ohnehin nicht die Fahrbahn der B2 nutzen dürfen. (Anm. d. Verf.: Wie unten bestätigt wird, dürfen Radfahrer sehr wohl auch hier die Bundesstraße queren.) Es gilt eine Radwegebenutzungspflicht auf beiden Seiten der Straße. Für diejenigen, die nicht auf der Fahrbahn über die B2 in die Petersbrunner Straße fahren wollen, wurde als sichere Querungsmöglichkeit die Bedarfsampel vor dem Landratsamt geschaffen und hier auch im Bereich der Geh- und Radwege ein enormer Aufwand betrieben, um diese sichere Möglichkeit zu gewährleisten.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach Tempo 30 auf der Buchhofstraße in Percha. Die bisherige Begründung für die Ablehnung ist für sie eher eine Begründung für Tempo 30.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er bittet um eine Erläuterung der Aussage "... da diese (die Radfahrer) ohnehin nicht die B2 nutzen (zum Queren) dürfen.".
Herr n. n. (Stadt Starnberg): Es gibt kein Verbot. Wer sich das zutraut, darf da schon fahren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wieder wird der PKW-Verkehr bevorzugt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte Tempo 30 auf der Buchhofstraße unterstützen.
Antrag Frau Pfister (BMS):
Erneut Tempo 30 in Percha in der Buchhofstraße zwischen Maibaum und Ortseingang beantragen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Liste wird künftig in die regelmäßig vorzulegende Beschlussvorlage der Verkehrssicherheitsthemen integriert.
TOP 4 Antrag des Arbeitskreises Wirtschaft der STAgenda: Verlegung der Schul-/ Bushaltestelle in Landstetten vom 26.11.2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
In seiner Sitzung am 20.11.2025 bekräftigte der Bauausschuss die Erforderlichkeit einer sicheren Querungshilfe in Landstetten. Er sprach sich dafür aus, die provisorische Fußgängersignalanlage durch
eine dauerhafte zu ersetzen und sämtliche Kosten zu übernehmen. Die Kosten wurden in den Haushaltsplan für das Jahr 2026 aufgenommen und die Verwaltung wurde beauftragt, die nötige Vereinbarung mit dem Landkreis zum Neubau zu schließen. Darüber hinaus sollte eine
Durchgangsgeschwindigkeit von 30km/h angeordnet werden, da es sich bei dem Bereich um einen amtlichen Schulweg handelt.
Der Arbeitskreis Wirtschaft der STAgenda hat am 26.11.2025 einen Antrag an den Lenkungskreis der STAgenda gestellt, welcher am 04.02.2026 durch diesen genehmigt wurde.
Der Antrag sieht vor, auf die Festinstallation der Lichtsignalanlage zu verzichten und stattdessen die Regionalbustaktung anzupassen und die zugehörige Bushaltestelle zu verlegen. Vorgeschlagen wird die derzeitige Schulbushaltestelle in der St.-Jakob-Straße anzufahren und den Bus in der Ortsmitte wenden zu lassen. So würde vermieden werden, dass der Hauptanteil an Schulkindern die Staatsstraße
queren muss.
Das Landratsamt Starnberg als zuständige Behörde für den ÖPNV hat hierzu am 24.02.2026 wie folgt Stellung genommen:
"Im Ergebnis ist eine Anbindung der genannten Schulbushaltestelle in Fahrtrichtung Starnberg für den ÖPNV nicht umsetzbar:
Fahrplan- und Anschlussbindung
Die Linie 951 ist an beiden Linienenden eng auf die Anschlüsse der S-Bahnlinien S6 und S8 abgestimmt. Die Verlegung der derzeitigen Haltestelle in Fahrtrichtung Starnberg würde eine
Fahrzeitverlängerung von etwa drei Minuten verursachen.
Die hierfür erforderlichen Zeitreserven stehen im bestehenden Fahrplan nicht zur Verfügung. Eine Anpassung hätte unmittelbare negative Auswirkungen auf: die Anschlusssicherheit zur S-Bahn, die Betriebsstabilität und Pünktlichkeit der Linie 951, die zuverlässige Bedienung in Fahrtrichtung Starnberg. Aus betrieblichen Gründen ist die Anbindung dieser Haltestelle daher fahrplanseitig nicht darstellbar.
Örtliche Infrastruktur und Befahrbarkeit
Unabhängig von den fahrplanseitigen Einschränkungen, bestehen weiterhin infrastrukturelle Hindernisse im Ortsteil Landstetten, die bereits in früheren Prüfungen (u.a. im Zusammenhang mit der
Linie 950 und einer Probefahrt mit einem 12-Meter-Linienbus) festgestellt wurden: fehlende geeignete Wendemöglichkeiten für Standardlinienbusse (12 Meter), enge Straßenführungen, parkende PKW sowie bauliche Inseln, die ein sicheres und regelkonformes Befahren (rückwärtiges Fahren ist nicht erlaubt) nicht ermöglichen. Die Linie 951 fährt an Schultagen 26 mal in Fahrtrichtung Starnberg, allerdings würde auch ein lediglich einmaliger Halt die grundlegenden Einschränkungen der örtlichen Infrastruktur nicht beheben.
Ergebnis für den ÖPNV
Aufgrund der fahrplanseitigen Unvereinbarkeit sowie der weiterhin bestehenden baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen ist eine Bedienung der Schulbushaltestelle im Ortsteil Landstetten durch die Linie 951 nicht möglich und umsetzbar."
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens des Schulamts wird darauf verwiesen, dass die Grundschüler mit dem Schulbus befördert werden und dieser an der Haltstelle in der St.-Jakob-Straße hält. Für die Nutzung der Regionalbuslinie
951 müssen daher vor allem ältere Schüler und Erwachsene die Straße queren. Eine dauerhafte Installation der Fußgängersignalanlage geht auf die hohe Nachfrage und Wunsch der Bürger vor Ort zurück.
Das Landratsamt wurde über den gefassten Beschluss (2025/407) bereits von der Verwaltung Informiert. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 muss ebenfalls beim zuständigen Landratsamt Starnberg beantragt werden, da es sich bei der Andechser Straße um eine Staatsstraße handelt. Aufgrund der ablehnenden Stellungnahme des Landratsamtes sowie dem ausdrücklichen Bürgerwunsch nach einer FSA empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss des Bauausschusses vom
20.11.2025 zu vollziehen.
Frau Pfister (BMS): Sie befürwortet das und hat zwei Fragen. Wie ist der Stand der Kostebeteilgung durch das Landratsamt? Was ist mit dem Tempo 30 in Landstetten?
Frau n.n.: Das Landratsamt möchte den Beschluss von heute noch abwarten.
Herr n.n. (Stadt Starnberg): Zum Thema Tempo 30 in Landstetten ist bei Stand nicht bekannt.
Herr Fiedler (UWG): Er hätte sich gefreut, wenn man Geld hätte sparen können.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hätte sich auch gefreut, wenn man Geld gespart hätte.
Bezugnehmend auf den Beschluss 2025/407, wurden 130.000 € in den Vermögenshaushalt 2026 mit aufgenommen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität hält am Beschluss des Bauausschusses fest und bekräftigt diesen.
TOP 5 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Starnberg: Anträge und Anfragen aus Stadtrat, Familienbeirat und Bürgerschaft
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Seit dem tödlichen Unfall an der Kreuzung des Tutzinger-Hof-Platzes ist die Forderung der Stadtgesellschaft nach Erhöhung der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet deutlich gestiegen.
Bei der Verwaltung sind in Folge des Vorfalls zahlreiche Anträge und Anfragen eingegangen, die konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im gesamten Stadtgebiet vorschlagen:
Die eingegangenen Vorschläge wurden mit Hilfe einer Tabelle und eines Lageplans gebündelt aufgenommen und der Maßnahmenstatus erfasst. Zudem ist daraus ablesbar, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht. Tabelle und Plan wurden zudem um die Maßnahmen der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 03.04.2025 sowie um die Vorschläge der Verwaltung hinsichtlich des Schreibens an das Bundesfernstraßen, Landratsamt Starnberg und Staatliches Bauamt Weilheim im
Zusammenhang mit Vorabmaßnahmen des B2-Tunnels (Beschluss des Stadtrats vom 26.01.2026) ergänzt.
Im Ergebnis lassen sich folgende Schwerpunktbereiche definieren:
Bundesstraße 2 im innerstädtischen Bereich und v.a. im Bereich der Kreuzungspunkte Tutzinger-Hof-Platz und Rheinlandstraße Schul- und KiTa-Quartier im Bereich Rheinland-, Ferdinand-Maria- und Himbselstraße
... darüber hinaus Strategische Leitgedanken für die Verkehrssicherheit in Starnberg ...
Derzeit noch nicht bekannt
Frau Pfeiffer stellt noch einmal eine Zusammenfassung der eingegangenen Anträge vor. Sie stellt die Vorgehensweise für die Aufbereitung für die heutige Sitzung kurz vor. Es sind insgesamt 236 Maßnahmen, die bereits das Ergebnis eines Clustering sind. 25% wurden bereits abgelehnt, 10% wurden umgesetzt und 65% sind noch offen. Die offenen Maßnahmen wurden je nach Zuständigkeit gruppiert: 14% Bauamt und LRA, 14% in Bearbeitung durch die Stadt (mit Priorität), 26% in Bearbeitung durch die Stadt, 55% vorerst zurückgestellt. Es gibt dazu auch eine Karte mit einer Verortung der Maßnahmen. Eine weitere Karte zeigt Schwerpunktbereiche.
Frau Pfister (BMS): Die Liste ist ein richtiger Schritt. Sei bedankt sich im Namen aller für diese Arbeit. Wir erreichen mehr Verkehrssicherheit durch die Umsetzung von Maßnahmen und nicht durch das Sammeln. Wir brauchen auch sichtbare Fortschritte. Prioritäten sollten für alle Punkte unabhängig von den Zuständigkeiten festgelegt werden, damit diese dann in einem adäquaten Zeitraum umgesetzt werden. Mit dem KiTa-Viertel sollte begonnen werden. Sie würde den angedachten Arbeitskreis Mobilität, geleitet vom Familienbeirat, gerne ins Leben rufen.
Dr. Thorsten Schüler (UWG): Ein großes Lob an diese Fleißarbeit. Dem Punkt 1 kann er in dieser Form nicht zustimmen, da sich vorgestellten Leitgedanken ausschließlich auf den Fußgängerverkehr beschränken. Die Konsequenz für ihn wäre damit, dass in Starnberg zukünftig bei allen Maßnahmen nur noch die Belange des Fußgängerverkehrs berücksichtigt würden. Das kann er so nicht mittragen. Bei einer Umwidmung des Dokuments in "Strategische Leitgedanken zur Verkehrssicherheit für den nichtmotorisierten Individualverkehr in Starnberg" und eine entsprechende Anpassung des Beschlusses kann er dem Punkt 1 zustimmen. Des weiteren sieht er bei Punkt 4.c eine Gefahr für die Stadt Starnberg, wenn gewünschte Maßnahmen ohne den am Ende zuständigen Entscheidungsträger (Stadt, Landkreis, Freistaat oder Bund) und ohne eine Vorbewertung veröffentlicht werden. Die Bürger lesen die unkommentierte und nicht bewertete Maßnahme, stellen nach einiger Zeit fest, dass sie nicht umgesetzt wurde und merken sich dann: "Aha, die Stadt hat den Bürgerwunsch (wieder) nicht umgesetzt." Die Mühe, noch einmal nachzulesen, warum eine Umsetzung gescheitert ist, werden sich die wenigsten Bürger machen. Es geht im nicht um eine Zensur, sondern um einen ehrlichen Umgang mit den eingereichten Wünschen und Ideen aus der Bürgerschaft. Eine grobe fachliche Vorbewertung könnte z. B. durch ein freiwilliges Gremium aus Mitgliedern von Stadtrat, STAgenda, Stadtverwaltung und weiteren fachlich qualifizierten Bürgern sein (nachträgliche Anm. d. Verf.: z. B. der angedachteAK Mobilität), die sich 1 x pro Monat oder Quartal für zwei Stunden treffen, um die bis dato bei der Stadt eingegangenen Vorschläge zu sichten und danach mit zuständiger Behörde und einer Vorbewertung zu veröffentlichen. Sofern dieser Weg beschritten werden soll, kümmert er sich gerne um eine genauere Beschreibung der Aufgaben für dieses Gremiums.
Herr Dr. Hauser (SPD): Danke für die Arbeit. Er möchte etwas Wasser in den Wein kippen. Für ihn ist die Verkehrssicherheit die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Nur die Umsetzung der Maßnahmen reicht nicht aus. Auch das Verkehrsverhalten von uns allen motorisierten Teilnehmern sollte angepasst werden. Es sollte eine Kampagne für rücksichtsvolles Fahren geben. Er fragt nach den zurückgestellten Maßnahmen? Warum werden die zurückgestellt.
Frau n.n. (Stadt Starnberg): Es sind zumeist Maßnahmen, die nicht zu den Schwerpunkten in Starnberg passen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Leitgedanken sollten dem Landratsamt und dem Bauamt zur Bestätigung vorgelegt werden. Appelle an alle klappen nicht. Sonst bräuchten wir keine Schülerlotsen. Der AK sollte die Schulwege zuerst anpacken.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat sich die Maßnahmenliste partiell durchgelesen. Nach Aussage des Bundes dürfen die untergeordneten Behörden durchaus Tempo 30 an Gefahrenstellen auch auf Staatsstraßen anordnen. Auch in Wangen ist da bisher viel zu wenig passiert.
Frau Pfister (BMS): Sie unterstützt das Setzen von Prioritäten. Eine schnelle Ablehnung löst nicht das Problem. Mit den Leitgedanken sollen die Schwächsten geschützt werden. Die vorhandenen Handlungsspielräume sind auszunutzen. Sie stellt noch einmal die Punkte der Leitgedanken für die Verkehrssicherheit in Starnberg vor. Mit den vorgeschlagenen Leitlinien wird der Pkw-Verkehr nicht ausgegrenzt.
Katja Fohrmann (CSU): Sie bedankt sich für die Arbeit. Auch die Kitas in den Ortsteilen sollten bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.
Herr Fiedler (UWG): Es ist in den letzten Jahren im Verkehr besser geworden. Auch er schüttet noch Wasser in den Wein. Es wird nie 100% Sicherheit geben - egal, was wir beschließen oder umsetzen. Auch die Radfahrer sind hier mit in die Verantwortung zu nehmen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er hat nie etwas von "Ausgrenzung des Pkw-Verkehrs" gesagt. Er unterstützt durchaus nahezu alle Punkte der vorgestellten Leitgedanken. Sie enthalten für ihn aber nur ein sicher durchaus nennenswerten Anteil zum Thema Verkehrssicherheit. Da fehlt einfach etwas in Bezug auf den Titel des Dokuments. Er beantragt den Punkt 4c zu ergänzen: Die Maßnahmenliste ist mindestens unter Nennung der verantwortlichen Entscheidungsträger und optional mit einem Kommentar durch einen ggf. bestehenden ehrenamtlichen Arbeitskreises auf der Homepage der Stadt Starnberg zu veröffentlichen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stellt den Antrag, die Leitgedanken den übergeordneten Behörden vorzustellen.
Herr Breitenfeldt (WPS): Wir arbeiten doch an einem Verkehrskonzept. Die Einzelmaßnahmen sind dafür Hinweise. Er moniert die Querungszeiten über die B2.
Frau Pfister (BMS): Der Zustand, dass übergeordnete Behörden Maßnahmen ablehnen, ist für sie nicht richtig. Man sollte sich mit einer kurzen Ablehnung nicht zufrieden geben.
Frau Schmölzer (VDC): Sie kommentiert das Verhalten der übergeordneten Behörden und weist auf das Maßnahmenpaket "Verkehrssicherheit 2030" (Anm. d. Verf.: So habe ich das verstanden.) hin. Längere Staus dürfen kein Argument mehr sein. (Anm. d. Verf.: In Bezug auf Lärm- und Abgase vielleicht doch? siehe: https://www.politik-starnberg.de/post/813489924415373312/mehr-kürzer-oder-weniger-länger)
Frau Wahmke (ADFC/STAgenda21): Seit über 10 Jahren gibt es vom ADFC Vorschläge zur Entschleunigung des Innenstadtverkehrs. Der Verkehr wird sich immer innerhalb von einigen Wochen wieder einrenken. Wir dürfen laut Herrn Ersten Bürgermeister jetzt neu denken.
Frau Albert (Familienbeirat): Es findet ein enger Austausch zwischen Elternbeirat und STAGenda statt. Der Beirat steht zu dem Arbeitskreis Mobilität. Es ist eine Arbeit für Jahrzehnte. Der AK sollte sich alle 6-8 Wochen beraten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): ... (Anm. d. Verf.: Manchmal verpasse ich dann doch eine Aussage, da die Vorherige noch zu Ende geschrieben werden möchte.)
Antrag Herr Dr. Sengl (B90/Grüne):
Die Leitgedanken sollen den übergeordneten Behörden vorgelegt werden und um eine Stellungnahme gebeten. Es wird ein Arbeitskreis für Mobilität begründet, um die Maßnahmen zu begleiten. Dem Antrag des Familienbeirats wird stattgegeben, diesen Arbeitskreis zu führen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität bekennt sich zu den Strategischen Leitgedanken zur Verkehrssicherheit und spricht sich für deren Umsetzung aus. Das Verwaltungshandeln und die politische Entscheidungsfindung sollen sich künftig anhand des Strategiepapiers ausrichten.
Protokollnotiz: Die UWG hat nur deshalb gegen den Punkt 1 gestimmt, da das Dokument für sie eine zu einseitige Sicht auf das Thema Verkehrssicherheit beinhaltet.
2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt:
a. Die in der Tabelle zusammengestellten Maßnahmen der Kategorie "offen" sollen im Rahmen eines Termins an die zuständigen Behörden Landratsamt Starnberg und Staatliches Bauamt Weilheim übergeben werden. Insbesondere soll die Prüfung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen entlang der Bundesstraße 2 sowie an den neuralgischen Kreuzungspunkten Tutzinger-Hof-Platz und Rheinlandstraße gefordert werden.
b. Mit den Behörden eine geeignete Form der Berichterstattung gegenüber der Stadt Starnberg festzulegen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, schriftliche Rückmeldungen anzufordern, die eine Einschätzungen der Umsetzbarkeit und dem weiteren Vorgehensweise dem Zeitrahmen enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst folgende Maßnahmen umzusetzen:
a. Detaillierte Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen für das Schul- und KiTa-Quartiere sowie die KiTa-Bereiche in den Ortsteilen, sichere Schulwege, Tempo 30 und Querungshilfen. Diese sollen dem Ausschuss anschließend zur Beratung vorgelegt
werden.
b. Die vorgeschlagenen Standorte für eine Geschwindigkeitsüberwachung sollen im Zuge der
Messstellenkonferenz geprüft und – soweit rechtlich möglich - umgesetzt werden.
c. Er werden Periodisierungen unter Einbeziehung des Arbeitskreises für Mobilität erarbeitet und dem Gremium wieder vorgelegt.
d. Es wird beauftragt, die Umsetzung von Tempo 30 in den Ortsteilen und im Stadtgebiet generell zu prüfen.
4. Zur Schaffung von kontinuierlicher Transparenz wird die Verwaltung beauftragt:
a. Die Maßnahmenliste konsequent fortzuschreiben und dem Ausschuss halbjährlich wieder vorzulegen.
b. Die Maßnahmenliste um die Vorgänge zum Thema Radverkehr zu ergänzen.
c. Die Maßnahmenliste ist mindestens unter Nennung der verantwortlichen Entscheidungsträger und optional mit einem Kommentar durch einen ggf. bestehenden ehrenamtlichen Arbeitskreises auf der Homepage der Stadt Starnberg zu veröffentlichen.
TOP 6 Schaffung einer Fischwanderhilfe im Lüßbach
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Die Wanderfischart Seeforelle ist nach Rote Liste als "stark gefährdet" eingestuft. Nach Aussage des Landesfischereiverbands Bayern e.V. deuten vor allem gesunkene Fangerträge der Berufs- und
Angelfischerei auf einen Bestandsrückgang hin. Am Ammersee, Chiemsee und Tegernsee wurden daher bereits Maßnahmen ergriffen, um die Seeforellenbestände zu fördern - für den Starnberger See
wurden verschiedene konzeptionelle Vorschläge erarbeitet. Der Starnberger See ist deshalb so bedeutsam, da er als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) ausgewiesen ist. Das europäische Ziel der
FFH-Gebiete ist es, bedrohte oder seltene Lebensräume und wildlebende Arten zu bewahren oder wiederherzustellen.
Der Lüßbach ist der drittgrößte Zufluss des Starnberger Sees und für die Seeforelle als Laichhabitat von großer Bedeutung. Grundsätzlich wären die Voraussetzungen im Lüßbach für eine natürliche
Fortpflanzung der Seeforelle gegeben, jedoch stellen ein Absturz und eine alte Wehranlage unüberwindbare Hindernisse für die Art dar. Ein Laichen und damit der Arterhalt ist dadurch nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat sich auf Initiative der SPD-Fraktion eine Arbeitsgruppe aus dem Landratsamt Starnberg, dem Landesfischereiverband Bayern e.V., der Stiftung Tier-, Natur- und
Artenschutz Prof. Dr. Henning Wiesner, einem Fachplanungsbüro und der Stadtverwaltung gebildet. Im Zuge einer Variantenuntersuchung wurde der Beckenpass im Bachbett als geeignete
Umsetzungsvariante festgelegt, um den Flächenverbrauch gering zu halten und keine zusätzlichen Unterhaltungskosten zu erzeugen.
Zur Finanzierung des Projekts hat das Fachplanungsbüro ein geeignetes Förderprogramm recherchiert und erste Gespräche mit dem Fördermittelgeber geführt. Demnach wäre das Projekt mit 50% der förderfähigen Kosten zuwendungsfähig. Weitere finanzielle Unterstützung wurde durch die Stiftung mit 20.000 € zugesagt. Die Projektkosten belaufen sich derzeit auf ca. 130.000 €.
Durch die Tatsache, dass sich die Stadt Starnberg nicht in einer Haushaltsnotlage befindet und daher keinen Fördersatz von 80% abrufen kann, müsste der Anteil an Eigenmitteln nach Abzug der
Spendengelder durch die Stadt getragen werden, um das Projekt realisieren zu können. Die Voraussetzungen für eine Umsetzung des Projekts sind derzeit sehr gut. Alle Beteiligten sind sowohl personell als auch finanziell sehr engagiert, um zur Arterhaltung der stark gefährdeten Seeforelle beizutragen. Der Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung soll jedoch geringgehalten werden.
BV 2021/162 Ökologische Aufwertung für den Lüßbach in Percha
s. Beschreibung im Sachverhalt, ggf. Beteiligung am Eigenanteil nach Abzug der Spendengelder
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Viele Aufstiegshilfen funktionieren nicht. Auch im Georgenbach gibt es Hindernisse, die man beseitigen könnte. Das könnte man mit aufnehmen. Die Kosten kommen ihm sehr hoch vor.
Dr. Thorsten Schüler (UWG): Er fragt zunächst, wer das Wehr damals gebaut hat. Der Erbauer sollte an den Kosten beteiligt werden. Aus Richtung der SPD ist an ihn auch die Idee einer Crowd-Funding-Aktion herangetragen worden, den er heute gerne auch hier mit in den Ring wirft. Damit könnte nach einem heute positiven Beschluss die Kosten für die Stadt über von der Steuer absetzbare und zweckgebundene Spenden an die Stadt nach verringert werden. Seine Frau wäre schon einmal mit dabei.
Frau n.n. (Stadt Starnberg): Wohl von Privat.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Die Kosten sind ihr zu hoch. Eine Renaturierung ist vielleicht sinnvoller.
Herr Ufer: Die Stadt hat ihn mit der Planung beauftragt. Die Fischzucht ist der Projektinitiator. Es gab schon eine intensive Abstimmung. Ein Umleitungsgerinne vom 200m Länge war auch angedacht. Selbst da hatte das Wasserwirtschaftsamt Sorgen, ob es funktioniert und hat es abgelehnt. Es gibt einen Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2001. Das Wehr ist damals für die Mühle gebaut worden. Die Mühle ist schon lange nicht mehr in Betrieb. Der aktuelle Eigentümer ist zum Rückbau verpflichtet, hat aber kein Geld. Aktuell gibt es schon kein Wehr mehr, sondern eher einen natürlichen Absturz. Das Wasserwirtschaftsamt will nicht 90% fördern, da der Eigentümer zum Rückbau verpflichtet ist. Das entscheidende Wehr ist das untere Wehr. Das nächste Wehr kommt erst 3 km flussaufwärts. Renaturierung ist schöner, aber wird vom Wasserwirtschaftsamt nicht genehmigt.
Herr Dr. Hauser (SPD): Wir sollten den Beschlussvorschlag mit der Geldzusage heute auch beschließen.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten dann Beides beschließen.
Herr Mignoli (BLS): Wenn es in die Liste des Bauamts kommt, darf es trotzdem nicht zu lange dauern. (Anm. d. Verf.: Im ursprünglichen Alternativvorschlag der Stadtverwaltung sollte das Projekt Bestandteil der Prioritätenliste des Bauamts werden.)
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität bekräftigt die ökologische Bedeutung des Projekts und beschließt, den verbleibenden Eigenanteil nach Abzug der Spendengelder einzubringen, wenn dieser eine Summe von 60.000 € nicht übersteigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Grundlagen zu ermitteln und eine geeignete Projektstruktur festzulegen. Die Thematik ist dem Ausschuss anschließend zeitnah erneut vorzuliegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Deckungsvorschlag für die Ausgaben zu erarbeiten und dem Gremium vorzuschlagen.
TOP 7 Installierung eines dynamischen Parkleitsystems
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 die Installierung eines dynamischen Parkleitsystems in der Innenstadt beschlossen. Ein dynamisches Parkleitsystem leitet den
PKW-Fahrer nicht nur zur nächsten Tiefgarage, sondern zeigt auch in Echtzeit an, wie viele Parkplätze in der jeweiligen Tiefgarage aktuell frei sind. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits im Jahr 2014
fertiggestellt und im Anschluss an den Stadtratsbeschluss im Jahr 2020 aktualisiert. Die Kosten beliefen sich damals auf geschätzt 440.000 Euro brutto.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Mittel für die Planung und Installation des Leitsystems in den letzten Jahren immer wieder nach hinten geschoben. Da die Aktualisierung des
Konzepts nun bereits über fünf Jahre alt ist, hat die Verwaltung den zuständigen Sachbearbeiter nach einer aktuellen Kosteneinschätzung gebeten. Er geht derzeit von Kosten in Höhe von rund 590.000
Euro brutto aus. Darin nicht enthalten ist die ggf. nötige Aufrüstung der jeweiligen Parkhäuser. Hinzu kommen außerdem Planungskosten in Höhe von rund 60.000 Euro.
Eine aktuelle Abfrage der Tiefgaragenbetreiber in der Innenstadt hat ergeben, dass die Tiefgaragen im Centrum, in den Seearkaden, in der Brunnangerhalle und im Stadtmarkt sich am Parkleitsystem
beteiligen möchten. Allerdings hängt die tatsächliche Bereitschaft der Beteiligung stark von den Kosten ab, die im Rahmen der Installation auf die Betreiber zukäme. Die Betreiber der Tiefgaragen in der
Kreissparkasse haben eine Beteiligung bereits abgesagt, da die Parkplätze möglichst für die hauseigenen Kunden bereitgehalten werden sollen. Somit handelt es sich um 629 Parkplätze in der
Innenstadt, die an das Leitsystem angebunden werden könnten: 289 im Centrum, 160 in den Seearkaden, 120 im Stadtmarkt und 60 in der Brunnangerhalle. Außerdem reduzieren sich die Installationskosten bei 4 Tiefgaragen auf ca. 550.000 Euro. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 900 Euro pro Stellplatz für die Planung und Installierung des Parkleitsystems.
Um die Kosten für die Stadt in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist aus Sicht der Stadtverwaltung unbedingt eine spürbare Kostenbeteiligung der privaten Tiefgaragenbetreiber notwendig. Hierbei wäre eine Kostenbeteiligung pro Stellplatz denkbar. Außerdem hat sich die Stadtverwaltung um die Akquise von Fördergeldern bemüht. Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass "gem. Nr. 2.3.1.8 RZStra zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (hier insbesondere die Verringerung der Parksuchverkehre) der Bau bzw. Ausbaus eines Verkehrs- bzw. Parkleitsystems in Form einer dynamischen Beschilderung nach Art. 2 BayGVFG gefördert werden" kann. "Abschließende Aussagen zu einer möglichen Förderung und deren Höhe können erst nach Prüfung eines Zuwendungsantrags gemacht werden." Im Falle einer Zusage kann mit einer Förderung von wahrscheinlich 50% der förderfähigen Kosten gerechnet werden. Der Förderantrag muss bis jeweils 1. September des Vorjahres des Baubeginns eingereicht werden.
Die Kosten für die Stadt belaufen sich auf 610.000 Euro brutto und können durch eine Kostenbeteiligung durch die Parkhausbetreiber sinken. Bei 100 Euro je Stellplatz wären dies 62.900 Euro.
Dr. Thorsten Schüler (UWG): Für ihn ist es ein Henne-Ei-Problem. Er ist überzeugt, dass die Kaufkraft für unseren Einzelhandel von uns Starnbergern allein nicht ausreichend gedeckt wird. Und wenn wir weiterhin am Image feilen, in Starnberg kann man nicht in der Innenstadt parken, werden keine zusätzlichen Käufer angelockt werden. Mit einem dynamischen Parkleitsystem besteht hier nach seiner Meinung die Chance, etwas für den Einzelhandel zu tun. Er ist nach wie vor für dieses System.
Frau Pfister (BMS): Sie sieht das kritischer. Die Analyse ist ihr viel zu alt. (Anm. d. Verf.: Sie zählt weitere Probleme auf, die gegen dieses Projekt sprechen.) Sie wird dem nicht zustimmen. Sie plädiert für einen digitaleren Ansatz ohne feste Schilder. Für uns als (Zitat:) "Kleinstadt" ist das eine zu große Investition.
Herr Zirngibl (CSU): Er ist ein Verfechter des PLS. Auch für die Apps haben die Parkhäuser ihre freien Plätze zu veröffentlichen. Er ist in diesen Fall für die klassische Lösung mit Schildern. Er ist für einen groben Hinweis auf einer Karte am Ortseingang.
Herr Mignoli (BLS): ... (Anm. v. Verf.: Das habe ich jetzt verpasst.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir haben die halbe Million nicht. Er ist für ein moderneres System. Ohne einen attraktiven Aufenthaltsbereich in der Innenstadt ohne Autos werden nicht mehr Externe kommen. Bei einer Fußgängerzone werden dann auch die Parkhäuser voller sein. Wir brauchen Beides.
Herr Dr. Hauser (SPD): Wir haben das Geld nicht. Der ruhende Verkehr soll in die Parkhäuser. Die Technik geht weiter.
Herr Fiedler (UWG): Das Problem ist die Datenerfassung. Die Parkhäuser sollen deren Erfassung selbst finanzieren.
Frau Pfister (BMS): Mit Parken kann man Geld verdienen. Alles ist schon erfunden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Als Verkehrsreferent war der Rücklauf aus seine erste Anfrage an die Parkhäuser damals eher mau. Er hatte genau diese Idee mit einer App als Prototyp. Eine konkrete Zahl auf einer Anzeige wirkt mehr als irgendeine allgemeine Anzeige. Eine Anzeige am Ortseingang macht nur dann Sinn, wenn die vorhandenen statischen Schilder weitaus mehr prägnanter zu sehen sind. (Anm. d. Verf.: Wer durch Starnberg fährt und genau hinschaut, entdeckt vielleicht auch eines der statischen Hinweisschilder auf unsere Parkhäuser.)
Antrag Frau Pfister (BMS):
Das aktuelle Projekt wird beendet. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein digitales oder App-basiertes Parkleitsystem eingeführt werden kann.
Antrag Herr Mignoli (BLS):
Anzeige einer Karte mit der aktuellen Parkhausbelegung auf der zukünftigen digitalen Werbetafel am Ortseingang und diese in das bestehendes Parkleitsystem integrieren.
TOP 8 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Halteverbot an der Starnberger Wiese.
Herr Mignoli (BLS): Wie sieht es mit dem Kreisverkehr in Wangen aus?
Herr n.n. (Stadt Starnberg): Das ist aktuell in der Planung. Es wurde die kostengünstigste Variante angefragt.
Frau Kammerl: (Anm. d. Verf.: etwas gekürzt) Nach einem Abstimmungstermin mit MVV und LRA wird der Linienverlauf einer möglichen Pendelbuslinie in Starnberg durch den MVV geprüft.
Herr Summer: Er fragt nach dem Split in der Stadt.
So sehr ich es das Thema Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer gutheiße und gerne unterstütze - den motorisierten Verkehr einfach links liegen zu lassen - der braucht ja keine Verkehrssicherheit - ist mir für ein Dokument, welches "Alles Verkehrsteilnehmenden" einbeziehen möchte, einfach zu wenig.
Wahrscheinlich wäre die nahezu verkehrssicherste Lösung für Starnberg, wenn wir einfach den PKW- und LKW-Verkehr immer zu jeden ungeraden Stunde für 60 Minuten an den Ortseingängen anhalten und die ganze Stadt dann jeweils 12 Stunden pro Tag komplett autofrei ist. Dann hat zwar jeder seinen Tagesablauf durchaus signifikant umzustellen, Unfälle zwischen den "starken" und den "schwachen" Verkehrsteilnehmern wären als Folge quasi ausgeschlossen - denn konsequenterweise gäbe es zu jeder geraden Stunde dann auch eine jeweils 60-minütige Ausgangssperre? Das ist natürlich nicht durchführbar, zeigt für mich aber durchaus das Spannungsfeld, in dem wir hier alle agieren.
Und Starnberg braucht meiner Meinung nach dringend ein Parkleitsystem - ganz unabhängig in welcher Form. Dass wir jetzt wieder "Zurück auf LOS" gehen und quasi von vorne beginnen ist vielleicht nicht nur ein starnberg-typisches Phänomen. Und am Ende wundern sich die Bürger, warum draußen auf der Straßen nichts vorangeht.