Genehmigungsrisiko kann auf Besteller übertragen werden!
OLG München, Beschluss vom 25.07.2025 – 27 U 3575/24 Bau 1. Eine Vertragsänderung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner ein modifiziertes Angebot unterbreitet und der andere Teil durch widerspruchslose Fortführung des Vertragsvollzugs, namentlich durch Entgegennahme weiterer Leistungen und vorbehaltlose Zahlung, erkennbar zum Ausdruck…









