Arbeiten nach Schlussrechnungsstellung sind neuer Bauauftrag!
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2025 – Rs. C-820/24 Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass das Vorgehen eines öffentlichen Auftraggebers, der den Auftragnehmer mit der Ausführung neuer Bauleistungen in einem anderen als dem im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Gebäude beauftragt, keine Änderung des Bauauftrags während seiner Laufzeit darstellt, wenn a)…









